Regionalverband beschließt Satzung zu Windkraftvorranggebieten
Feurenmoos bleibt Vorranggebiet

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat am Freitagvormittag die Satzung für den Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ beschlossen. Einen Antrag der FDP-Fraktion, die Fläche Feurenmoos herauszunehmen, fand keine Mehrheit.
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg/Schramberg. Der Regionalverband hatte in einem langwierigen Prozess insgesamt 5442 Hektar Fläche für die Windenergienutzung festgelegt. Das sind 2,1 Prozent der Fläche der drei Kreise Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,8 Prozent.

Kein Automatismus
Dazu weist die Verbandsverwaltung in ihrer Vorlage darauf hin, „dass es sich bei den Teilflächenzielen um Mindestziele handelt“. Mit der Mehrausweisung werde zum einen sichergestellt, dass sich kleinere Fehler bei der Flächenberechnung nicht auf die Richtigkeit der Feststellung auswirken und zum anderen damit den Folgen möglicher Teilunwirksamkeiten der Planung entgegengewirkt werden könne.
Außerdem stellt die Verwaltung klar, „dass mit der Festlegung als Vorranggebiet kein Automatismus zur Bebauung der Gebiete entsteht. Die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb müssen auf der Vorhabenebene durch Gestattung, Investitionsbereitschaft und Genehmigung gegeben sein.“
FDP scheitert mit Feurenmoosantrag
Den Antrag, das „Feurenmoos“ zwischen Eschbronn, Hardt und Schramberg-Sulgen aus der Liste herauszunehmen, hatte die Verbandsversammlung zuvor abgelehnt.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais hatte diesen Antrag der FDP-Fraktion in der Regionalverbandsversammlung angekündigt. Er begründete dies damit, das Feurenmoos sei „ein vergleichsweise schlechter Standort“.
Unter anderem führte er das Thema Trinkwasserversorgung ins Feld. Er zitiert eine Gruppe Anwohner, die befürchten, die Windkraftanlagen könnten „die Trinkwasserversorgung der umliegenden Orte negativ“ beeinflussen, da die Trinkwasserversorgung sich „unter anderem aus einer Quelle im Feurenmoos speise“.

Betrachtet man die Karte der Wasserschutzgebiete und die möglichen Standorte für die Windräder, ist allerdings ersichtlich, dass keines der Räder in einem Wasserschutzgebiet platziert würde. Alle hätten einige hundert Meter Abstand.

Kein Bau „ohne Rücksicht auf Verluste“
Karrais erklärte zum Feurenmoos, man solle „dem Wahn der Landesregierung, ohne Rücksicht auf Verluste Windräder zu bauen, an dieser Stelle nicht nachgeben“.
Die Windräder bauen wollen allerdings die Stadtwerke Tübingen (SWT) und nicht die Landesregierung. Die SWT prüfen derzeit noch, ob sich die Windräder ohne Verluste bauen ließen: „Die Stadtwerke Tübingen werden den Windpark nur dann bauen, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist“, stellte der Sprecher der STW Ulrich Schermaul im Gespräch mit der NRWZ fest.