„Mini-Run“-Absage wegen Behördenversagen oder Fehlinformation des Veranstalters?

Autor / Quelle: Martin Himmelheber (him)
Lesezeit 8 Min.
Grafik: pm

Mit dem Mini durch den Schwarzwald brettern und mit Gleichgesinnten Rallye-Spaß haben, das ermöglicht seit bald zwei Jahrzehnten ein Team um Klaus-Dieter Sutholt aus Herrenberg.  Auch im September 2025 wollte Sutholt eine solche „Black Forest Mini-Run“-Rallye organisieren. Weil er die erforderliche Genehmigung von der Straßenverkehrsbehörde nicht rechtzeitig bekam, habe er den Mini-Run abgesagt und beklagt „Behördenwillkür“. Die Stadt weist den Vorwurf zurück. Sutholt habe am 23. Juli den Antrag für die Rallye zurückgezogen, der Stadt für die Genehmigung aber eine Frist bis zum 15. August eingeräumt.                                                   

Schramberg. Der Reihe nach: In seiner Stellungnahme schildert Sutholt seine Rallye, beschreibt ausgiebig Probleme der Behörden mit Fachkräftemangel. „Doch immer häufiger geraten Behörden in die Kritik, meistens wegen Untätigkeit, mangelnder Kommunikation sowie fehlender Problemlösungskompetenz“ schreibt er.

„Übermäßige Straßenbenutzung“

Für seine Rallye benötige er eine Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde wegen „übermäßiger Straßenbenutzung“, auch wenn im Fall des Mini Runs nur maximal 25 Fahrzeug zugelassen würden. Der Stadt Schramberg wirft Sutholt vor, seinen Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet zu haben. Ausführlich geht er auf den Ablauf ein, den wir hier zusammenfassen.

Am 6. Mai habe er per Mail der Leiterin der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass am 13. September die 17. Rallye geplant sei. Weil der Start bei einem Sulgener Autohaus erfolgen sollte, sei die Schramberger Behörde zuständig. Das habe ihm die Leiterin nach mehreren telefonischen Fehlversuchen zwei Wochen später auch bestätigt. Seine Anfrage auf Erteilung der verkehrsrechtlichen Genehmigung habe sie aber negiert.

Stadtverwaltung antwortet nicht

Weil es keinerlei Rückfragen gegeben habe, habe er am 1. Juli schriftlich nachgefragt, wann mit der Genehmigung zu rechnen sei. Am 4. Juli habe die Mitarbeiterin „lapidar mitgeteilt, dass sie noch nicht soweit sei und sie sich baldmöglichst meldet“. Telefonische Anfragen und Bitten um Rückrufe seien vergebens geblieben. Nach elf Wochen Warten habe er deshalb „mangels rechtzeitiger Genehmigung notgedrungen die Rallye absagen“ müssen, so Sutholt.

„Zeitüberschneidend“ habe ihm die Behörde mitgeteilt, er bekomme etwa in der zweiten Dekade August (sprich zwischen dem 10. und 20. August) die Genehmigung, wenn bis zum 5. August alle Anhörungen vorliegen.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Sutholt hatte inzwischen auch Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr eingeschaltet, die eine Rückmeldung der Verantwortlichen avisiert habe. Diese sei aber nicht erfolgt. Der Rallye-Veranstalter wirft der Schramberger Behörde auch vor, die anderen betroffenen Kommunen wie St. Georgen bis zum 24. Juli noch nicht informiert zu haben. Damit sei es ausgeschlossen gewesen, „dass die Genehmigungsanfrage überhaupt positiv entschieden werden kann“. Sutholt hat daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet.

Abschließend fordert Sutholt „ein gesetzlich verankertes Recht auf eine zügige Entscheidung innerhalb eines angemessenen Zeitraums von maximal zwei Monaten“. Das könnte Behörden zwingen, nicht länger die Genehmigung auszusitzen.

Stadtverwaltung: Keine Pflichtverletzung

Die Absage sei aus Sicht der Stadt bedauerlich, so Pressesprecher Hannes Hermann, „eine Pflichtverletzung oder eine Untätigkeit liegt jedoch nicht vor“. Die Dienstaufsichtsbeschwerde habe der zuständigen Fachbereichsleiter am 15. August beantwortet.

Herrmann erläutert, bei der Straßenverkehrsbehörde gingen hunderte Anträge pro Jahr ein. Anträge für Baustellen, Veranstaltungen, Bürgerbegehren und so weiter. Diese müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben den ganzen anderen Aufgaben wie Ordnungs- und Polizeirecht bearbeiten. „Die meisten dieser Anträge fallen in die Frühlings- und Sommermonate.“

Anhörungen per Telefon

Intern priorisiere das Straßenverkehrsamt so, dass „immer die Veranstaltung / Baustelle / etc. bearbeitet wird, die als nächstes ansteht“. Teilweise führe man Anhörungsverfahren telefonisch durch, um Zeit zu sparen, so Herrmann weiter. „Das bedeutet, dass die Behörden, die anzuhören sind, kurzfristig eingebunden und um ihre Zustimmung gebeten werden. Das ist nicht nur in Schramberg der Fall, sondern gängige Praxis bei den Straßenverkehrsbehörden in Baden-Württemberg.“

Will sagen: Auch wenn Ende Juli die anderen Behörden noch nicht informiert waren, hätte die Straßenverkehrsbehörde es bis zum 5. August schaffen können, indem sie die betroffenen Gemeinden anruft und um Zustimmung bittet.

Antragssteller setzte Frist zum 15. August

Im Fall des Mini-Run 2025 habe der Antragsteller „um eine verkehrsrechtliche Entscheidung bis 15. August 2025“ gebeten. Am 23. Juli 2025 habe er jedoch den Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Entscheidung also die Genehmigung der Veranstaltung zurückgezogen. „Bis zu der vom Antragsteller gesetzten Frist (Genehmigung bis 15. August) lagen noch 18 Arbeitstage“, argumentiert die Stadt.

Das sei „eine lange Zeit, in der die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis ohne Probleme erteilt worden wäre“, so Herrmann. Besonders wenn man die Problematik berücksichtige, dass die Straßenverkehrsbehörden viele Anträge in der Frühlings- und Sommerzeit bekommen.

Abschließend erklärt Herrmann: “Wir stehen nach wie vor mit dem Antragsteller in Kontakt.“ Aus Sicht der Stadt habe er spätestens Ende August 2025 alle relevanten Informationen und Rückmeldungen auf seine Beschwerden erhalten.

Frist 15. August stimmt, aber …

Die NRWZ hat Sutholt gefragt, ob es zutreffe, dass er als Frist den 15. August gesetzt habe. Das sei „grundsätzlich richtig“, antwortet er, fügt aber hinzu: „Es war der Termin für die Drucklegung der Bordbücher. Der Termin setzt allerdings voraus, dass der Veranstalter den Antragsteller fortlaufend über Einwände im Zusammenhang mit der Streckenführung seitens genehmigenden Behörden informiert.“

Dies sei aber nicht geschehen. Deshalb habe er die Veranstaltung abgesagt, „um nicht in eine Kostenfalle zu tappen wegen Stornierungsfristen der Hotelreservierungen, Restaurant Reservierungen etc.“.

Man redet wieder miteinander

Er habe am 15. Januar einen Termin in Schramberg, um Akteneinsicht zu nehmen. Die Stadt habe einen „gesichtswahrenden Vergleich (Kompromiss) hinsichtlich der angefallenen Kosten“ wegen der Absage abgelehnt, so Sutholt.

Dennoch habe die Stadtverwaltung um einen Gesprächstermin am 15. Januar mit ihm gebeten. Eine Gesprächsanfrage seinerseits vom 24. September 2024 habe Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr damals unbeantwortet gelassen. „Möglicherweise kommt jetzt noch einmal Bewegung in die leidige Angelegenheit“, so Sutholt zur NRWZ. Es wäre zu wünschen.

Kommentar. Es hapert an der Kommunikation.

Die Absage des Mini-Runs ist ein klassisches Beispiel für ein Kommunikationsdesaster. Zwei Parteien beharren auf ihren Standpunkten, statt rechtzeitig miteinander zu reden. In wenigen Sätzen hat Stadtsprecher Herrmann die Arbeitsweise und Probleme der Straßenverkehrsbehörde dargelegt: Viele Anträge im Frühjahr, Abarbeiten nach den vorgegebenen Terminen für Baustellen oder Veranstaltungen. Hätte die Straßenverkehrsbehörde dem Antragsteller gleich klar gemacht, wir priorisieren nach den Terminen, hätte Sutholt seinen Frist 15. August vorziehen können. Er hätte erklären können: „Ich brauche die Genehmigung früher, damit ich planen kann.“  

Die Straßenverkehrsbehörde ihrerseits hätte drauf hinweisen können, dass sie gerade mit großen Baustellenprojekten wie Mariazeller-Straße oder Grüne Baum-Kurve alle Hände voll zu tun hat und Herr Sutholt sich das nächste Mal bitte ein wenig früher, zu Zeiten, wo weniger Antrage vorliegen, melden möge.

Aber wenn man nicht miteinander redet, schaukelt sich eine harmlose Geschichte immer weiter hoch bis zu Dienstaufsichtsbeschwerde, Akteneinsicht und finanziellen Forderungen. Hätten sich die Beteiligten einmal vernünftig miteinander unterhalten, wie viel Arbeitszeit wäre für wahrlich wichtigere Dinge als das durch die Gegend knattern von 25 Minis frei geblieben?

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