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Rottweil: Briefwähler können nicht im Wahllokal wählen

von Peter Arnegger (gg)
26. Mai 2019
in Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Rottweil: Briefwähler können nicht im Wahllokal wählen

Foto: privat

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Offenbar hat es Unklarheiten und ein gewisses Durcheinander bei der Wahl in Rottweil gegeben. Wie uns Leser  berichten, haben sie am Sonntag nicht wählen können. Ihnen gemeinsam: Sie hatten Briefwahl beantragt. Die NRWZ schildert die Fälle. Die Stadtverwaltung hat darauf bereits reagiert. Sie drückt ihr Bedauern aus und will das Thema beobachten.

Wie uns zwei Leser unabhängig voneinander berichten, hatten sie Briefwahl beantragt – und dann von der Stadtverwaltung keine Unterlagen bekommen. Sie haben dann nach eigenen Angaben versucht, bei ihnen vor Ort zu wählen. Die der NRWZ bekannten beiden Fälle beziehen sich auf den Ortsteil Bühlingen.

Ein Wähler berichtet, er habe die Briefwahl beantragt, weil er sich in einer Rehamaßnahme befinde. Bis zum Wahltag seien diese Unterlagen nicht eingetroffen gewesen. Er habe sich dann von der Reha-Einrichtung aus zum Wahllokal an einem Wohnort Bühlingen fahren lassen – um dann zu erfahren, dass er in einer Liste “3W” eingetragen sei, daher nicht im Wahllokal wählen dürfe.

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“Sie waren dort etwas ratlos weil ich bis 13 Uhr wohl der dritte Fall im Vereinshaus Bühlingen war, der per Internet Briefwahl beantragt und nichts bekommen hat”, so der Leser zur NRWZ. 

Dann hätten die Wahlhelfer im Rathaus in Rottweil angerufen und erfahren dass der Wähler dorthin kommen solle, dort könne er dann wählen. “Das kann es ja wohl nicht sein”, so das Urteil des Lesers.

Ob der Leser sich nach Rottweil aufgemacht hat, samt seinem Fahrdienst, wisse wir nicht.

Aber offenbar sind vier Stimmen in Bühlingen durch dieses Durcheinander verloren gegangen. So berichtet eine Leserin: “Meine ganze Familie hat Briefwahl beantragt und es sind keine Unterlagen gekommen. Wir sind dann ins Wahllokal und wollten wählen, aber durften dann nicht. Wir sind aus dem Ortsteil Bühlingen.” Man habe ihnen mitgeteilt, dass sie nicht die einzigen Fälle in Bühlingen gewesen seien. 

Ein dritter Fall hat nichts mit Bühlingen zu tun. “Wir haben Briefwahl beantragt, so dass wir auch im Falle einer kurzfristigen Abwesenheit am Wahlwochenende unsere Stimme abgeben können”, schreibt ein Leser aus der Erich-Hauser-Straße, aus dem Wohngebiet Spitalhöhe. Dann waren er und seine Frau am Wahltag da – und wollten “wie im Wahlschein unter Punkt 1. beschrieben unsere Stimme direkt im Wahllokal unseres Bezirks (Gymnasien Rottweil) abgeben.” 

Dort seien sie auch registriert, aber eben als Briefwahlwähler. “Ein Stimmabgabe war nicht möglich. Nach Rücksprache der Wahlhelfer mit der Wahlleitung der Stadt, mussten wir ins Rathaus nach Rottweil gehen, um wählen zu können.” Es folgte ein Spaziergang in die Stadt. “Im Rathaus wurden wir dann recht unfreundlich belehrt, dass es nicht Sinn und Zweck der Briefwahl sei, die Stimme vor Ort abzugeben. Dies sei grundsätzlich nicht möglich.”

Der Wahlschein sagt: 

Und der Leser sagt: “Wir haben auf die Ausführungen im Wahlschein auf Punkt 1. hingewiesen (siehe Bild). Darauf wurde aber nicht eingegangen. Wir waren nicht in der Stimmung darüber zu diskutieren. Letztlich mussten wir im Rathaus die Stimmzettel als Briefwahlunterlagen eintüten und abgeben, um an der Wahl teilnehmen zu können. Vielleicht sollte man Punkt 1.) dann zukünftig für Rottweiler grundsätzlich streichen.” 

Wir haben die Stadt Rottweil um deren Stellungnahme gebeten. Wir geben die Antwort von Medienreferent Tobias Hermann im Wortlaut wieder:

Es tut uns natürlich sehr leid, wenn Wähler nicht an der Wahl teilnehmen konnten, weil die Briefwahlunterlagen nicht ankamen. Briefwahlunterlagen werden von der Stadtverwaltung per Post an die Briefwähler geschickt. Wir bitten um Verständnis darum, dass wir bei über 3000 Briefwählern leider nicht einzeln überprüfen können, ob die Unterlagen tatsächlich angekommen sind. Im Zweifelsfall empfiehlt sich hier eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung rechtzeitig vor der Wahl.

Die Wahlhelfer in Bühlingen und in dem weiteren von der NRWZ angesprochenen Wahllokal haben sicherlich korrekt gehandelt. Wer sich zur Briefwahl anmeldet, steht in einem anderen Verzeichnis und muss seine Briefwahlunterlagen dann per Post an die Stadtverwaltung schicken oder eben zentral im Alten Rathaus abgeben. Dies ist auch am Wahlsonntag noch möglich. Die Briefwahlunterlagen werden nicht in den Wahllokalen, sondern von vier zusätzlichen Wahlhelfer-Teams ausgezählt. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zentral an einem Ort und nicht in den 26 Wahllokalen eingehen.

Bislang sind uns nur die von der NRWZ geschilderten Fälle bekannt, wir werden das Thema jedoch im Auge behalten. Bei vergangenen Wahlen war der organisatorische Ablauf derselbe und die Briefwahl hat gut funktioniert. Sollten sich die Fälle nun häufen, werden wir aber sicherlich schauen, ob und wo wir beim Ablauf der Wahlorganisation nachjustieren können.  

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Peter Arnegger (gg)

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... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

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