Brief von Kultusministerin Schopper an OB zur Schulbauförderung und Kostenbeteiligung des Umlands

Schulbauförderung: Eisenlohr unzufrieden mit Ministerin

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Von einem „Kanzleitrost“ sprach Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr im Zusammenhang mit einem vierseitigen Brief von Kultusministerin Theresa Schopper an sie. Eisenlohr hatte sich am 21. Dezember an die Ministerin und ihre parlamentarische Staatsekretärin Sandra Boser (beide Grüne) gewandt. Darin hatte sie Klarheit in Sachen Kostenbeteiligung der Umlandgemeinden bei Schulbauprojekten gefordert. Außerdem hatte sie sich wegen des Schramberger Schulcampusprojekts und der damit zusammenhängenden Schulbauförderung ans Ministerium gewandt.

Schramberg. Der Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass Umlandgemeinden, deren Kinder Schulen in anderen Städten besuchen, bei der Sanierung von Schulhäusern an den Kosten anteilmäßig beteiligt werden müssen. Das führt zu Konflikten zwischen den Kommunen.

Ministerin Schopper antwortet der „lieben Frau Eisenlohr“, die kommunale Selbstverwaltungsgarantie beinhalte ein Initiativ- und Gestaltungsrecht bei schulischen Angeboten der Kommunen als Schulträger. Dazu könnten die Kommunen freiwillig auch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen miteinander abschließen.

Schoppe: Verhandlungssache

Die Höhe der konkreten Mitfinanzierung bleibe „den Verhandlungen im Einzelfall überlassen“. Wenn sich alle einig seien, könne man auch niedrigere Beträge vereinbaren, als diejenigen, die bei einem zwangsweisen Abschluss sich ergeben würden.

Schoppe berichtet, dass zum 1. Januar die Schulbauförderrichtlinien geändert wurden, „um den öffentlichen Schulträgern eine bessere Förderung zu ermöglichen“. Dabei seien die Kostenrichtwerte um 35 Prozent angehoben worden.

Ab 2025 soll es auch bei den zusätzlichen Zuwendungen für auswärtige Schülerinnen und Schüler eine weitere Entspannung geben. Damit solle die Finanzierungsmöglichkeiten der Schulträger verbessert und ein Ausgleich für die gestiegenen Baupreise erreicht werden.

Im Prinzip habe das Verwaltungsgerichtsurteil nur die schon seit 1985 bestehende Verpflichtungen bestätigt, dass die Kommunen prüfen müssen, ob die Umlandgemeinden einen Finanzierungsbeitrag leisten müssen. Das neue Urteil habe „Leitsätze aufgestellt und Vorgehensweisen konkretisiert“.

Schulcampus: Einzelfallentscheidung

Zum Schulcampus erläutert Schoppe, das Land fördere Neubaumaßnahmen grundsätzlich nur einmal. Beim Bau und späteren Aufbau der Graf-von-Bissingen Schule hatte Schramberg Schulbauförderung erhalten. Das Land unterstütze die Schulhaussanierung, weil diese ressourcenschonender als Neubauten sei.

Es könne aber sein, „dass die Aufgabe von bestehenden Schulgebäuden und die Errichtung von Ersatzneubauten in begründeten Einzelfällen durchaus sinnvoller als deren Sanierung“ sei, schreibt die Kultusministerin. Dann könnte die Stadt die Förderung eines Ersatzneubaus beantragen.

Die von Eisenlohr genannten pädagogischen und energetischen Gesichtspunkte könnte dabei berücksichtigt werden. Schopper weist darauf hin, dass die Schulverwaltung mit der Stadt im Austausch sei und die genauen Sachverhalte noch prüfe. Es gehe um eine Einzelfallentscheidung. Eine pauschale Förderung von Ersatzbauten sei leider nicht möglich.

Sollen die Umlandkommunen für die Sanierung des Schramberger Gymnasiums zur Kasse gebeten werden? Archiv-Foto: him

Eisenlohr: Land hilft uns nicht

Eisenlohr erklärte dazu im Ausschuss, der Brief lasse „nicht erkennen, dass das Land den Kommunen aus dem Problem (mit den Nachbarkommunen) heraushelfen will“.

Bei der Schulbauförderung benötige die Stadt zunächst eine „Absprache“ der bestehenden Gebäude. Das bedeutet, es müsse amtlich festgestellt werden, dass die bisherigen Gebäude an der Graf-von-Bissingen Straße nicht mehr für den Schulbetrieb taugen. Auch das Landesdenkmalamt werde dabei eingeschaltet.

Die Stadt werde die umlagefähigen Kosten zusammenstellen, aber den betroffenen Nachbarkommunen keine Rechnungen schicken, erläuterte Eisenlohr. „Wir hoffen, dass die Landesregierung noch umdenkt.“ Ansonsten sei das Schreiben ein „Kanzleitrost.“

Brantner: In Stuttgart für Campus werben

Im Gemeinderat gibt es zur Schulbauförderung durch das Land die Ansicht, die Verwaltung und insbesondere die Oberbürgermeisterin sollte sich aktiver dafür einsetzen.

So erklärte der Fraktionssprecher der CDU, Thomas Brantner, in seiner Haushaltsrede: „In Bezug auf die Zuschusssituation müssen wir deutlich stärker bei den Entscheidungsträgern in Stuttgart für dieses Projekt werben.“

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Von einem „Kanzleitrost“ sprach Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr im Zusammenhang mit einem vierseitigen Brief von Kultusministerin Theresa Schopper an sie. Eisenlohr hatte sich am 21. Dezember an die Ministerin und ihre parlamentarische Staatsekretärin Sandra Boser (beide Grüne) gewandt. Darin hatte sie Klarheit in Sachen Kostenbeteiligung der Umlandgemeinden bei Schulbauprojekten gefordert. Außerdem hatte sie sich wegen des Schramberger Schulcampusprojekts und der damit zusammenhängenden Schulbauförderung ans Ministerium gewandt.

Schramberg. Der Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass Umlandgemeinden, deren Kinder Schulen in anderen Städten besuchen, bei der Sanierung von Schulhäusern an den Kosten anteilmäßig beteiligt werden müssen. Das führt zu Konflikten zwischen den Kommunen.

Ministerin Schopper antwortet der „lieben Frau Eisenlohr“, die kommunale Selbstverwaltungsgarantie beinhalte ein Initiativ- und Gestaltungsrecht bei schulischen Angeboten der Kommunen als Schulträger. Dazu könnten die Kommunen freiwillig auch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen miteinander abschließen.

Schoppe: Verhandlungssache

Die Höhe der konkreten Mitfinanzierung bleibe „den Verhandlungen im Einzelfall überlassen“. Wenn sich alle einig seien, könne man auch niedrigere Beträge vereinbaren, als diejenigen, die bei einem zwangsweisen Abschluss sich ergeben würden.

Schoppe berichtet, dass zum 1. Januar die Schulbauförderrichtlinien geändert wurden, „um den öffentlichen Schulträgern eine bessere Förderung zu ermöglichen“. Dabei seien die Kostenrichtwerte um 35 Prozent angehoben worden.

Ab 2025 soll es auch bei den zusätzlichen Zuwendungen für auswärtige Schülerinnen und Schüler eine weitere Entspannung geben. Damit solle die Finanzierungsmöglichkeiten der Schulträger verbessert und ein Ausgleich für die gestiegenen Baupreise erreicht werden.

Im Prinzip habe das Verwaltungsgerichtsurteil nur die schon seit 1985 bestehende Verpflichtungen bestätigt, dass die Kommunen prüfen müssen, ob die Umlandgemeinden einen Finanzierungsbeitrag leisten müssen. Das neue Urteil habe „Leitsätze aufgestellt und Vorgehensweisen konkretisiert“.

Schulcampus: Einzelfallentscheidung

Zum Schulcampus erläutert Schoppe, das Land fördere Neubaumaßnahmen grundsätzlich nur einmal. Beim Bau und späteren Aufbau der Graf-von-Bissingen Schule hatte Schramberg Schulbauförderung erhalten. Das Land unterstütze die Schulhaussanierung, weil diese ressourcenschonender als Neubauten sei.

Es könne aber sein, „dass die Aufgabe von bestehenden Schulgebäuden und die Errichtung von Ersatzneubauten in begründeten Einzelfällen durchaus sinnvoller als deren Sanierung“ sei, schreibt die Kultusministerin. Dann könnte die Stadt die Förderung eines Ersatzneubaus beantragen.

Die von Eisenlohr genannten pädagogischen und energetischen Gesichtspunkte könnte dabei berücksichtigt werden. Schopper weist darauf hin, dass die Schulverwaltung mit der Stadt im Austausch sei und die genauen Sachverhalte noch prüfe. Es gehe um eine Einzelfallentscheidung. Eine pauschale Förderung von Ersatzbauten sei leider nicht möglich.

Sollen die Umlandkommunen für die Sanierung des Schramberger Gymnasiums zur Kasse gebeten werden? Archiv-Foto: him

Eisenlohr: Land hilft uns nicht

Eisenlohr erklärte dazu im Ausschuss, der Brief lasse „nicht erkennen, dass das Land den Kommunen aus dem Problem (mit den Nachbarkommunen) heraushelfen will“.

Bei der Schulbauförderung benötige die Stadt zunächst eine „Absprache“ der bestehenden Gebäude. Das bedeutet, es müsse amtlich festgestellt werden, dass die bisherigen Gebäude an der Graf-von-Bissingen Straße nicht mehr für den Schulbetrieb taugen. Auch das Landesdenkmalamt werde dabei eingeschaltet.

Die Stadt werde die umlagefähigen Kosten zusammenstellen, aber den betroffenen Nachbarkommunen keine Rechnungen schicken, erläuterte Eisenlohr. „Wir hoffen, dass die Landesregierung noch umdenkt.“ Ansonsten sei das Schreiben ein „Kanzleitrost.“

Brantner: In Stuttgart für Campus werben

Im Gemeinderat gibt es zur Schulbauförderung durch das Land die Ansicht, die Verwaltung und insbesondere die Oberbürgermeisterin sollte sich aktiver dafür einsetzen.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.