Eine Ausländerbehörde für 17.600 Menschen: Stadt und Kreis Rottweil planen Fusion

Stadt musste zweimal anklopfen, bevor der Kreis mitmacht

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Die Große Kreisstadt Rottweil und das Landratsamt Rottweil sollen ihre Ausländerbehörden zusammenlegen – zum 1. Oktober 2026. Was die Stadt schon 2021 vorgeschlagen hatte, landet erst jetzt nach einem zweiten Anlauf im Kreistag. Parallel dazu berät am 18. März auch der Rottweiler Gemeinderat über die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis.

Rottweil. Seit Jahren gibt es zwei Ausländerbehörden im Landkreis: eine beim Landratsamt, eine bei der Stadt Rottweil. Das soll sich ändern. Der Kreistag Rottweil entscheidet am 16. März 2026 darüber, ob zum 1. Oktober dieses Jahres eine gemeinsame Dienststelle gebildet wird.


Dass es so weit kommt, hat die Stadt selbst vorangetrieben – und das nicht zum ersten Mal. Bereits im Sommer 2021 schlug Rottweil dem Landratsamt die Zusammenlegung vor. Damals verwies die Stadt auf den Nachbarlandkreis Zollernalbkreis, wo eine solche Kooperation zwischen der Stadt Balingen und dem Landratsamt bereits erfolgreich läuft. Das Landratsamt ließ den Vorschlag jedoch zunächst ins Leere laufen – mangels Räumlichkeiten, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Man einigte sich darauf, das Thema zu vertagen.

Im November 2024 meldete sich die Stadt erneut. Diesmal zog das Landratsamt mit. In der Folge fanden Sondierungsgespräche statt. Im Mai 2025 besuchte eine Delegation die gemeinsame Dienststelle im Zollernalbkreis. Das Fazit: Man ist dort sehr zufrieden, Synergien sind spürbar, Datenschutz und Zusammenarbeit funktionieren besser als im Parallelbetrieb.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Derzeit beschäftigt die Ausländerbehörde der Stadt 4,5 Vollzeitstellen, das Landratsamt 10,75. Beide Einheiten sind klein genug, dass Ausfälle durch Urlaub, Krankheit oder Elternzeit kaum aufgefangen werden können. Zudem haben sich die beiden Behörden in der Vergangenheit gegenseitig Fachpersonal abgeworben – eine Konkurrenzsituation, die durch die Zusammenlegung der Vergangenheit angehören soll. Auch für Klienten sowie beteiligte Stellen wie Jobcenter, Polizei oder Regierungspräsidium wäre eine zentrale Anlaufstelle ein klarer Fortschritt.

Die beiden Behörden betreuen zusammen rund 17.600 ausländische Einwohner im Kreisgebiet. Davon entfallen etwa 5.200 auf das Stadtgebiet Rottweil, der größere Teil auf den Landkreis.

Der Start der gemeinsamen Dienststelle ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen. In einem zweiten Schritt soll zum 1. Januar 2027 auch der komplette Aktenbestand an das Landratsamt übergehen. Perspektivisch streben beide Seiten an, die rechtliche Zuständigkeit vollständig auf den Landkreis zu übertragen.

Das Modell sieht vor, dass das Personal der städtischen Ausländerbehörde vollständig zum Landkreis wechselt. Die Kosten werden anteilig nach der Zahl der im jeweiligen Zuständigkeitsbereich lebenden Klienten geteilt – mit dem Ziel weitgehender Kostenneutralität für beide Seiten. Der Personalrat des Landratsamts hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

Langfristig ist geplant, die rechtliche Zuständigkeit vollständig auf das Landratsamt zu übertragen – so wie es der Zollernalbkreis gerade vorbereitet. Dann würde statt zweier Behörden nur noch eine existieren.

Rechtliche Grundlage ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 16 LVG, die Landrat Dr. Michel nach dem Kreistagsbeschluss unterzeichnen soll.

Nach der jetzt vorliegenden Sitzungsvorlage der Stadt soll die gemeinsame Dienststelle ihren Sitz im Landratsamt Rottweil haben. Dort würde künftig die gesamte Sachbearbeitung erfolgen. Formal bleiben Stadt und Landkreis zunächst jeweils für ihr Gebiet zuständig, die Arbeit wird jedoch organisatorisch gebündelt.

Die Kosten der gemeinsamen Dienststelle sollen entsprechend dieser Verteilung aufgeteilt werden. Eine Beispielrechnung der Verwaltung kommt auf jährliche Gesamtkosten von rund 1,5 Millionen Euro. Der Anteil der Stadt würde danach bei etwa 450.000 Euro liegen. Die Stadt leistet dafür künftig Abschlagszahlungen an den Landkreis, der den Betrieb der gemeinsamen Dienststelle organisatorisch übernimmt.