IG Metall zu Schweizer: „Kein Grund zur Freude“

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Mit deutlicher Kritik hat die IG-Metall auf die Einigung von Betriebsausschuss und Geschäftsleitung beim Sulgener Leiterplattenhersteller Schweizer reagiert. Wie berichtet hatten sich am Donnerstag beide Seiten nach elfstündigen Verhandlungen darauf geeinigt, dass dieses Jahr 60 Mitarbeiter  das Unternehmen verlassen sollen. Im nächsten Jahr sollen schlimmstenfalls weitere 22 Stellen abgebaut werden. Ursprünglich hatte die Firmenleitung von 125 Entlassungen in diesem Jahr gesprochen.

Die IG Metall-Bevollmächtigte Dorothee Diehm  hat am Wochenende in einer Pressemitteilung Stellung zur gefundenen Vereinbarung genommen. Wir veröffentlichen den Text im Wortlaut:

Nachdem der Vorstandsvorsitzende der Firma Schweizer am 28. Juli Massenentlassungen angekündigt hat, erwiesen sich die Verhandlungen um die Absicherung der Belegschaft mit dem Vorstandsvorsitzenden Nico Schweizer als äußerst schwierig.

In den ersten Gesprächen mit dem Betriebsrat waren Beschäftigungssicherung und eine angemessene finanzielle Absicherung für zu kündigende Beschäftigte keine Option für den Vorstand.

„Von 0,0 Abfindung, bis Faktor 0,1 bis 0,3 nach Alter gestaffelt wurde nach wochenlangen und zähen Verhandlungen am Donnerstag der Mindestfaktor in Höhe von 0,5 für Abfindungen erreicht!“, so Dorothee Diehm. Dafür musste viel öffentlicher Druck entwickelt werden, gegenüber einem Management, dass laut eigenen Aussagen keine Klamotten mehr auf dem Leib und somit nichts für die finanzielle Sicherheit seiner lieben Mitarbeiter/-Innen übrighat. „Einem nackten Mann könne ja nicht in die Tasche gegriffen werden“, so die Aussage des Finanzvorstandes.

In den Verhandlungen vom Donnerstag wurde ein Ergebnis an „Überschriften“ für die geplanten Entlassungen erreicht. Die vorliegenden Überschriften werden am kommenden Dienstag, 29.09.2020 vom Betriebsrat unterfüttert.

Hierbei geht es darum wie die zu bildende Transfergesellschaft, die 60 Beschäftigte auffangen, finanziell ausgestattet werden soll. Die IG Metall hat von Anfang an 12 Monate Transfergesellschaft für alle gefordert. Im Betrieb macht ein Gerücht die Runde, dass lediglich eine Sparvariante umgesetzt werden soll. Wer zwei Monate Kündigungsfrist hat, bekommt 4 Monate Transfergesellschaft. Für die IGM Vertrauensleute ist das keine Option.

Neben diesen Fragen wird am Dienstag auch die Berechnungsgrundlage für den Abfindungsfaktor in Höhe von 0,5 eine Rolle spielen. Die IG Metall fordert die Berechnung auf dem individuellen Jahresentgelt./. 12 Monate mit allen festen und variablen  Entgeltbestandteilen.

In einem internen Schreiben an den Betriebsrat, das der IG Metall vorliegt, heißt es: Über Mindestanforderungen an Kündigungsschutz, Abfindungsfaktor und Transfergesellschaft in Bezug Eckpunktepapier vom 24.09.2020, welches lediglich einen Gesprächsstand wiedergibt, muss inhaltlich gesprochen werden. Die Mindestanforderungen sind wie folgt:

  • Der Faktor 0,5, zur Berechnung der Abfindungen muss für alle Betroffenen gleich sein, egal, ob man in die Transfergesellschaft wechselt und egal, ob man in diesem oder im nächsten Jahr entlassen wird.
  • Die Laufzeit der Transfergesellschaft muss für alle Betroffenen 12 Monate betragen, unabhängig von der jeweiligen individuellen Kündigungsfrist.
  • Der kollektive Kündigungsschutz in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit muss auch 2021 erhalten bleiben.

Sofern o.g. Mindestanforderung an Absicherung für unsere Kolleginnen und Kollegen eine finanzielle Überforderung für das Unternehmen darstellt, hat der Betriebsrat die Pflicht und die Aufgabe, einen Sachverständigen zur eigenen Absicherung und zur Absicherung aller Beschäftigten bei Schweizer zu beschließen, so wie es der Gesetzgeber in § 111 Satz 2 vorgesehen hat.

„Zur Freude über das Verhandlungsergebnis bei Schweizer besteht überhaupt kein Anlass. Es ist ein Verhandlungsergebnis, das dem Vorstand in harten Verhandlungen abgerungen werden musste. Auch die Gespräche über Beschäftigungssicherung und die finanzielle Absicherung von Beschäftigten über einen Sozialplan werden nach diesem Verhandlungsstand weiter gehen“, so Diehm abschließend in ihrer Pressemitteilung.

Der Betriebsratsvorsitzende bei Schweizer, Markus Kretschmann, erklärt auf Nachfrage der NRWZ, der Gesamtbetriebsrat werde morgen entscheiden, ob man das Verhandlungsergebnis akzeptieren werde. „Wir tragen das nicht in der Presse und auf dem Rücken der Belegschaft aus“, meint er zur IG-Metall-Mitteilung, zu der er keine weitere Stellungnahme abgeben will.

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Mit deutlicher Kritik hat die IG-Metall auf die Einigung von Betriebsausschuss und Geschäftsleitung beim Sulgener Leiterplattenhersteller Schweizer reagiert. Wie berichtet hatten sich am Donnerstag beide Seiten nach elfstündigen Verhandlungen darauf geeinigt, dass dieses Jahr 60 Mitarbeiter  das Unternehmen verlassen sollen. Im nächsten Jahr sollen schlimmstenfalls weitere 22 Stellen abgebaut werden. Ursprünglich hatte die Firmenleitung von 125 Entlassungen in diesem Jahr gesprochen.

Die IG Metall-Bevollmächtigte Dorothee Diehm  hat am Wochenende in einer Pressemitteilung Stellung zur gefundenen Vereinbarung genommen. Wir veröffentlichen den Text im Wortlaut:

Nachdem der Vorstandsvorsitzende der Firma Schweizer am 28. Juli Massenentlassungen angekündigt hat, erwiesen sich die Verhandlungen um die Absicherung der Belegschaft mit dem Vorstandsvorsitzenden Nico Schweizer als äußerst schwierig.

In den ersten Gesprächen mit dem Betriebsrat waren Beschäftigungssicherung und eine angemessene finanzielle Absicherung für zu kündigende Beschäftigte keine Option für den Vorstand.

„Von 0,0 Abfindung, bis Faktor 0,1 bis 0,3 nach Alter gestaffelt wurde nach wochenlangen und zähen Verhandlungen am Donnerstag der Mindestfaktor in Höhe von 0,5 für Abfindungen erreicht!“, so Dorothee Diehm. Dafür musste viel öffentlicher Druck entwickelt werden, gegenüber einem Management, dass laut eigenen Aussagen keine Klamotten mehr auf dem Leib und somit nichts für die finanzielle Sicherheit seiner lieben Mitarbeiter/-Innen übrighat. „Einem nackten Mann könne ja nicht in die Tasche gegriffen werden“, so die Aussage des Finanzvorstandes.

In den Verhandlungen vom Donnerstag wurde ein Ergebnis an „Überschriften“ für die geplanten Entlassungen erreicht. Die vorliegenden Überschriften werden am kommenden Dienstag, 29.09.2020 vom Betriebsrat unterfüttert.

Hierbei geht es darum wie die zu bildende Transfergesellschaft, die 60 Beschäftigte auffangen, finanziell ausgestattet werden soll. Die IG Metall hat von Anfang an 12 Monate Transfergesellschaft für alle gefordert. Im Betrieb macht ein Gerücht die Runde, dass lediglich eine Sparvariante umgesetzt werden soll. Wer zwei Monate Kündigungsfrist hat, bekommt 4 Monate Transfergesellschaft. Für die IGM Vertrauensleute ist das keine Option.

Neben diesen Fragen wird am Dienstag auch die Berechnungsgrundlage für den Abfindungsfaktor in Höhe von 0,5 eine Rolle spielen. Die IG Metall fordert die Berechnung auf dem individuellen Jahresentgelt./. 12 Monate mit allen festen und variablen  Entgeltbestandteilen.

In einem internen Schreiben an den Betriebsrat, das der IG Metall vorliegt, heißt es: Über Mindestanforderungen an Kündigungsschutz, Abfindungsfaktor und Transfergesellschaft in Bezug Eckpunktepapier vom 24.09.2020, welches lediglich einen Gesprächsstand wiedergibt, muss inhaltlich gesprochen werden. Die Mindestanforderungen sind wie folgt:

  • Der Faktor 0,5, zur Berechnung der Abfindungen muss für alle Betroffenen gleich sein, egal, ob man in die Transfergesellschaft wechselt und egal, ob man in diesem oder im nächsten Jahr entlassen wird.
  • Die Laufzeit der Transfergesellschaft muss für alle Betroffenen 12 Monate betragen, unabhängig von der jeweiligen individuellen Kündigungsfrist.
  • Der kollektive Kündigungsschutz in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit muss auch 2021 erhalten bleiben.

Sofern o.g. Mindestanforderung an Absicherung für unsere Kolleginnen und Kollegen eine finanzielle Überforderung für das Unternehmen darstellt, hat der Betriebsrat die Pflicht und die Aufgabe, einen Sachverständigen zur eigenen Absicherung und zur Absicherung aller Beschäftigten bei Schweizer zu beschließen, so wie es der Gesetzgeber in § 111 Satz 2 vorgesehen hat.

„Zur Freude über das Verhandlungsergebnis bei Schweizer besteht überhaupt kein Anlass. Es ist ein Verhandlungsergebnis, das dem Vorstand in harten Verhandlungen abgerungen werden musste. Auch die Gespräche über Beschäftigungssicherung und die finanzielle Absicherung von Beschäftigten über einen Sozialplan werden nach diesem Verhandlungsstand weiter gehen“, so Diehm abschließend in ihrer Pressemitteilung.

Der Betriebsratsvorsitzende bei Schweizer, Markus Kretschmann, erklärt auf Nachfrage der NRWZ, der Gesamtbetriebsrat werde morgen entscheiden, ob man das Verhandlungsergebnis akzeptieren werde. „Wir tragen das nicht in der Presse und auf dem Rücken der Belegschaft aus“, meint er zur IG-Metall-Mitteilung, zu der er keine weitere Stellungnahme abgeben will.

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