Rottweil. Mögliche Impfschäden machen Kläger geltend, die gegen die Hersteller von Coronaimpfstoffen nun gerichtlich vorgehen. Es geht in den Zivilklagen um Schadensersatz und Schmerzensgeld, die Forderungen bewegen sich zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Zu den deutschlandweit ersten Verfahren gehört eine Zivilklage, die am 3. Juli in Rottweil verhandelt werden soll.
An den Landgerichten in Baden-Württemberg sind Medienberichten zufolge inzwischen erste Klagen eingegangen, die sich gegen Hersteller von Coronaimpfstoffen wenden. Eines der ersten Verfahren dieser Art soll vor dem Landgericht Rottweil verhandelt werden. In der Zivilklage fordert ein Mann 150.000 Euro Schmerzensgeld. Der MRNA-Impfstoff gegen COVID-19 des Herstellers von BioNTech habe bei ihm zu einer Sehschwäche geführt, macht er geltend.
Um 50.000 Euro geht es in einer weiteren Klage, die ebenfalls in Rottweil verhandelt werden soll, an anderen Landgerichten im Land sind Medienberichten zufolge ebenfalls Klagen anhängig. Ende 2022 seien die ersten Klagen eingegangen.
Zum 8. April, dem jüngsten Aktualisierungsdatum des vom Gesundheitsministerium betriebenen Impfdashboards, haben 64,9 Millionen Menschen in Deutschland (77,9 % der Bevölkerung) eine Corona-Impfdosis erhalten. Davon sind 63,6 Millionen Menschen grundimmunisiert. 52,1 Millionen Menschen haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten. 12,7 Millionen erhielten mindestens zwei Auffrischungsimpfungen.
18,4 Millionen Menschen waren dagegen nicht geimpft (22,1 % der Bevölkerung).
75,7 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg haben mindestens eine Coronaimpfung erhalten, 61,5 % haben sowohl eine Erst- als auch Zweitimpfung und mindestens eine zusätzliche Auffrischungsimpfung erhalten.
192,2 Millionen Impfdosen sind verabreicht worden.