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„In vier Schritten zum Baukindergeld – was Eltern jetzt beachten sollten und weitere Bau-Themen“, Veröffentlicht: Samstag, 12. September 2020, 8.21 Uhr

In vier Schritten zum Baukindergeld – was Eltern jetzt beachten sollten und weitere Bau-Themen

(Anzeige). Zum Jahresende 2020 läuft das Baukindergeld aus. Über 200.000 Anträge haben Familien bereits gestellt, wie eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Juni ergeben hat. Die meisten wollen ein Haus kaufen, statt neu zu bauen. Kleinere Mittelstädte mit unter 50.000 Einwohnern sind am beliebtesten. Eltern, die von der Förderung profitieren wollen, müssen bis zum 31. Dezember die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag vorliegen haben. Schritte und Fristen erläutert Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer.

Noch bis Ende des Jahres gibt es für Familien Baukindergeld: mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände. Von der Förderung profitiert jedoch nur, wer bis zum 31. Dezember die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag vorliegen hat. Davor gibt es für Eltern einiges zu tun.

Das Baukindergeld ist eine Maßnahme, mit der der Staat den Erwerb von Wohneigentum fördern will. Die Regelung wurde 2018 eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. „Das heißt: nur Familien, die bis Jahresende ihre Baugenehmigung erhalten oder ihren Kaufvertrag unterzeichnet haben, können noch Baukindergeld bekommen“, erklärt Baufinanzierungsexperte Oberländer von Schwäbisch Hall.

Schritt 1: Voraussetzungen für Baukindergeld prüfen
Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Zudem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro.

Maßgeblich für die Gewährung der Förderung sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Tipp: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen finden Eltern am schnellsten auf dem Einkommensteuerbescheid.

Weitere Voraussetzung: Der Antragsteller muss für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem kindergeldberechtigten Elternteil in einem Haushalt leben.

Für jedes Kind erhalten Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, hat die Familie ein Plus von 12.000 Euro je Kind. Der Baukindergeldrechner von Schwäbisch Hall zeigt die individuelle Fördersumme: www.schwaebisch-hall.de/bauen-kaufen/baufinanzierung/baukindergeld.html

„Baukindergeld können Familien neben anderen Förderungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Wohn-Riester“, rät Oberländer. „Welche Förderungen infrage kommen, lassen sich Eltern am besten individuell von einem Berater erklären.“ In Bayern zum Beispiel können Eltern das Baukindergeld um bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr aufstocken. Teilweise fördern auch Städte und Gemeinden
den Bau oder Kauf von Wohneigentum.

Schritt 2: Nach Kassensturz – Hausbau oder Kauf vorziehen?
Noch in diesem Jahr bauen oder kaufen – das ist für viele, die bereits in der Planung stecken, auch eine Frage des Budgets. Wer aber sein Baugrundstück bereits ausgewählt oder die Gebrauchtimmobilie schon genau im Auge hat, sollte dringend prüfen, ob der Immobilienerwerb noch in diesem Jahr möglich ist. Denn egal, ob Eltern das Baukindergeld für einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie nutzen: die Förderhöhe bleibt gleich. Bei Gebrauchtimmobilien können Modernisierungen, die das momentane Finanzierungsbudget überschreiten, auch im Nachgang realisiert werden.

Schritt 3: Bau oder Kauf schriftlich festhalten
Ob Kauf oder Bau: Wer Baukindergeld beantragen will, muss sein Vorhaben bis zum 31. Dezember 2020 schriftlich festgelegt haben. Für Bauherren ist dies die erteilte Baugenehmigung, für Immobilienkäufer der Kaufvertrag. „Der Anspruch auf Baukindergeld gilt nur für notariell geschlossene Kaufverträge und Baugenehmigungen, die noch in diesem Jahr erteilt werden“, erläutert der Experte.

Schritt 4: Einzug und Antragstellung
Den Antrag stellen Eltern nach ihrem Einzug online bei der KfW. Das muss nicht zwischen Umzugskisten geschehen: Familien haben nach dem Einzug sechs Monate Zeit für den Antrag. Als Nachweis gilt dann die Meldebescheinigung. Wer eine bereits selbst genutzte Wohneinheit erwirbt, für den läuft die Antragsfrist von sechs Monaten ab Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Spätestens am 31. Dezember 2023 muss der Antrag gestellt sein.

Informationen zur Antragstellung, zu Voraussetzungen und Nachweisen finden Familien unter: www.kfw.de/baukindergeld

Aufmöbeln für den Hausverkauf

Ein guter erster Eindruck zahlt sich aus

Wer seine Immobilie verkauft, will den bestmöglichen Preis erzielen. Bleibt die Frage: Wie viel sollten Eigentümer für einen besseren Verkaufspreis noch investieren? An Lage und Alter lässt sich nichts ändern, am äußeren Erscheinungsbild und der Ausstattung dagegen schon. Welche Maßnahmen kurz vor dem Hausverkauf lohnen, weiß Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich.

1. Kosten und Nutzen abwägen

Vor dem Verkauf hilft ein Wertermittlungsgutachten oder auch ein erfahrener Makler einzuschätzen, in welcher Relation zur Marktsituation und möglichen Wertsteigerung eine Renovierungsmaßnahme steht. Größere Maßnahmen, etwa eine energetische Sanierung, machen sich in der Regel erst mittel- bis langfristig bezahlt. „Kleinreparaturen wie der Austausch eines defekten Lichtschalters lassen sich hingegen über einen höheren Verkaufspreis wieder einspielen“, so die Schwäbisch Hall-Expertin. „Clever handeln daher die Eigentümer, die nachhaltig in die Wertsteigerung investieren und kurzfristig im Detail verschönern.“

2. Die Immobilie optisch aufwerten

Auf den ersten Blick sichtbare Schönheitsfehler – beispielsweise Tapeten, die sich von den Wänden lösen – können bei Käufern in spe einen vernachlässigten Eindruck erwecken. „Wenn auch unbewusst, geht der Interessent tendenziell davon aus, dass das Objekt noch mehr Makel aufweist“, erklärt die Expertin. Deshalb können auch Kleinigkeiten über tausende Euro oder sogar eine Zu- oder Absage entscheiden. „Hinzu kommt, dass Kaufinteressenten die Kosten für Renovierungen, selbst wenn es einfache Dinge sind, häufig höher einschätzen, als sie tatsächlich sind“, weiß Kathrin Milich. „Natürlich vergrößern Mängel immer auch den Verhandlungsspielraum.“ Aus Verkäufersicht besonders effizient sind deshalb alle optischen Maßnahmen wie frisch gestrichene Wände und Heizkörper oder auch ein gepflegter Garten.

3. Nicht auf den eigenen Geschmack setzen

Auch wenn sich durch neue oder gehobene Ausstattung womöglich ein besserer Preis erzielen lässt: Die Investition in Luxuseinrichtung wie eine teure Designerküche zahlt sich beim kurzfristigen Verkauf nicht in entsprechender Höhe aus. „Solche Details hängen außerdem zu stark vom individuellen Geschmack ab und können eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer erschweren“, sagt die Expertin

US-Trend „Home Staging“

Für das Aufmöbeln der Immobilie vor dem Verkauf gibt es in den USA einen Begriff: Home Staging. Dabei werten Profis die Immobilie optisch so auf, dass sich Interessenten auf Anhieb darin wohlfühlen. Dazu kann das Umstellen oder Austauschen von Möbeln gehören, eine bessere Ausleuchtung oder das Entfernen persönlicher Objekte. Um ein Reihenhaus mit 100 m² Wohnfläche inklusive Malerarbeiten, Leuchtmontage, Spedition und Putzprofis komplett für den Verkauf vorzubereiten, müssen Eigentümer mit etwa 8.000 Euro netto rechnen. Da diese Immobilien zu einem etwa fünf bis zehn Prozent höheren Preis verkauft werden, können Verkäufer das beim Verkaufspreis jedoch wieder hereinholen, schätzen Experten.

Energetisch Sanieren lohnt sich

Drei Förderbeispiele zeigen, wie sich Kosten sparen lassen

Energetisch Sanieren lohnt sich mehr denn je, für das Klima und langfristig auch für das eigene Konto. Hausbesitzer, die statt einer Komplettsanierung in Etappen vorgehen wollen, profitieren von verschiedenen Förderungen. Denn der Staat unterstützt auch kleinere Maßnahmen, um CO2-Emissionen zu senken.

„Wer sein selbst genutztes Wohneigentum energetisch saniert, hat grundsätzlich zwei Fördermöglichkeiten“, erklärt Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer. „Die steuerliche Abschreibung oder den klassischen Investitionszuschuss, zum Beispiel über die KfW.“

Neu ist die Möglichkeit zur Steuerabschreibung. Sie geht über drei Jahre und bis zu einer Höhe von maximal 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass ein Fachunternehmen die Sanierungsarbeiten durchführt. Die Steuerermäßigung kann der Immobilienbesitzer nach Abschluss der Baumaßnahmen geltend machen. Anders bei den Förderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Hier muss der Hausbesitzer sämtliche Anträge vor Baubeginn stellen. Für den KfW-Zuschuss muss vor Beginn der Sanierung zudem ein Energieberater hinzugezogen werden. „Wer allerdings nicht weiß, welchen Sanierungsbedarf die eigene Immobilie hat und in welcher Reihenfolge die Maßnahmen durchgeführt werden müssen, sollte sich zuerst an einen Energieberater wenden“, so Oberländer.

Rechnung 1: Die Komplettsanierung
Folgen verschiedene energetische Maßnahmen aufeinander, wie die Dämmung der Fassade, der Austausch der Fenster und die Installation einer Fotovoltaikanlage, können sie die Energieeffizienz der Immobilie erheblich steigern. „Bei besonders teuren und umfassenden Maßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, eine Förderung der KfW in Anspruch zu nehmen“, weiß Oberländer. In der Summe kostet eine konkrete Beispielsanierung 115.000 Euro. Bei einer Förderung über die KfW (Programm 430 oder 151) kann sich der Immobilienbesitzer über einen Investitions- oder Tilgungszuschuss von 34.500 Euro freuen. Eine Steuerermäßigung bringt in diesem Fall nur 23.000 Euro Ersparnis.

Rechnung 2: Schrittweise sanieren
Wer nicht so viel auf einmal investieren will, kann seine Immobilie Schritt für Schritt energetisch aufrüsten. Ein effizienter Anfang kann beispielsweise der Einbau neuer Fenster für eine bessere Wärmedämmung sein. Die Maßnahme kostet etwa 35.000 Euro. Eine Förderung über die KfW (Programm 430 oder 152) oder alternativ die Steuerabschreibung bringen dem Immobilienbesitzer jeweils eine Ersparnis von rund 20 Prozent der Investitionssumme, insgesamt 7000 Euro. Oberländers Tipp: „Die Steuerermäßigung kann auch nachträglich beantragt werden und verursacht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand.“

Rechnung 3: Der Heizungsaustausch
Auch wer seine alte Ölheizung ersetzt, kann zwischen der Austauschprämie des BAFA und der Steuererleichterung wählen. Abhängig von der neuen Heizungsart beträgt die Austauschprämie bis zu 45 Prozent, maximal 22.500 Euro. Bei Einbau einer neuen Pelletheizung, was Kosten von rund 22.000 Euro verursacht, erhält der Hausbesitzer mit der Förderung des BAFA einen Zuschuss in Höhe von 9900 Euro. Die Steuerersparnis liegt hier dagegen nur bei 4400 Euro.

Extratipp vom Experten: „Welche Förderung sich am meisten für Sanierer lohnt, hängt von Art und Umfang der Maßnahmen ab. Energieberater und Baufinanzierungsexperten helfen bei der Suche nach der individuell passenden Lösung – für Sanierungsmaßnahmen und Finanzierung.“

Sicherheit in vier Wänden

Schäden und Unfälle daheim vermeiden

Die meisten Deutschen verbringen aktuell sehr viel Zeit zu Hause. Da wird unter anderem verstärkt geputzt, repariert und gekocht. Damit es bei der Zunahme der häuslichen Aktivitäten nicht auch zu einer Zunahme von Schäden oder Unfällen kommt, geben Peter Schnitzler und Dimitar Gouberkov von ERGO hilfreiche Tipps.

Unfallfrei Putzen
Die meisten Unfälle passieren bekanntlich im Haushalt, besonders häufig sind Stürze. Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO, rät, anstelle von Fensterbänken, Stühlen oder Hockern lieber eine Leiter zu verwenden, um etwa die Oberseite eines Schranks zu putzen oder die Vorhänge abzunehmen. Eine gute Beleuchtung und aufgeräumte Umgebung sorgen ebenfalls für Sicherheit. Wer Reinigungsmittel verwendet, sollte darauf achten, diese außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern oder während dem Putzen abzustellen. Verschluckt das Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen beispielsweise einen bunten Spülmaschinen-Tab, gilt der dringende Rat des Experten: „Sofort die Telefonnummer der regionalen Giftnotzentrale wählen.“ Eine Liste bietet die Webseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Sicherheit beim Heimwerken
Wer das Daheimsein fürs Heimwerken nutzt, sollte für seine Projekte genügend Zeit einplanen und ausreichend Pausen einlegen, um konzentriert arbeiten zu können. Dabei auf die passende Schutzkleidung achten: Je nach Arbeit können das Handschuhe, feste Schuhe oder eine Schutzbrille sein. Ebenfalls wichtig: Prüfen, ob die verwendeten Geräte sowie die Akkus funktionstüchtig sind. Im Haushalt insgesamt nicht zu viele Geräte auf einmal laufen lassen, sonst droht schnell ein Kurzschluss. Und bei Arbeiten an Lampen nicht vergessen, den Strom auszuschalten. Auch beim Heimwerken dafür sorgen, dass Hilfsgeräte wie etwa eine Leiter oder ein Tritt sicher stehen. Manche Arbeiten benötigen spezielles Werkzeug, das nicht jeder vorrätig hat. Angesichts mancherorts geschlossener Baumärkte: Warum nicht bei einem Nachbar leihen? Die Übergabe sollte dann mit den gerade üblichen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Geht das geliehene Werkzeug kaputt, sollten Heimwerker wissen: „Nicht jede Haftpflichtversicherung schließt Schäden an geliehenen Sachen mit ein“, so Peter Schnitzler und rät daher, besser vorab die Versicherungspolice zu prüfen.

Kochen ohne Feuer und Brandblasen
Brände in der Küche sind leider keine Seltenheit. Daher der wichtigste Tipp: Den Herd immer im Auge behalten sowie Verpackungen und Geschirrtücher nicht in die Nähe legen. Was viele nicht wissen: Auch eine Dunstabzugshaube kann eine Gefahr sein. „Fettablagerungen im Filter sind leicht entzündlich“, informiert Gouberkov. Daher den Filter regelmäßig reinigen. Kleine Flammen in Töpfen oder Pfannen können die Köche mit Deckeln ersticken. Ansonsten: So schnell wie möglich die Feuerwehr rufen und alle Bewohner in Sicherheit bringen. Damit der Rauchmelder im Notfall auch funktioniert, rät der Unfallexperte, diesen regelmäßig zu überprüfen. Beim Hantieren mit heißen Töpfen, Pfannen, Back- oder Auflaufformen empfiehlt er, Topflappen oder Handschuhe zu verwenden, um Verbrennungen und Verbrühungen zu vermeiden. Vor allem bei Kindern kann dies schnell gefährlich werden. Den Nachwuchs daher nicht alleine in der Küche lassen, wenn beispielsweise ein heißer Topf auf dem Herd steht. Ein kleiner, aber effektiver Tipp: Die Griffe immer nach hinten zur Wand drehen. Da kommen die Kleinen nicht so leicht hin.

 

 

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