Donnerstag, 18. April 2024

Montags-Proteste in Rottweil: weniger Teilnehmer, Strafbefehle erlassen * aktualisiert

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Die Zahl der Teilnehmenden an den Montagsprotesten gegen die Coronamaßnahmen und eine Impfpflicht geht zurück. Wen wundert’s: Die Coronamaßnahmen fallen, ob eine allgemeine Corona-Impfpflicht kommt, ist völlig ungewiss. Die Protestbewegung ist deshalb auf Sinnsuche. Und hat mit den Behörden Ärger – es sind Strafbefehle erlassen worden. Ein Rechtsanwalt, der nach eigenen Angaben landesweit viele Teilnehmer der Demonstrationen in ihren Verfahren verteidigt, rät dazu, sich zu wehren. Wir haben zudem mit der Polizei, der Rottweiler Stadtverwaltung und der Staatsanwaltschaft zu den anhängigen Verfahren gesprochen.

Fluktuation, Unzufriedenheit, Trotz

Im Rottweiler „Spaziergänger“-Chat auf Telegram herrschen eine leichte Fluktuation, eine gewisse Unzufriedenheit und auch ein wenig Trotz. Die Zahl der Mitglieder geht langsam, aber kontinuierlich zurück. Manche Leute wollen nicht mehr mitlesen, verabschieden sich aus der Gruppe. Es sind immer noch mehr als 1000, aber, wenn das so weitergeht, nicht mehr lange. Vielleicht verlassen auch nur Beobachter den Chat, es verweilen dagegen die Hartgesottenen. Diese sind ein wenig unzufrieden mit ihren Mitstreitern, die zuletzt montags nicht mehr auf die Straße gegangen sind, um gegen Ungerechtigkeit und Spaltung und für Frieden und Freiheit zu demonstrieren, wie sie das sehen.

Wobei: Das Wort Demonstration mögen sie nicht. Sie spazieren angeblich ja nur. An der frischen Luft. Der Trotz in der Gruppe, der manifestiert sich in einem „Trotzdem weiter so.“ Man muss nur wollen, es finden sich genügend Themen, wegen derer man weiter auf die Straße müsse. Als da seien die „Machenschaften der schmutzigen Eliten“, beispielsweise. Der „Great Reset“, der Menschen zum „Humankapital“ machen will. Ins Detail gehen die Diskutanten selten, man findet ja für alles ein Erklärvideo auf YouTube.

Äußerliches Zeichen des allmählichen Niedergangs: Die Teilnehmerzahl bei den Montagsprotesten sinkt. Zuletzt waren es 347, sagen sie selbst. Sie waren auch schon an die 1000 Menschen mehr, bei deutlich schlechteren Wetterbedingungen.

Das bestätigt die Polizei. „Insgesamt ist in den letzten Wochen ein Rückgang der Anzahl an Teilnehmenden zu verzeichnen“, erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz auf Nachfrage der NRWZ. Auch hätten zuletzt keine Gegenversammlungen mehr stattgefunden – am vergangenen Montag gab es wohl Trommler -, „was zu einer Reduzierung des Konfliktpotenzials führt“, so der Präsidiumssprecher weiter. Er warnt allerdings: „Da es sich bei den sogenannten Spaziergängen regelmäßig um nicht angemeldete Versammlungen handelt, stehen weiterhin Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Raum.“

Das ist, womit sich manche der Demonstranten nun konfrontiert sehen: ein Strafbefehl des Rottweiler Amtsgerichts. Einzelne haben einen solchen erhalten, Kostenpunkt: 3000 Euro, wird erzählt. Der Vorwurf: die Versammlungsleitung übernommen zu haben, zu einer illegalen Versammlung aufgerufen zu haben.

Drei Strafbefehle beantragt

Das bestätigt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rottweil. Ihre Behörde habe „im Zusammenhang mit den sogenannten ‚Montags-Spaziergängen‘ in Rottweil in insgesamt drei Fällen bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls gegen einzelne Personen beantragt.“ Ihnen werde vorgeworfen, „sich als Versammlungsleiter einer nicht angemeldeten Versammlung betätigt zu haben“, so die Behördensprecherin. Der Tatvorwurf laute demnach: „Abhalten verbotener oder nicht angemeldeter Versammlungen oder Aufzüge“, gemäß Paragrafen 26 Nr. 2, 14 Versammlungsgesetz.“

Damit haben nicht alle Verfahren, die seitens der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sind, auch tatsächlich zu Strafbefehlen geführt. Denn der Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz rechnet vor: „Bislang hatten wir in Rottweil zehn Verfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.“

Anklagen seien nach jetzigem Stand keine erhoben in Hinblick auf diese Fälle, in einem Verfahren sei eine Abgabe an die Ordnungswidrigkeiten-Behörde zur weiteren Prüfung erfolgt. Und wie hoch ist die Strafe jeweils? „Hinsichtlich der Strafhöhe ist diese in jedem Einzelfall zu bewerten und richtet sich nach den geltenden Strafzumessungsregeln, Paragraf 46 Strafgesetzbuch. Im Fall einer Geldstrafe ist das Einkommen des Täters zu berücksichtigen, Paragraf 40 Strafgesetzbuch“, schreibt die Staatsanwältin.

Rechtsanwalt rät, sie zu prüfen

Untereinander sprechen sich die Empfänger solcher Strafbefehle im Chat nun Mut zu. Und raten zu bestimmten Rechtsanwälten. Einer, dessen Name auftaucht: Bernhard Mussgnug aus Tuttlingen. „Ich verteidige und berate landesweit eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit angeblich verbotenen Demonstrationen, Versammlungen, Spaziergängen, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise Coronavorschriften oder auch gegen den Vorwurf des Landfriedensbruchs“, bestätigt er der NRWZ. „Soweit diese Verfahren bereits abgeschlossen sind, kam es teilweise zu Verfahrenseinstellungen, deutlichen Reduzierungen der ursprünglich verhängten Strafen, aber auch zu Verurteilungen“, so Mussgnug. Die ganze juristische Bandbreite, also. Eine große Anzahl von Verfahren sei aber noch anhängig und noch nicht verhandelt, so der Anwalt. „Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich zu aktuell laufenden Verfahren derzeit noch keine Stellungnahme abgeben kann.“

Ganz allgemein könne er aber sagen, „dass es aus meiner Sicht durchaus Sinn ergibt, sich gegen Strafbefehle und Bußgeldbescheide zu wehren, weil die Sach- und Rechtslage teilweise anders zu beurteilen ist“, erklärt Mussgnug. „Wenn es sich in Einzelfällen nach Aktenlage als sinnvoll erweist, Strafbefehle zu akzeptieren, wird dies von mir dann auch empfohlen.“

Auch Stadtverwaltung ist tätig

Beim Rottweiler Ordnungsamt sind im Kontext der Montagsproteste von der Polizei bisher 33 Anzeigen eingereicht worden. „Die Anzeigen werden von der Polizei im Rahmen einer Personenfeststellung vorgenommen“, berichtet ein Sprecher der Stadtverwaltung auf Nachfrage der NRWZ. Soweit sie in städtische Zuständigkeit fielen, es sich also um Ordnungswidrigkeiten handele, gehe es meist um Verstöße gegen die Maskenpflicht. „Aus den Anzeigen geht hervor, dass den Betroffenen vorgeworfen wird, keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen zu haben“, so der Sprecher.

Er ergänzt: „Der Großteil der Bußgeldbescheide ist bereits rechtskräftig und teilweise wurden die Bußgelder auch schon bezahlt.“

Polizei sieht die Lage entspannt

Im Monat März habe die Polizei „keine Anzeigen mehr geschrieben“, so der Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz gegenüber der NRWZ. Allerdings umfasse das nicht alle Beanstandungen, die seitens der Polizei erfolgten. „Wir können auch Menschen, die sich ordnungswidrig verhalten, mündlich belehren und ermahnen.“ In diesen Fällen gebe es aber keine Aufzeichnung. „Das wäre zu bürokratisch.“ Auch er bestätigt: „In den allermeisten Fällen, in denen wir tätig waren, waren es Verstöße gegen die Maskenpflicht.“

Und wie geht es weiter? Da nun sozusagen nur noch der harte Kern der Protestbewegung marschiert und dieser unzufrieden sein dürfte mit der Entwicklung – erwartet die Polizei eine Verlagerung? Eine andere, wie auch immer geartete Form der Eskalation? Oder eher ein Einschlafen des Protests? „Hinweise auf Verlagerung oder Eskalation liegen keine vor“, sagt der Polizeisprecher.

Er glaubt aber auch: „Solange die aus Sicht der Spaziergänger grundrechtswidrigen Einschränkungen der Freiheitsrechte – wie Maskenpflicht, Impfpflicht (insbesondere im Pflegebereich), 3G-Regelung – nicht vollständig abgeschafft werden, ist von einem Fortgang der Protestmaßnahmen auszugehen. Allerdings vermutlich nicht mehr in der Größenordnung, wie bisher.“

„Hitlergruß“ 

Wie wir berichtet haben, soll bei einem „Spaziergang“ am 24. Februar von einem Teilnehmer der sogenannte „Hitlergruß“, aufgehobene Rechte, gezeigt worden sein – eine Straftat. Wie jetzt der in Spaichingen erscheinende „Heuberger Bote“ berichtet, sei das Verfahren gegen den Täter vorläufig eingestellt worden. Gegen den 26-Jährigen laufe bereits ein Verfahren wegen einer gefährlichen Körperverletzung, schreibt das Blatt. Bei einer Verurteilung falle die wegen des „Hitlergrußes“ zu erwartende Strafe nicht sehr ins Gewicht.

 

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NRWZ-Redaktion
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