Gäubahn-Kappung auf unbestimmte Zeit verschoben – Umwelthilfe zieht vor das Bundesverwaltungsgericht

Teilerfolg vor dem VGH Mannheim: Die Deutsche Bahn rückt vom Termin März 2027 ab. Die Umwelthilfe will die Abtrennung der Strecke Rottweil–Stuttgart nun in Leipzig endgültig stoppen.

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Intercity 2 auf der Gäubahn (Foto: Deutsche Bahn AG / Uwe Miethe)

Die geplante Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof verschiebt sich auf unbestimmte Zeit. Das erklärte die Deutsche Bahn am Mittwoch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kämpft seit Jahren gegen die Abtrennung der internationalen Bahnstrecke über Rottweil und Singen in die Schweiz. Sie wertet das als Teilerfolg und will nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen.

In der Verhandlung vor dem VGH Baden-Württemberg gab die Deutsche Bahn eine formale Erklärung ab: Die ursprünglich für März 2027 geplante Abtrennung der Gäubahn werde auf unbestimmte Zeit verschoben, mindestens aber bis 2028. Hintergrund ist die massive Verzögerung bei Stuttgart 21. Nach SWR-Recherchen soll die komplette Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs nicht vor 2030 erfolgen. Ein offizielles neues Eröffnungsdatum gibt es bislang nicht – bis Mitte 2026 will die Bahn ein neues Inbetriebnahmekonzept vorlegen.

Trotz dieses inhaltlichen Teilerfolgs scheiterte die DUH mit ihrer Klage vor dem VGH: Das Gericht wies den Antrag ab. Damit folgt der VGH der Linie des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das bereits im Februar 2025 die Klage der Umwelthilfe zurückgewiesen hatte. Im September 2025 hatte der VGH auch den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Parallel hatte die DUH ein zweites Hauptsacheverfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beim VGH eingereicht.

Das abweisende Urteil macht nun den Weg frei für den nächsten Schritt: Die DUH will die Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantragen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich kämpferisch: Die Kappung sei bis auf Weiteres abgesagt, und da die Bahn frühestens 2030 den Tiefbahnhof in Betrieb nehmen könne, bleibe die Gäubahn als direkte Verbindung zum Hauptbahnhof noch für Jahre bestehen. Die Zeit reiche für eine Revisionsentscheidung in Leipzig.

Wahlversprechen im Fokus

Besondere Brisanz bekommt der Streit durch den Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg. Beide Spitzenkandidaten – Cem Özdemir für die Grünen und Manuel Hagel für die CDU – hatten im Wahlkampf zugesagt, dass die Gäubahn nicht abgetrennt werde, solange der Tiefbahnhof nicht in Betrieb sei. Bei der Landtagswahl am vergangenen Sonntag gewannen die Grünen knapp vor der CDU. Beide Parteien stehen nun vor Koalitionsverhandlungen. Resch forderte die designierten Landespolitiker auf, ihre Versprechen einzuhalten.

Hintergrund: Was auf dem Spiel steht

Die Gäubahn verbindet Stuttgart über Böblingen, Herrenberg, Horb, Rottweil und Singen mit Zürich und weiter nach Norditalien. Die DUH bezeichnet sie als zentrale Bahntrasse für die Anbindung des südlichen Baden-Württembergs und der Schweiz an das europäische Bahnnetz. Für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg und den Landkreis Rottweil ist die direkte Anbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof von großer wirtschaftlicher und verkehrspolitischer Bedeutung.

Die Bahn begründet die geplante Kappung mit Bauarbeiten für Stuttgart 21: Für eine neue S-Bahn-Trasse müsse in den Gäubahndamm eingegriffen werden, über den die Gäubahn bislang als sogenannte Panoramabahn den Hauptbahnhof erreicht. Künftig soll die Strecke über den geplanten Pfaffensteigtunnel zum Flughafen und von dort zum Tiefbahnhof geführt werden – doch dessen Fertigstellung ist offiziell erst für 2032 vorgesehen, Kritiker rechnen mit deutlich längeren Bauzeiten.

Die DUH argumentiert, dass die jahrelange Unterbrechung gegen die ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse zu Stuttgart 21 verstoße, die nur eine kurzzeitige Unterbrechung von wenigen Monaten vorsähen. Zahlreiche Bürgermeister entlang der Gäubahnstrecke unterstützen diese Position und warnen davor, dass eine ganze Region vom Bahnnetz abgehängt werde.

Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dürfte die nächste entscheidende Etappe im langjährigen Rechtsstreit um die Zukunft der Gäubahn werden.

Quellen (u.a.): Bei Abriss Aufstand – Rede von Jürgen Resch auf der 798. Montagsdemo am 16. März 2026, mit direkten Aussagen zur VGH-Verhandlung am 19. März und den Wahlversprechen von Özdemir und Hagel. Stuttgarter Zeitung – „Stuttgart 21: Umweltverbände scheitern im Kampf um Gäubahn“ (Oktober 2025), mit der Chronologie der Gerichtsentscheidungen und der Einreichung des zweiten Hauptsacheverfahrens beim VGH. SWR-Recherchen (zitiert über Handelsblatt, eisenbahn.de u.a.) – zur Verschiebung der S21-Inbetriebnahme auf frühestens 2029/2030, die den Kern der Argumentation für die verschobene Gäubahn-Kappung bildet. Deutsche Umwelthilfe – Pressemitteilung „Klage für Erhalt der Gäubahn“ sowie Themenseite „Gäubahn retten“, als Primärquelle für die Rechtsposition und Klagestrategie der DUH. NRWZ.de – eigene Berichterstattung vom Februar 2025 zum VG-Stuttgart-Urteil, als Grundlage für die bisherige Berichterstattung und den regionalen Bezug

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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