Wer in Baden-Württemberg an Bushaltestellen zur Zigarette greift, muss ab dem 1. Juni 2026 mit Konsequenzen rechnen: Mit der Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes gilt dort ein generelles Rauchverbot – auch für E-Zigaretten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 1. Juni 2026, strengere Regeln für Raucher. Mit der Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes wird das Rauchen an Bushaltestellen grundsätzlich verboten. Das betrifft nicht nur klassische Zigaretten, sondern ausdrücklich auch E-Zigaretten.
Ziel der Neuregelung ist vor allem der Schutz von Nichtrauchern in Bereichen, in denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen und Wartezeiten verbringen. Gerade an Bushaltestellen, an denen Fahrgäste dicht beieinander stehen, soll die Belastung durch Tabakrauch reduziert werden.
Auch im Schienenverkehr wird das Rauchverbot ausgeweitet. Die SWEG Schienenwege GmbH kündigt an, das Verbot im Rahmen ihres Hausrechts auch auf die von ihr betriebenen Bahnhöfe und Haltepunkte anzuwenden. Betroffen sind unter anderem Stationen auf der Münstertalbahn, Kaiserstuhlbahn, Achertalbahn, Harmersbachtalbahn, Eyachtalbahn, Hohenzollernbahn, der Schwäbischen Albbahn zwischen Gammertingen und Engstingen sowie der Schieferbahn.
Hinweisschilder sollen Fahrgäste auf die neuen Regeln aufmerksam machen. In SWEG-Bussen werden im Juni zudem vor größeren Haltestellen – etwa an zentralen Omnibusbahnhöfen – Durchsagen zum neuen Rauchverbot abgespielt.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert ein Bußgeld. Nach Angaben zur Gesetzesänderung können Verstöße mit bis zu 500 Euro geahndet werden.
Die neuen Regeln betreffen viele Pendler und Fahrgäste im Alltag – auch in der Region. Wer auf Bus und Bahn angewiesen ist, sollte sich auf die geänderten Vorgaben einstellen.
