Steuererklärung 2025: Was Arbeitnehmer im Kreis Rottweil absetzen können – und was sich neu geändert hat

Wer im Landkreis Rottweil arbeitet, kann mit der richtigen Steuererklärung für das Jahr 2025 oft mehrere hundert Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Ein Überblick über die wichtigsten Absetzmöglichkeiten – und die Neuerungen, die 2025 erstmals gelten.

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Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027. Foto: Pixabay

Die Steuererklärung gilt vielen als lästige Pflicht. Dabei lohnt sie sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den allermeisten Fällen: Laut Statistischem Bundesamt erhält rund 85 Prozent aller freiwillig Abgebenden eine Erstattung zurück – im Schnitt über 1.000 Euro. Für das Steuerjahr 2025 gibt es zudem mehrere Änderungen, die Beschäftigte im Blick haben sollten.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 läuft bis zum 31. Juli 2026 – wer Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater in Anspruch nimmt, hat sogar bis zum 1. März 2027 Zeit.

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Neu 2025: Das hat sich geändert

Bevor es um die einzelnen Absetzmöglichkeiten geht, sind einige wichtige Änderungen für das Steuerjahr 2025 zu nennen:

Höherer Grundfreibetrag.
Der steuerfreie Grundbetrag wurde auf 12.096 Euro angehoben (2024: 11.784 Euro). Das bedeutet: Wer weniger verdient, zahlt gar keine Einkommensteuer. Wer mehr verdient, profitiert zumindest am unteren Ende der Steuerprogression.

Kalte Progression ausgeglichen.
Die Einkommensgrenzen im Steuertarif wurden um 2,6 Prozent verschoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro.

Fünftelregelung bei Abfindungen: Jetzt selbst beantragen.
Wer 2025 eine Abfindung erhalten hat, muss die steuerliche Begünstigung (Fünftelregelung) nun selbst über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Bisher hat der Arbeitgeber das automatisch erledigt. Wer das vergisst, zahlt zu viel Steuern.

Mehr Kinderbetreuungskosten absetzbar.
Eltern können ab 2025 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen – bisher waren es zwei Drittel (67 Prozent). Der maximale Abzugsbetrag steigt von 4.000 auf 4.800 Euro pro Kind und Jahr.

Höherer Kinderfreibetrag.
Der Kinderfreibetrag wurde auf 3.336 Euro pro Elternteil (6.672 Euro für Ehepaare) angehoben.

Lohnsteuerermäßigung länger möglich.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (zum Beispiel für Fahrtkosten oder Kinderbetreuung direkt in der Lohnabrechnung) kann nun noch bis zum 30. November des laufenden Jahres gestellt werden – bisher war Stichtag der 1. Oktober.

Werbungskosten: Der größte Hebel für Arbeitnehmer

Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt mit dem Beruf zusammenhängen. Das Finanzamt rechnet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro an – auch ohne Belege. Wer im Jahr 2025 mehr als diesen Betrag an beruflichen Ausgaben hatte, sollte sie unbedingt einzeln angeben.

Fahrtkosten zur Arbeit

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist für viele Beschäftigte im Landkreis Rottweil der bedeutendste Posten. Wer etwa von Schramberg, Oberndorf oder Sulz täglich nach Rottweil fährt, kann 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke ansetzen – ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro.

Gezählt werden nur die Arbeitstage, an denen man tatsächlich im Betrieb war – nicht Homeoffice-Tage.

Rechenbeispiel: 25 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage im Büro:
Erste 20 km: 20 × 0,30 € × 220 = 1.320 €
Ab km 21: 5 × 0,38 € × 220 = 418 €
Gesamt: 1.738 Euro – damit bereits deutlich über dem Pauschbetrag.

Für Pendler auf dem Land, also etwa aus dem Raum Dornhan, Wellendingen oder Aichhalden, können die Fahrtkosten noch deutlich höher ausfallen.

Homeoffice-Pauschale

Wer zumindest teilweise von zuhause gearbeitet hat, kann 6 Euro pro Homeoffice-Tag ansetzen, maximal 1.260 Euro im Jahr (das entspricht 210 Tagen). Ein abgeschlossenes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer kann in voller Höhe abgesetzt werden.

Arbeitsmittel

Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachliteratur, Arbeitskleidung: Alles, was überwiegend beruflich genutzt wird, zählt als Werbungskosten. Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) kann der volle Betrag sofort im Kaufjahr abgesetzt werden. Teurere Gegenstände werden über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.

Besonderheit Computer und Software:
Hier gilt eine großzügige Regelung: EDV-Geräte und Software können grundsätzlich im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden – unabhängig vom Preis.

Fortbildungskosten

Seminare, Fachlehrgänge, Sprachkurse mit beruflichem Bezug, Prüfungsgebühren oder Fachzeitschriften: alles absetzbar, sofern ein beruflicher Zusammenhang besteht. Auch Fahrtkosten zu Fortbildungen zählen dazu.

Gewerkschaftsbeiträge

Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist – im Kreis Rottweil sind viele Beschäftigte in der Metall- und Holzindustrie gewerkschaftlich organisiert – kann die Beiträge vollständig als Werbungskosten absetzen.

Kontoführungsgebühren

Pauschal werden 16 Euro im Jahr ohne Nachweis anerkannt, sofern das Konto auch beruflich genutzt wird.

Sonderausgaben: Was privat trotzdem zählt

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die das Finanzamt steuerlich anerkennt.

Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die der Arbeitgeber einbehält, sind in voller Höhe absetzbar – bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro (2025). Auch Beiträge zur Riester-Rente können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind grundsätzlich vollständig absetzbar. Für Arbeitnehmer können auch Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen (Haftpflicht, Unfall, Zahnzusatz) bis zu einem Gesamtbetrag von 1.900 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Spenden und Kirchensteuer

Spenden an gemeinnützige Organisationen – etwa örtliche Vereine, Feuerwehr-Fördervereine oder soziale Einrichtungen im Kreis Rottweil – sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Auch die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar.

Kinderbetreuungskosten (neu 2025)

Eltern können 80 Prozent der Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren (Kita, Tagesmutter, Hort) steuerlich geltend machen – maximal 4.800 Euro pro Kind. Der Elternteil, der die Kosten trägt, gibt sie in seiner Steuererklärung an.

Außergewöhnliche Belastungen

Kosten, die einem in ungewöhnlicher Höhe entstanden sind und nicht vermeidbar waren, können als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden – allerdings nur, soweit sie eine einkommensabhängige Zumutbarkeitsgrenze übersteigen.

Typische Beispiele: Krankheitskosten (Eigenanteil bei Arzt, Zahnarzt, Brille, Medikamenten), Pflegekosten für Angehörige, Scheidungskosten oder behinderungsbedingte Aufwendungen.

Wer einen anerkannten Grad der Behinderung hat, profitiert zudem von einem pauschalen Behinderten-Pauschbetrag, der ohne Einzelnachweis anerkannt wird.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Wer Handwerker zuhause beschäftigt – etwa für Renovierungsarbeiten, Heizungsservice oder Gartenarbeiten – kann 20 Prozent der Lohnkosten (nicht des Materialanteils) direkt von der Steuerschuld abziehen, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung: Zahlung per Überweisung, keine Barzahlung.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Pflege, Betreuung) gilt ein separates Kontingent von bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich.


Wo bekomme ich im Kreis Rottweil Hilfe?

Finanzamt Rottweil
Körnerstraße 28, 78628 Rottweil
Telefon: 0741 243-0
Zuständig für: Rottweil, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Villingendorf, Wellendingen, Zimmern

Finanzamt Rottweil – Außenstelle Oberndorf
Brandeckerstraße 4, 78727 Oberndorf am Neckar
Telefon: 07423 815-0
Zuständig für: Oberndorf, Schramberg, Sulz, Aichhalden, Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln, Lauterbach, Schenkenzell, Schiltach, Vöhringen

Termine beim Finanzamt können über das Online-Terminbuchungssystem des Landes unter finanzamt-bw.fv-bwl.de vereinbart werden.

Lohnsteuerhilfevereine bieten eine günstige Alternative zur Steuerberatung – für Arbeitnehmer mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Ortsnahe Beratungsstellen finden sich über den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (www.bvl-lohnsteuerhilfe.de) oder den Verband der Lohnsteuerhilfevereine (www.vlh.de).

Steuererklärung online

Wer es selbst erledigen möchte, kann die offizielle und kostenlose Plattform ELSTER (www.elster.de) nutzen. Alternativ gibt es günstige oder kostenlose Steuersoftware, die durch den Prozess führt.


Fazit: Lohnt sich die Steuererklärung?

Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landkreis Rottweil lautet die Antwort: Ja, fast immer. Wer täglich pendelt, im Homeoffice arbeitet, Kinder hat oder Fortbildungen besucht, hat gute Chancen auf eine spürbare Erstattung.

Und wer 2025 eine Abfindung erhalten hat, sollte die Fünftelregelung unbedingt selbst in der Steuererklärung beantragen – der Arbeitgeber übernimmt das nicht mehr automatisch.

Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.


Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Fragen zur persönlichen Steuersituation wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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