Rottweil. Der Rottweiler Gemeinderat hat eine neue Satzung für die Ganztagesbetreuung beschlossen. Sie soll den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung organisieren und die Finanzierung der Angebote regeln. Doch ein Punkt sorgt für Kritik: Während an einigen Grundschulen Mittagsband und Hausaufgabenbetreuung gebührenfrei sind, müssen Eltern an anderen Standorten bis zu 184 Euro im Monat bezahlen.
Mit der neuen Satzung organisiert die Stadt Rottweil die Betreuung künftig in mehreren Bausteinen: Frühbetreuung, verlässliche Grundschule, Mittagsband, Hausaufgabenbetreuung und Spätbetreuung. Diese Module können je nach Bedarf tageweise gebucht werden. Ziel ist es laut Verwaltung, Eltern flexible Angebote zu ermöglichen und gleichzeitig die Finanzierung transparenter zu gestalten.
Die Stadt begründet die Neufassung vor allem mit zwei Entwicklungen: dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 sowie steigenden Personalkosten. Allein für Personal, Räume und Organisation kalkuliert die Verwaltung künftig mit Gesamtkosten von rund 1,95 Millionen Euro pro Jahr. Trotz Zuschüssen des Landes bleibt ein erhebliches Defizit bestehen.
Um die Finanzierung zu sichern, sollen Eltern künftig stärker an den Kosten beteiligt werden. Nach Berechnungen der Stadt decken die vorgesehenen Gebühren rund 95 Prozent der kalkulierten Betriebskosten pro Betreuungsstunde ab.
Was bedeutet „Mittagsband“?
Das „Mittagsband“ ist ein Betreuungszeitraum an Schulen zwischen Unterricht und Nachmittagsangeboten. In dieser Zeit werden Schülerinnen und Schüler nach dem Vormittagsunterricht betreut, bis der Nachmittagsunterricht, die Hausaufgabenbetreuung oder andere Ganztagsangebote beginnen.
Typische Inhalte des Mittagsbands sind:
- Aufsicht und Betreuung durch pädagogische Kräfte
- Gemeinsames Mittagessen in der Schulmensa (meist kostenpflichtig)
- Freizeitangebote, etwa Spiele, Bewegung oder kreative Aktivitäten
- Übergang in Nachmittagsangebote, z. B. Hausaufgabenbetreuung oder AGs
Das Mittagsband dient vor allem dazu, die Zeit zwischen Unterricht und Nachmittagsprogramm zu überbrücken und den Schulalltag bei Ganztagsangeboten zu strukturieren.
In Rottweil gehört das Mittagsband zur kommunalen Schulkindbetreuung. Je nach Schulmodell kann es gebührenfrei sein oder kostenpflichtig, weil rechtlich unterschieden wird, ob es Teil der verpflichtenden Ganztagsschule ist oder ein zusätzliches kommunales Betreuungsangebot darstellt.
Unterschiedliche Gebühren je nach Schulform
Ein zentraler Punkt der Satzung ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Schulformen. An sogenannten Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz sowie an sogenannten Erlassschulen gehen Unterricht und Betreuung teilweise ineinander über. Für diese verpflichtenden Angebote darf laut Schulgesetz kein Schulgeld erhoben werden.
Deshalb bleiben an einigen Schulen bestimmte Betreuungsangebote kostenlos – etwa das Mittagsband und die Hausaufgabenbetreuung an der Römerschule, der Eichendorffschule oder der Konrad-Witz-Schule.
An anderen Grundschulen, etwa der Johanniterschule oder der Grundschule Göllsdorf, handelt es sich hingegen um kommunale Zusatzangebote außerhalb der verpflichtenden Schulzeiten. Für diese Angebote kann die Stadt Gebühren verlangen.
Je nach Umfang der Betreuung können dabei monatliche Kosten entstehen. Für die Kombination aus Mittagsband und Hausaufgabenbetreuung an fünf Tagen pro Woche werden beispielsweise bis zu 184 Euro im Monat fällig. Das entspricht gut 2000 Euro im Jahr – bei elf Beitragsmonaten.
Kritik von Eltern
Diese Unterschiede stoßen bei einigen Eltern auf Kritik. Die Rottweilerin Dr. Veronika Effinger hat sich mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung gewandt und anschließend einen Leserbrief an die NRWZ geschickt.
Ihr Hauptargument: Familien könnten sich ihre Grundschule nicht frei aussuchen, müssten aber je nach Schulstandort sehr unterschiedliche Betreuungskosten zahlen. Das sei schwer nachvollziehbar und belaste besonders Familien mit geringem Einkommen.
Die Stadtverwaltung verweist in ihrer Antwort auf die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen der Schulmodelle. An Ganztagsschulen oder Erlassschulen sei ein Teil der Betreuung schulischer Bestandteil und daher gebührenfrei. Bei freiwilligen kommunalen Betreuungsangeboten könne hingegen eine Gebühr erhoben werden.
Gleichzeitig sieht die Verwaltung in der neuen Satzung eine flexible und sozial ausgewogene Lösung. So gelten weiterhin Geschwisterermäßigungen sowie der städtische Familienpass. Zudem können Familien mit geringem Einkommen eine Kostenübernahme über die Jugendhilfe beantragen.
Diskussion über Gleichbehandlung
Die Diskussion zeigt ein grundlegendes Spannungsfeld kommunaler Bildungspolitik: Während der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung neue Angebote schafft, unterscheiden sich die organisatorischen Modelle der Schulen erheblich. Dadurch entstehen auch unterschiedliche Finanzierungsregeln.
Ob diese Unterschiede künftig politisch noch einmal überprüft werden, bleibt offen. Die neue Satzung soll zunächst zum Schuljahr 2026/2027 in Kraft treten. Danach will die Stadt beobachten, wie sich Nachfrage und Finanzierung entwickeln – und gegebenenfalls nachsteuern.
Leserbrief
(Der folgende Leserbrief wurde von Dr. Veronika Effinger eingesandt und wird im Wortlaut veröffentlicht.)
Gleiche Stadt, gleiche Kinder – aber völlig unterschiedliche Betreuungskosten.
Mit der neuen Ganztagesbetreuungskostensatzung schafft die Stadt Rottweil eine Ungerechtigkeit, die viele Eltern wütend und ratlos zurücklässt. Während an mehreren Grundschulen die Betreuung im Mittagsband und bei den Hausaufgaben kostenlos ist, müssen Eltern an der Johanniterschule 184 Euro im Monat bezahlen. Für dasselbe Angebot.
Diese massive Ungleichbehandlung ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Sie hat nichts mit Qualität, Personal oder Betreuungsumfang zu tun, sondern ist das Ergebnis juristischer Konstruktionen. Die Konsequenzen aber tragen die Familien. Eltern können sich ihre zuständige Grundschule nicht aussuchen, sollen aber je nach Adresse tausende Euro mehr im Jahr zahlen. Das ist willkürlich und sozial ungerecht.
Besonders hart trifft diese Regelung Familien mit geringem Einkommen. Für sie ist die Betreuung nach dem Unterricht keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Voraussetzung dafür, arbeiten gehen zu können. Wenn diese Betreuung in derselben Stadt einmal kostenlos ist und anderswo über 2.000 Euro im Jahr kostet, entsteht Frust, Existenzangst und das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden.
Es geht hier nicht um Neid und nicht um Einzelfälle. Es geht um den Grundsatz der Gleichbehandlung und um Vertrauen in kommunale Entscheidungen. Wer Bildungs- und Chancengerechtigkeit ernst meint, darf solche Unterschiede nicht hinnehmen. Der Gemeinderat ist gefordert, diese Ungerechtigkeit zu korrigieren – im Interesse der Kinder und ihrer Familien.


