Strandkorb-Betrug: Kein Ende in Sicht

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SCHRAMBERG – Der Schramberger Geschäftsmann, der wegen eines nicht gelieferten Strandkorbs zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 40 Euro verurteilt wurde, ist nicht zufrieden. Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer teilt auf Nachfrage der NRWZ mit, „dass der Angeklagte L. gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsmittel eingelegt“ habe.

Wie berichtet, hatte eine Dunninger Geschäftsfrau beim Angeklagten im Februar 2018  einen Strandkorb bestellt und in zwei Raten fast 1600 Euro angezahlt. Der Strandkorb wurde aber nie geliefert, und deshalb hat die Dunningerin den Auftrag im Juni storniert und ihre Anzahlung zurückverlangt, aber nichts bekommen.

Der Angeklagte war laut Heuers Urteil im Frühjahr 2018 „völlig überschuldet“. Als Zeuge geladen, hatte ein Gerichtsvollzieher von etwa 60 Vollstreckungsaufträgen  in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2019 gegen den Angeklagten berichtet. Gesamtsumme: etwa 150.000 Euro. Lediglich zwei geringe Beträge habe er vollstrecken können. Bei der Ehefrau sah es kaum besser aus: 70 Vollstreckungsaufträge zählte hier der Zeuge. Im Lauf der Jahre habe die Ehefrau immerhin etwa 5000 Euro abbezahlt, sodass noch etwa 155.000 Euro offen seien.

Am zweiten Verhandlungstag Mitte April meinte der Angeklagte, er wisse nicht mehr, ob er  die Anzahlungen weitergeleitet habe. Das werteten Heuer und der Staatsanwalt als „halblebiges“ Geständnis, verzichteten darauf, die Lieferantin des Strandkorbs als Zeugin  aus Norddeutschland anreisen zu lassen. Die Geldstrafe sei maßvoll, hatte Heuer in seiner Urteilsbegründung betont. Angesichts seiner einschlägigen Vorstrafen hätte  er den Angeklagten durchaus auch zu einer kurzen Haftstrafe verurteilen können.

Die Mahnung hat offenbar keine Wirkung gezeigt. Weil der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt hat, sei „das Urteil daher nicht rechtskräftig“, so Heuer abschließend. Wie es weitergeht bleibt offen.

Das interessiert diese Woche



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SCHRAMBERG – Der Schramberger Geschäftsmann, der wegen eines nicht gelieferten Strandkorbs zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 40 Euro verurteilt wurde, ist nicht zufrieden. Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer teilt auf Nachfrage der NRWZ mit, „dass der Angeklagte L. gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsmittel eingelegt“ habe.

Wie berichtet, hatte eine Dunninger Geschäftsfrau beim Angeklagten im Februar 2018  einen Strandkorb bestellt und in zwei Raten fast 1600 Euro angezahlt. Der Strandkorb wurde aber nie geliefert, und deshalb hat die Dunningerin den Auftrag im Juni storniert und ihre Anzahlung zurückverlangt, aber nichts bekommen.

Der Angeklagte war laut Heuers Urteil im Frühjahr 2018 „völlig überschuldet“. Als Zeuge geladen, hatte ein Gerichtsvollzieher von etwa 60 Vollstreckungsaufträgen  in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2019 gegen den Angeklagten berichtet. Gesamtsumme: etwa 150.000 Euro. Lediglich zwei geringe Beträge habe er vollstrecken können. Bei der Ehefrau sah es kaum besser aus: 70 Vollstreckungsaufträge zählte hier der Zeuge. Im Lauf der Jahre habe die Ehefrau immerhin etwa 5000 Euro abbezahlt, sodass noch etwa 155.000 Euro offen seien.

Am zweiten Verhandlungstag Mitte April meinte der Angeklagte, er wisse nicht mehr, ob er  die Anzahlungen weitergeleitet habe. Das werteten Heuer und der Staatsanwalt als „halblebiges“ Geständnis, verzichteten darauf, die Lieferantin des Strandkorbs als Zeugin  aus Norddeutschland anreisen zu lassen. Die Geldstrafe sei maßvoll, hatte Heuer in seiner Urteilsbegründung betont. Angesichts seiner einschlägigen Vorstrafen hätte  er den Angeklagten durchaus auch zu einer kurzen Haftstrafe verurteilen können.

Die Mahnung hat offenbar keine Wirkung gezeigt. Weil der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt hat, sei „das Urteil daher nicht rechtskräftig“, so Heuer abschließend. Wie es weitergeht bleibt offen.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.