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Startseite Landkreis Rottweil

Heckler und Koch: Theisen lässt nicht locker

von Martin Himmelheber (him)
15. August 2020
Lesezeit: 2 Minuten
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Wer zuletzt lacht.... Hermann Theisen bei einem Prozess vor gut zwei Jahren in Oberndorf. Archiv-Foto: him

Wer zuletzt lacht.... Hermann Theisen bei einem Prozess vor gut zwei Jahren in Oberndorf. Archiv-Foto: him

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Der Rüstungsgegner Hermann Theisen hat erneut eine Petition an  die Kreisrätinnen und -räte im Landkreis Rottweil geschrieben und sie aufgefordert, sich gegen illegale Rüstungsexporte von Heckler und Koch einzusetzen. Schon vor vier Jahren hatte Theisen  eine solche Petition über das Landratsamt an die Kreisräte gesandt.

Warum  nun wieder?

Landrat Wolf-Rüdiger Michel hatte die Schreiben Theisens damals nicht an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet. Das Landratsamt hatte sich auch geweigert, die Petition anzunehmen und zu bearbeiten. Dagegen hatte Theisen geklagt und in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig im Mai 2020 Recht bekommen. (Wir haben berichtet.)

Juristische Klatsche fürs Landratsamt

Die Bundesverwaltungsrichter stellen fest, dass das Landratsamt verpflichtet war, „sämtliche am 9. September 2016 eingegangenen, an Mitglieder des Kreistags gerichteten Briefe des Klägers an diese weiterzuleiten“. Die Prozesskosten, angefangen vom Verwaltungsgericht Freiburg über den Verwaltungsgerichtshof Mannheim bis nach Leipzig, muss das Landratsamt zahlen, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.

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Thema im Kreistag?

Theisen beruft sich auf dieses Urteil, das inzwischen schriftlich vorliege. Er hat nun erneut Briefe an die Kreistagsmitglieder geschrieben und diese an das Landratsamt Rottweil versandt. „Somit wird sich der Kreistag (nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts) nun doch noch mit Fragen rund um die in Teilen illegale Exportpraxis des Waffenherstellers beschäftigen müssen“, ist Theisen überzeugt.

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