Windpark Feurenmoos: Drama geht weiter

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In diesem Waldgebiet zwischen Sulgen (oben), Mariazell rechts unten) und Hardt (links unten) wollen die Stadtwerke Tübingen fünf Windräder errichten. Foto: Geoportal bw

Den Zeitpunkt, um eine offizielle Stellungnahme zum geplanten Windpark im Feurenmoos abzugeben, hat die Stadt Schramberg bekanntlich verbummelt. Nun soll am Donnerstag der Ausschuss für Umwelt und Technik dennoch über eine Stellungnahme beraten. Dazu hat Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr in letzter Minute noch eine Sondersitzung des Ausschusses anberaumt.

Schramberg. Ursprünglich wollte Eisenlohr das Thema im regulär tagenden Verwaltungsausschuss diskutieren und beschließen lassen. In der Einwohnerfragestunde am vergangenen Donnerstag hatte Eisenlohr auf eine entsprechende Frage von Eugen Bihler geantwortet, die Verwaltung habe schnell sein und deshalb das Thema im VA behandeln lassen wollen.

Nach Rückmeldung Sondersitzung anberaumt

Dann habe sie die „Rückmeldung“ einer Stadträtin bekommen, der VA sei nicht zuständig. Deshalb habe sie für den 5. Februar den – zuständigen – AUT auf 20 Uhr eingeladen.

Die „Rückmeldung“ kam übrigens von Birgit Kronenbitter (AfD), wie sie der NRWZ schreibt. Sie habe zunächst bei OBin Eisenlohr angefragt und dann mit Fachbereichsleiter Christoph Birkle telefoniert. Kronenbitter vermutet, ohne ihr Eingreifen „hätte Frau Eisenlohr auch diesen Termin verbummelt“.

Kritische Fragen in der Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde hatte Eugen Bihler vom Sulgen berichtet, er sei in der Gemeinderatssitzung in Eschbronn gewesen, als über die Stellungnahme der Gemeinde beraten wurde. Dort habe ein Gemeinderat erklärt, das Brandschutzgutachten sei „für die Katz“. Er habe bei der Verwaltung in Schramberg mehrfach nachgefragt, wann in Schramberg im Rat über die Stellungnahme beraten werde.

Eugen Bihler im Rat. Foto: him

Das Landratsamt habe die Unterlagen im November an die Stadt geschickt, sie seien „bis heute“ (Donnerstag 29. Januar, Anmerkung der Red.)  nicht an die Gemeinderätinnen und Räte weitergeleitet worden. Er frage sich, ob da ein Missgeschick geschehen sei oder Absicht dahinterstecke.

Bihler wollte wissen, ob es zur erbetenen Fristverlängerung eine Zusage des Landratsamts gegeben habe. Hardt habe doch auch eine Fristverlängerung erhalten. Er regte an Schramberg könne sich doch an Eschbronn und Hardt noch anhängen.

Normales statt beschleunigtem Verfahren?

Schließlich schlug er vor, die Stadt könne fordern, dass die fünf geplanten Windräder statt im beschleunigten im normalen Verfahren genehmigt werden sollten. Das würde allerdings deutlich mehr Gutachten erfordern und das Verfahren in die Länge ziehen.

Nicht weitergeleitet – und gelöscht

Eisenlohr antwortete, die Stadt habe am 28. November vom Landratsamt eine Anhörungsmail erhalten. Diese habe die Poststelle weitergeleitet, „sie ist aber bei der zuständigen Fachabteilung nicht angekommen. Erst am 13. Januar erlangten wir Kenntnis von der Mail.“ Es sei leider nicht mehr möglich gewesen, bis zum 16. Januar – dem letztmöglichen Abgabetermin – eine Sitzung einzuberufen und eine Stellungnahme vorzubereiten.

In einer Mail an die Gemeinderätinnen und Räte, die der NRWZ vorliegt, schildert Eisenlohr den Vorgang so: „Die für die Sichtung des Behördenpostfaches zuständige Abteilung leitete die E-Mail an eine andere, fachlich nicht direkt zuständige Abteilung weiter; dort wurde die E-Mail wohl gelöscht, jedenfalls nicht mehr an die zuständige Abteilung weitergeleitet.“

Vom Wasserturm in Sulgen Blick aufs Feurenmoos. Foto: him

Gutachten nichtöffentlich

Zur Frage der Veröffentlichung der Gutachten erklärte Eisenlohr, ein Fachanwalt habe erklärt, die Gutachten zu Brandschutz, Schattenwurf und Lärm dürften nicht öffentlich behandelt werden.

Hardt habe eine Fristverlängerung bis 6. Februar erhalten, weil da ein Fehler des Landratsamts vorlag und die Gemeinde zunächst nicht beteiligt worden war. Bei Schramberg sei die Auskunft klar, es gebe keine Verlängerung, weil dies so im Gesetz stehe.

Eugen Bihler fand, eine solche Panne wie mit der E-Mail könne sich kein Unternehmen leisten.

Edeltraud Bihler kritisierte, dass der beim Grundeigentümer angestellte Förster „als Mitgutachter“ am Brandschutzgutachten für die Stadtwerke Tübingen mit verfasst habe. Würden die Windräder errichtet, wäre das Feurenmoos kein Naherholungsgebiet mehr. “Mir blutet das Herz.“

„Naturschutzgebiet Feurenmoos“?

Bernhard Pfundstein wies auf die Gutachten zum Schall- und Schattenwurf hin. Er fürchtete, dass durch den Bau der Anlagen Zuwege verdichtet würden und die Fundamente verstärkt auf die Quellen sich auswirken könnten. Beim Feurenmoos handle es sich um „ein Naturschutzgebiet, das vernichtet wird“, so Pfundstein.

Bernhard Pfundstein. Foto: him

Das ließ Eisenlohr unwidersprochen so stehen, obwohl es sich beim Feurenmoos um einen ganz normalen bewirtschafteten Forstwald handelt. Sie sagte allerdings zu, die Gutachten den Mitgliedern des AUT zuzuleiten.

Die Stadtwerker Tübingen versichern, vor der Herstellung der Fundamente würden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. „Die Ergebnisse dieser Untersuchungen geben Aufschluss über den Bodenaufbau an den geplanten Fundamentstandorten und fließen in die weiteren Planungen für den Bau der Anlagen mit ein.“

Für den gesamten Bauprozess von Windenergieanlagen gelte, dass die swt die Anlagen mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt planen und umsetzen, heißt es anschließend auf Nachfrage der NRWZ. .

Fraktionen empört

In ihren Haushaltsreden haben alle drei Fraktionssprecher deutlich gemacht, dass das Verbummeln des Termins durch die Verwaltung „ein Organisationsversagen von erschreckendem Ausmaß“, sei, wie Thomas Brantner für die CDU formulierte. Tanja Witkowski (SPD-Buntspecht) fand, „so etwas“ dürfe nicht passieren. Udo Neudeck (Freies/Neue Liste) sprach von einem „Skandal“.

Städtische Stellungnahme im Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt und Technik wird am Donnerstagabend ab 20 Uhr die Stellungnahme der Stadt beraten. In der von Fachbereichsleiter Bent Liebrich unterzeichneten Entwurf einer Stellungnahme beschäftigt er sich insbesondere mit dem Brandschutzgutachten. Diese liegt der NRWZ vor.

Der Wald im Feurenmoos besteht weitgehend aufs Fichten. Archiv-Foto: him

Brandschutz und Waldbrandgefahr

Durch die Anlagenstandorte in einem dicht bewaldeten Gebiet sehe die Stadt „eine hohe Risikolage im Brandfall“.  Wegen der häufigeren Trockenperioden insbesondere im Sommer könne es „zu einer schnellen Ausbreitung auf Wald- und Vegetations- sowie benachbarte Siedlungsstrukturen kommen“. Davon betroffen wären auch Flächen auf Schramberger Gemarkung. Es lasse sich nicht schlussfolgern, dass das Waldbrandrisiko geringer sei, weil „die Anlagestandorte in einem von Staunässe gekennzeichneten Gebiet“ lägen. Man fordere daher eine „unabhängige Begutachtung“.

Dabei bezieht sich die Stadt Schramberg wie schon die Gemeinde Hardt auf die Tatsache, dass der zuständige Förster der Graf-von-Bissingen Güterverwaltung am 12. März 2025 eine Stellungnahme für den Brandsachverständigen geschrieben hat.

Darin führt er aus: „Nachdem das Waldgebiet durch Staunässe im Bodenkörper gekennzeichnet ist, ist die Waldbrandgefahr in der niederschlagsreichen Zeit (Winter Frühjahr) als gering, in der eher niederschlagsarmen Zeit (Sommer/Herbst) als eher mittel einzustufen.“ Weiter schreibt der Förster: „Sollten lange Trockenphasen in der Zukunft zur Normalität werden, müsste in dieser Zeit die Waldbrandgefahr zeitweise als hoch eingestuft werden.“

Der Brandschutz-Gutachter kommt daher zum Schluss, dass man von einer mittleren Waldbrandgefahr ausgehen müsse.

Zahlreiche breite, teils asphaltierte Forstwege durchziehen das Waldgebiet. Archiv-Foto: him

Förster kein Co-Gutachter

Anders als verschiedentlich behauptet, ist der Förster kein Mitautor des Brandschutzgutachtens. Er hat lediglich eine Stellungnahme auf Grund seiner Ortskenntnis abgegeben. Das Gutachten hat Diplomingenieur Hakan Bektas von der Endreß Ingenieurgesellschaft in Ludwigshafen erstellt.

Weiter fordert die Stadt, dass „ein schlüssiges Brandschutz- und Einsatzplanungskonzept vor Inbetriebnahme des Windparks vorgelegt wird“. Eine solche Zusage haben die Stadtwerke Tübingen (stw) bereits der Gemeinde Eschbronn gemacht.

Artenschutz: Projekt engmaschig begleiten

In einem weiteren Punkt – Artenschutz und Eingriffe in Natur und Landschaft – fordert die Stadt die zuständigen Behörden sollten den Eingriff in bestehende Waldflächen engmaschig begleiten. Die Behörden seien verpflichtet, „geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen anzuordnen“, heißt es im Entwurf zur Stellungnahme.

In dem Papier wendet sich Liebrich auch gegen Ausgleichszahlungen, weil diese an den Bund gingen. Das Geld könne für Ausgleichsmaßnahmen verwendet werden, die nicht zwingend vor Ort seien. „Dieser Umstand ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu vermeiden.“

Abschließend bittet Liebrich das Landratsamt die Stadt weiter am Verfahren zu beteiligen und um Kontaktaufnahme über die digitalen Postfächer der zuständigen Abteilungen Stadtplanung und Klimamanagement. Ohne Smiley.

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