Donnerstag, 28. März 2024

Wertgutachten fehlt

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Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.
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Schramberg. Unter keinem guten Stern steht der Investorenwettbewerb für das Schramberger Krankenhausareal. Der beschlossene Wettbewerb verzögert sich erneut.

Einen ersten Anlauf im Jahr 2020 musste die Stadtverwaltung abbrechen, weil die damaligen Wettbewerbsbedingungen nur „sehr vage“ formuliert, wie Fachbereichsleiterin Petra Schmidtmann-Deniz im April 2021 erklärte. So hätte der Wettbewerb einer rechtlichen Überprüfung nicht standgehalten. Man sei eben „frisch, fröhlich, frei unterwegs“ gewesen, so Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr damals.

Neuer Start

Der Rat hat daraufhin ein neues, anonymisiertes Verfahren auf den Weg gebracht, das allen Kriterien gerecht werden sollte. Die Stadt sucht  einen Investor, der das seit gut einem Jahrzehnt leer stehende Krankenhaus und das Gelände umnutzt. „Wohnen, förderfähiges Wohnen und nicht störendes Gewerbe sowie Gastronomie“  sollen hier entstehen. Wichtig sei auch „eine öffentliche Durchwegung“.

Eine Jury aus Fachleuten und Gemeinderatsmitgliedern wurde gebildet. Diese traf sich auch schon am 20. Januar, wie die Oberbürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung mitteilte.

Grundlage fehlt

Nur eine ganz wichtige Information fehlte: Mit welchem Grundstückswert wird der Wettbewerb ausgeschrieben? Der Gemeinderat hatte beschlossen, das Krankenhausareal zu einem Festpreis zu verkaufen. Um diesen Wert zu ermitteln, hatte die Stadtverwaltung ein Immobilienbüro beauftragt.

Dieses Büro, so Eisenlohr habe zugesagt, bis Jahresende sein Gutachten abzugeben. Doch es habe „Komplikationen“ gegeben und das Gutachten werde wohl erst „Ende Februar“ fertig. Die Folge: „Der Zeitplan verzögert sich.“ Eisenlohr will deshalb erst Ende März dem Gemeinderat über das weitere Vorgehen berichten und dann auch beschließen lassen. Ursprünglich hätte der Rat Mitte Februar die endgültigen Wettbewerbsunterlagen prüfen sollen.

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