Wasserschutzgebiete Sulgen: Neue Grenzen?
Nur mit einer Änderung ließe sich der Innovationspark umsetzen / Hausteile würde kleiner

Klingt trocken – auch wenn es um Wasserschutzgebiete geht. Der Ausschuss für Umwelt und Technik befasst sich am Donnerstag mit der „Neuabgrenzung für die Brunnen TB III Scheurenbauernhof, TB III Brambach und TB Hefterwald“. Hinter diesem Tagesordnungspunkt steckt aber ein kommunalpolitisch bedeutsames Thema.
Schramberg. Es könnte sein, dass die hochfliegenden Pläne für den „Innovationspark Schramberg“ auf dem Schießackergelände am Wasserrecht scheitern. Bislang nämlich bestünde für die vorgesehene Fläche „derzeit faktisch größtenteils Bauverbot“, wie Tiefbau-Abteilungsleiter Konrad Ginter in seiner Vorlage schreibt. Das Problem: Der Schießacker liegt nach bisheriger Rechtslage in der Schutzgebietszone III.
Wichtig ist das Wörtlein „bisherig“, denn Ginter schlägt vor, die Schutzzonen neu abzugrenzen. Er hat dafür auch gute, wissenschaftliche Argumente.
Altes Gutachten erneuert – und in der Schublade gelandet
Ginter führt in seiner Vorlage aus, dass die Stadt schon 1971 für die Tiefbrunnen Scheurenbauernhof, Brambach und Hefterwald eine Wasserschutzgebietszone samt textlichen Festsetzungen festgelegt hat. Weil die Stadt in Sulgen zusätzliche Baugebiete ausweisen wollte, habe die Verwaltung schon 2011 überlegt, „im Rahmen einer Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse eine Neuabgrenzung der Schutzgebietszonen herbeizuführen“.
In der Hoffnung, dass die Ergebnisse dazu führen würden, dass insbesondere die südlich der Umgehung liegenden Grundstücke zukünftig nicht mehr im Wasserschutzgebiet liegen, hat die Stadt in den Jahren nach 2011 eine Reihe von Untersuchungen in Auftrag gegeben.
Dann sei wegen Personalveränderungen innerhalb der Verwaltung das Projekt „etwas in den Hintergrund gerückt“, wie Ginter formuliert. Erst zehn Jahre später, nämlich 2022 habe man „das Zwischengutachten von 2012 wieder aufgegriffen und zum Abschluss gebracht“. Die Ergebnisse der Untersuchungen habe die Stadt dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau übergeben.
Neue Einteilung
Das Landesamt habe mit den Ergebnissen und aufgrund der aktuellen Anforderungen an Wasserschutzgebiete ein hydrologisches Abschlussgutachten erstellt.


Dieses Gutachten erläuterten Mitarbeiter des Amtes der Stadtverwaltung im April 2024: Im Wesentlichen haben sich die bereits früher ermittelten Wasserläufe und Grundwasserneubildungen bestätigt. Allerdings sind die Gutachter der Ansicht, dass die Abgrenzung der Schutzgebiete neu gefasst werden könnten.

Viele Vorteile mit neuen Wasserschutzzonengrenzen für Sulgen
Besonders im Bereich Sulgen könnte man die Schutzzone zurücknehmen, „sodass zukünftig der Bereich Industriegebiet Lienberg und der zukünftige Innovationspark Schwarzwald nicht mehr in der Schutzzone liegen würden“, schreibt Ginter. Ein Grund sei, dass die Stadtwerke die Brunnen im Bereich Vierhäuser aufgegeben haben.
Für Sulgen und die dortige Entwicklung wäre das natürlich von Vorteil. Die Gutachter haben aber zugleich festgestellt, dass die Schutzzone II, also der unmittelbare Schutzbereich um die Quellfassung herum, größer gefasst und angepasst werden muss.
„Dies führt nun dazu, dass Teile des bisher geplanten Baugebietes Hausteile im Ortsteil Heiligenbronn in die Zone 2 fallen würden und somit nicht mehr bebaut werden dürfen.“

Die Stadt Schramberg hätte nun zwei Möglichkeiten, so die Genehmigungsbehörden:
Die Stadt vergisst das neue Gutachten, man belässt es bei der bisherige Schutzgebietsverordnung und genießt Bestandsschutz. Oder die Stadt beantragt eine Neueinteilung der Wasserschutzzonen.
Die Vorteile einer Neufestlegung wären, dass zum einen das Industriegebiet Lienberg aus dem Wasserschutzgebiet herausfallen würde. Es gäbe weniger Auflagen. Den Innovationspark Schwarzwald (Schießacker) könnte die Stadt nur mit der neuen Gebietsabgrenzung umsetzen, da eben „derzeit faktisch größtenteils Bauverbot“ in der Schutzzone III gelten würde.
Ein weiterer Vorzug wäre, dass eine neue Abgrenzung „dem tatsächlichen Fließverlauf des zu schützenden Wassers“.

… und ein Nachteil für Heiligenbronn
Ginter weist aber auch auf den Nachteil hin, nämlich dass für das Neubaugebiet „Hausteile“ in Heiligenbronn Flächen entfielen, es „muss kleiner ausfallen“.
Ginter findet, die Vorteile auf dem Sulgen die Nachteile in Heiligenbronn würden deutlich übersteigen. Die Verwaltung empfehle daher, auf Basis des hydrogeologischen Gutachtens eine Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes beim Landratsamt zu beantragen. Das würde knapp 18.000 Euro für die Ausarbeitung der Genehmigungsunterlagen kosten.
Nach den Beratungen im AUT wird der Gemeinderat am 2. Oktober entscheiden.