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Der neue qualifizierte Mietspiegel für Schramberg – und was Rottweil (noch) fehlt

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Schramberg / Rottweil – In Schramberg, Schiltach, Aichhalden, Hardt und Lauterbach gilt ab 1. Juni 2026 ein neuer qualifizierter Mietspiegel. Er zeigt, welche Nettokaltmieten für vergleichbare Wohnungen vor Ort üblich sind – abhängig von Baujahr, Größe, Ausstattung und Wohnumfeld.

Grundlage sind repräsentative Daten aus einer Umfrage im vierten Quartal 2025, die von den beteiligten Kommunen gemeinsam mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen ausgewertet wurden. Auch der Haus- und Grundeigentümerverein sowie der Mieterverein waren eingebunden. Der Mietspiegel soll Transparenz schaffen und bei mietrechtlichen Fragen Orientierung bieten.

Für Mieterinnen und Mieter ebenso wie für Vermieterinnen und Vermieter gibt es zwei praktische Neuerungen: Der Mietspiegel ist online abrufbar, zudem soll in der ersten Juniwoche ein Mietrechner freigeschaltet werden. Dort lassen sich schrittweise Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung und Lage einer Wohnung eingeben. Das Ergebnis ist die ortsübliche Vergleichsmiete – eine wichtige Grundlage etwa bei Neuvermietungen, Mieterhöhungen oder mietrechtlichen Auseinandersetzungen.

In Rottweil gibt es bislang keinen qualifizierten Mietspiegel. Zur Orientierung werden dort unter anderem Mietwerttabellen und Marktauswertungen herangezogen. Diese können ein aktuelles Bild des Mietniveaus liefern, besitzen jedoch nicht dieselbe rechtliche Aussagekraft wie ein qualifizierter Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und regelmäßig fortgeschrieben werden muss.

Für Mieter und Vermieter in Schramberg und den beteiligten Umlandgemeinden schafft der neue Mietspiegel damit ein klar definiertes Bezugssystem. Ob Rottweil diesem Beispiel mit einem eigenen qualifizierten Mietspiegel folgen wird, ist derzeit offen.

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