Eurofighter erschreckten Leute

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Von zwei „extrem tieffliegenden und extrem lauten Jets über Locherhof“ hat uns am Mittwoch eine Leserin berichtet. „So einen extrem lauten Tiefflug habe ich bisher noch nie hier erlebt. Ich war mit den Hunden, die panisch weg gerannt sind, spazieren und mir klingeln die Ohren immer noch… Wahnsinn… ich hoffe, dass das nicht zur Gewohnheit wird.“

Wir haben uns bei der Bundeswehr  erkundigt, was das denn war.  Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr bestätigt, dass es zwei deutsche Eurofighter waren, die unsere Leserin erschreckt haben: „Die beiden Maschinen der Luftwaffe flogen aus Richtung Rottweil nach Westen. Eines der Flugzeuge kam dabei etwa 2,4 Kilometer südlich an Locherhof vorbei. Das andere flog um Flözlingen eine Kurve und entfernte sich Richtung Nordost. Beide Kampfflugzeuge flogen in einer Höhe zwischen 1150 und 1400 Fuß über Grund (etwa 350 bis 430 Meter) und mit einer Geschwindigkeit von 410 Knoten (etwa 760 Kilometer pro Stunde).“

Die Eurofighter seien im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebes unterwegs gewesen und hätten dabei „Flüge im niedrigen Höhenband“, zu deutsch Tiefflug, geübt. „Da das besondere Einsatz- und Aufgabenspektrum der Bundeswehr an die Piloten hohe Anforderungen stellt, müssen auch Tiefflugverfahren immer wieder geübt werden.“

Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig. Das schließe Flüge im niedrigen Höhenband, also in Höhenbereichen unter 2000 Fuß (etwa 600 Meter über Grund) ein. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe über Grund beträgt 1000 Fuß (etwa 300 Meter). „Diese darf innerhalb eines vom Bundesministerium der Verteidigung streng limitierten Kontingents unterschritten werden und liegt dann bei 500 Fuß (etwa 150 Meter über Grund)“, so der Sprecher weiter. Ganz so extrem tief waren die beiden Piloten dann doch nicht über Locherhof und Flözlingen hinweggedonnert.

Sorry, keine Absicht

Der Sprecher schreibt weiter: „Militärische Tiefflüge können auf manche Menschen sehr überraschend oder gar erschreckend wirken. Das ist nicht beabsichtigt, aber leider nicht immer vermeidbar.“

Die Bundeswehr habe auch deswegen solche Flugbewegungen tagsüber nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um sie möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik verteilen zu können. Selbstverständlich werde dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. „Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen“, heißt es abschließend.

Gewohnheit wird es also nicht werden, aber immer mal wieder kann’s passieren, wenn wir den Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr richtig verstanden haben.

Unser Bild zeigt zwei Eurofighter bei einer Flugschau. Foto:
Bundeswehr/Agathe Kulla 

Das interessiert diese Woche



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Von zwei „extrem tieffliegenden und extrem lauten Jets über Locherhof“ hat uns am Mittwoch eine Leserin berichtet. „So einen extrem lauten Tiefflug habe ich bisher noch nie hier erlebt. Ich war mit den Hunden, die panisch weg gerannt sind, spazieren und mir klingeln die Ohren immer noch… Wahnsinn… ich hoffe, dass das nicht zur Gewohnheit wird.“

Wir haben uns bei der Bundeswehr  erkundigt, was das denn war.  Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr bestätigt, dass es zwei deutsche Eurofighter waren, die unsere Leserin erschreckt haben: „Die beiden Maschinen der Luftwaffe flogen aus Richtung Rottweil nach Westen. Eines der Flugzeuge kam dabei etwa 2,4 Kilometer südlich an Locherhof vorbei. Das andere flog um Flözlingen eine Kurve und entfernte sich Richtung Nordost. Beide Kampfflugzeuge flogen in einer Höhe zwischen 1150 und 1400 Fuß über Grund (etwa 350 bis 430 Meter) und mit einer Geschwindigkeit von 410 Knoten (etwa 760 Kilometer pro Stunde).“

Die Eurofighter seien im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebes unterwegs gewesen und hätten dabei „Flüge im niedrigen Höhenband“, zu deutsch Tiefflug, geübt. „Da das besondere Einsatz- und Aufgabenspektrum der Bundeswehr an die Piloten hohe Anforderungen stellt, müssen auch Tiefflugverfahren immer wieder geübt werden.“

Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig. Das schließe Flüge im niedrigen Höhenband, also in Höhenbereichen unter 2000 Fuß (etwa 600 Meter über Grund) ein. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe über Grund beträgt 1000 Fuß (etwa 300 Meter). „Diese darf innerhalb eines vom Bundesministerium der Verteidigung streng limitierten Kontingents unterschritten werden und liegt dann bei 500 Fuß (etwa 150 Meter über Grund)“, so der Sprecher weiter. Ganz so extrem tief waren die beiden Piloten dann doch nicht über Locherhof und Flözlingen hinweggedonnert.

Sorry, keine Absicht

Der Sprecher schreibt weiter: „Militärische Tiefflüge können auf manche Menschen sehr überraschend oder gar erschreckend wirken. Das ist nicht beabsichtigt, aber leider nicht immer vermeidbar.“

Die Bundeswehr habe auch deswegen solche Flugbewegungen tagsüber nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um sie möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik verteilen zu können. Selbstverständlich werde dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. „Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen“, heißt es abschließend.

Gewohnheit wird es also nicht werden, aber immer mal wieder kann’s passieren, wenn wir den Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr richtig verstanden haben.

Unser Bild zeigt zwei Eurofighter bei einer Flugschau. Foto:
Bundeswehr/Agathe Kulla 

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.