Regiobusfahrplan: Ein Fall für den Rechnungshof

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Nachdem ich die Sache in der Zwischenzeit abgehakt hatte, muss ich aufgrund obigen Berichtes doch noch einmal meinen Kommentar dazu abgeben. Wir haben eine Regiobuslinie 7478, die von Rottweil über Schramberg nach Schiltach führt.

Diese Regiobuslinie wird vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg sehr stark subventioniert. Die zu erfüllenden Subventionsbedingungen sind in der Anlage 1-Technische Richtlinie zum Förderprogramm „Regiobuslinien“vom 28. März 2018 definiert. Bei der neuen Fahrplangestaltung wurde gegen diese in folgenden Punkten massiv verstoßen.

Punkt 2 a: Es soll eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 35km/h erreicht werden. Wie soll das erreicht werden, wenn der Bus in Schramberg etwa eine halbe Stunde steht?

Punkt 2 c: Taktung im 60 Minuten Takt und zwar jeweils zur gleichen Minute innerhalb des vorgegebenen Tageszeitfensters. Der aktuelle Fahrplan hält sich nicht an diese Vorgabe.

Begründet wurde dies mit einer Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr in Schiltach. Dies wäre jedoch nicht notwendig gewesen, da in 2 f die Möglichkeit der Angabe einer Lastrichtung (meiner Ansicht nach Rottweil) vorgesehen ist.

Mich würden auch einmal eine Offenlegung der Fahrgasterhebung, die der Planung zugrunde gelegt wurde, interessieren. Einzelne Reklamationen werden in der Regel als individuelle Bedürfnisse, die sich unterzuordnen haben, abgetan.

Der Fahrplan wurde vom Landratsamt dem Verkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt und genehmigt. Da eine Krähe der anderen kein Auge auspikt, halten diese zusammen wie zwei Pobacken.

Nachdem mich die Sache als Fahrgast nicht mehr interessiert, nur noch als Steuerzahler, und ich von den zuständigen Stellen wenig Unterstützung erfahren habe, habe ich mich an den Rechnungshof Baden-Württemberg gewandt, zu prüfen ob die Subventionen hier rechtmäßig gewährt werden. Dieser hat mir mitgeteilt, dass sie die Prüfung des Sachverhaltes auf ihre Agenda genommen haben (wohl nicht ohne Grund).

Ich habe nach zweijähriger Nutzung der Regiobuslinie mein ABO gekündigt und fahre zu Lasten der Umwelt wieder mit dem Auto zur Arbeit.

Persönliche Rückmeldung, die ich aufgrund meines letzten Leserbriefes erhalten habe, bestätigen meine Ansicht, dass unabhängig ob Regiobusline oder nicht, eine durchgängige Verbindung von Rottweil nach Schiltach dem ländlichen Raum an der Strecke viel nutzen würde, und dass die meisten Personen eine Anbindung an den Zug in Rottweil (Richtung Zürich-Stuttgart) oder Hornberg (Regiozug Richtung Offenburg-Donaueschingen) wollen. Der OSB in Schiltach fungiert immer nur als Zubringer und wird meiner Ansicht nach überbewertet.

An die Adresse von Herrn Himmelheber möchte ich noch erwähnen, dass ich verstehe, dass Sie sich stark für Schramberg einsetzen, Sie sollten jedoch das Umland nicht vergessen.

Hans-Peter Erath, Dunningen

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Nachdem ich die Sache in der Zwischenzeit abgehakt hatte, muss ich aufgrund obigen Berichtes doch noch einmal meinen Kommentar dazu abgeben. Wir haben eine Regiobuslinie 7478, die von Rottweil über Schramberg nach Schiltach führt.

Diese Regiobuslinie wird vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg sehr stark subventioniert. Die zu erfüllenden Subventionsbedingungen sind in der Anlage 1-Technische Richtlinie zum Förderprogramm „Regiobuslinien“vom 28. März 2018 definiert. Bei der neuen Fahrplangestaltung wurde gegen diese in folgenden Punkten massiv verstoßen.

Punkt 2 a: Es soll eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 35km/h erreicht werden. Wie soll das erreicht werden, wenn der Bus in Schramberg etwa eine halbe Stunde steht?

Punkt 2 c: Taktung im 60 Minuten Takt und zwar jeweils zur gleichen Minute innerhalb des vorgegebenen Tageszeitfensters. Der aktuelle Fahrplan hält sich nicht an diese Vorgabe.

Begründet wurde dies mit einer Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr in Schiltach. Dies wäre jedoch nicht notwendig gewesen, da in 2 f die Möglichkeit der Angabe einer Lastrichtung (meiner Ansicht nach Rottweil) vorgesehen ist.

Mich würden auch einmal eine Offenlegung der Fahrgasterhebung, die der Planung zugrunde gelegt wurde, interessieren. Einzelne Reklamationen werden in der Regel als individuelle Bedürfnisse, die sich unterzuordnen haben, abgetan.

Der Fahrplan wurde vom Landratsamt dem Verkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt und genehmigt. Da eine Krähe der anderen kein Auge auspikt, halten diese zusammen wie zwei Pobacken.

Nachdem mich die Sache als Fahrgast nicht mehr interessiert, nur noch als Steuerzahler, und ich von den zuständigen Stellen wenig Unterstützung erfahren habe, habe ich mich an den Rechnungshof Baden-Württemberg gewandt, zu prüfen ob die Subventionen hier rechtmäßig gewährt werden. Dieser hat mir mitgeteilt, dass sie die Prüfung des Sachverhaltes auf ihre Agenda genommen haben (wohl nicht ohne Grund).

Ich habe nach zweijähriger Nutzung der Regiobuslinie mein ABO gekündigt und fahre zu Lasten der Umwelt wieder mit dem Auto zur Arbeit.

Persönliche Rückmeldung, die ich aufgrund meines letzten Leserbriefes erhalten habe, bestätigen meine Ansicht, dass unabhängig ob Regiobusline oder nicht, eine durchgängige Verbindung von Rottweil nach Schiltach dem ländlichen Raum an der Strecke viel nutzen würde, und dass die meisten Personen eine Anbindung an den Zug in Rottweil (Richtung Zürich-Stuttgart) oder Hornberg (Regiozug Richtung Offenburg-Donaueschingen) wollen. Der OSB in Schiltach fungiert immer nur als Zubringer und wird meiner Ansicht nach überbewertet.

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NRWZ-Redaktion Schramberg
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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de