Vor wenigen Tagen fand sich in vielen Briefkästen im Rottweiler Stadtteil Mittelstadt ein offiziell aussehendes Schreiben: Absender die Stadt Rottweil, Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Inhalt: Die Telekom baut Glasfaser aus, der Hausanschluss ist kostenlos – aber nur bis zum 29. Juli 2026. Wer die Frist verpasst, zahlt 999 Euro. Und am Ende der Aufruf: „Nutzen Sie daher die Gelegenheit und profitieren auch Sie vom Glasfaserausbau in unserer Rottweiler Mittelstadt.“ Holla – wirbt da jemand ganz ungeniert für die Telekom? Und lässt Mitbewerber ganz unbekümmert außer Acht?
Der Brief trägt den Schriftkopf einer Behörde und liest sich über weite Strecken wie ein Marketingschreiben eines Telekommunikationskonzerns. Das wirft Fragen auf – die jedoch bei näherer Betrachtung differenzierter zu beantworten sind, als der erste Eindruck vermuten lässt.
Was der Brief sagt – und was er nicht sagt
Das Schreiben informiert die Anwohnerinnen und Anwohner des Glasfaserausbaugebiets über den bevorstehenden Netzausbau durch die Telekom Deutschland GmbH. Der Ton ist eindeutig: Die Telekom wird gelobt, die Digitalisierung gefeiert und die Dringlichkeit der Frist betont. Unterschrieben ist der Brief von Alexander Stengelin, Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung.
Darin finden sich auch Hinweise auf andere Bezugsmöglichkeiten. „Die Telekom und auch sicher andere Anbieter werden an Sie herantreten“, heißt es. Als Anlaufstellen werden neben dem Telekom-Shop auch Kessler GmbH, EURONICS XXL Mega-Company und Expert Enderer in Zimmern o. R. genannt.
Doch was dort fehlt, ist entscheidend: Das Schreiben erklärt an keiner Stelle, dass Kundinnen und Kunden nicht nur Telekom-Tarife buchen können, sondern auch Produkte anderer Internetanbieter, die das Telekom-Glasfasernetz als sogenannte Reseller nutzen. Wer also etwas recherchiert, kann möglicherweise einen Glasfasertarif von Vodafone, 1&1 oder einem anderen Anbieter abschließen. Dies gilt, wenn man bei seinem aktuellen Netzbetreiber nachfragt oder in einem der genannten Unternehmen vor Ort ist. Es wird ein Zugang auf demselben Netz gewährt, das Telekom verlegt. Und zu einem womöglich günstigeren Preis. Davon steht im Brief nichts.
Auch die 999-Euro-Frist bleibt in diesem Punkt unscharf: Das Schreiben formuliert, dass Verbraucher, die „einen Glasfasertarif“ bis zum 29. Juli 2026 buchen, sich die Kosten für den Hausanschluss sparen. Ob dies ausschließlich für Telekom-Tarife gilt oder auch für Tarife von Drittanbietern auf dem Telekom-Netz, wird nicht erläutert – ein relevanter Unterschied für preisbewusste Verbraucher, die vergleichen möchten. Spoiler: Es gilt auch für andere Anbieter.


Die Stadt erklärt sich – und hat überzeugende Argumente
Auf Anfrage hat die Stadtverwaltung eine Stellungnahme nachgereicht, die einige der naheliegenden Kritikpunkte teilweise entkräftet.
Der wichtigste Punkt: Die Telekom tritt hier nicht als Internetanbieter auf, sondern als Netzbetreiber. Das ist ein regulierungsrechtlich bedeutsamer Unterschied. Die Telekom ist verpflichtet, ihr Glasfasernetz auch Wettbewerbern zu öffnen – sogenannter Open Access oder Entbündelung. Das Glasfasernetz gehört der Telekom, aber andere Anbieter können es nutzen und eigene Tarife darüber vermarkten. Die Stadt informiert also über Infrastruktur, nicht über ein exklusives Telekom-Produkt. Wobei das real nicht trennbar ist: Niemand kann den Hausanschluss buchen, um möglicherweise 999 Euro zu sparen und sich erst in der Zukunft für einen der verschiedenen Tarifanbieter zu entscheiden. Wer den Hausanschluss will, bucht zugleich den Tarif. Damit trommelt die Stadt wenigstens mittelbar für die Telekom als einen der Wettbewerber.
Was man aber sehen muss: Rottweil hat (wieder einmal) Glück. In vielen anderen Kommunen und Landkreisen müsste die öffentliche Hand einspringen, um Glasfaser zu finanzieren – mit Steuergeldern und erheblichem bürokratischem Aufwand. Dass die Telekom in Rottweil-Mittelstadt eigenwirtschaftlich ausbaut, also auf eigene Kosten ohne Subventionen, ist keine Selbstverständlichkeit. Die Stadt hat ein legitimes Interesse daran, dass dieser Ausbau gelingt und die Bürger die Chance auf einen kostenlosen Hausanschluss wahrnehmen.
Die geplante Informationsveranstaltung am 26. März 2026 im Mehrgenerationenhaus Kapuziner schließlich hat nach Ansicht der Stadt einen klaren praktischen Zweck: Wann wird wo gebaut? Wie lange dauern die Arbeiten? Was ist zu beachten? Diese Fragen stellen sich Anwohner bei jedem umfangreicheren Tiefbauprojekt.


Was trotzdem kritisch bleibt
Die Argumentation der Stadt ist nachvollziehbar – und doch bleibt ein Stilproblem bestehen.
Der Brief nutzt den amtlichen Briefkopf der Stadt und das damit verbundene Vertrauen, das Bürgerinnen und Bürger einer Behörde entgegenbringen. Dieses Vertrauen ist ein knappes Gut, das eine Behörde sorgsam einsetzen sollte. Ein neutraleres Informationsschreiben – das den Glasfaserausbau beschreibt, die Frist erklärt und explizit auf die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anbietern hinweist – hätte denselben Zweck erfüllt. Es hätte jedoch nicht den Eindruck erweckt, die Stadt mache Werbung für einen Konzern.
Dass die Infoveranstaltung ausdrücklich als „Bürgerinformationsveranstaltung der Telekom“ bezeichnet wird, ist dabei das deutlichste Zeichen dieser engen Verzahnung. Eine Bürgerveranstaltung der Stadt über den Glasfaserausbau der Telekom wäre etwas anderes als eine Veranstaltung des Unternehmens, zu der die Stadt einlädt.
Und der Reseller-Hinweis bleibt unzureichend: Wer nach dem Lesen des Briefes zum Telekom-Shop geht und dort einen Vertrag abschließt, handelt informiert. Wer hingegen nicht weiß, dass er denselben Anschluss über einen anderen Anbieter günstiger oder mit besseren Konditionen bekommen könnte, handelt nicht vollständig informiert – und dafür trägt das Schreiben eine gewisse Mitverantwortung.
Aggressive Werbung für den Glasfaser-Abschluss
Bei dem Brief bleibt es zudem nicht. Der NRWZ berichten mehrere Menschen, sie würden im Rahmen des von der Stadtverwaltung unterstützten Glasfaserausbaus von Werbern angesprochen: Leuten, die versuchten, den zum Anschluss passenden Glasfasertarif zu verkaufen. Sie klingelten mehrfach, heißt es, setzten die Bewohner unter Druck, würden immer wieder auf die vermeintlich drohende Deadline verweisen (von der heute niemand weiß, ob ein Hausanschluss danach wirklich die angedrohte und in den vergangenen Jahren angewachsene Summe kosten wird; ist nicht ein Flyer vorstellbar, der nach dem 29. Juli erscheint und der in auffälliger Schrift dafür wirbt, jetzt und hier und für kurze Zeit weiterhin die 999 Euro sparen zu können, wenn man nur rasch abschließt? Die Telekom und andere Anbieter haben in der Vergangenheit regelmäßig neue Aktionsphasen gestartet, in denen der Hausanschluss wieder kostenlos war – auch nach abgelaufenen Fristen. Das Muster ist bundesweit bekannt: Eine „letzte Chance“-Frist läuft ab, einige Monate später gibt es die nächste Aktion. Nutzer in Foren berichten davon regelmäßig. Die Telekom hat ein starkes wirtschaftliches Interesse daran, möglichst viele Haushalte ans Netz zu bringen. Ein dauerhafter 999-Euro-Preis wäre dabei kontraproduktiv).
Was die Verbraucherschützer bundesweit dokumentieren
Das deckt sich mit bundesweiten Erfahrungen, das Thema ist heiß: Von Januar bis November 2025 gingen bei den deutschen Verbraucherzentralen rund 4000 Glasfaser-Beschwerden ein. Die häufigsten Probleme beim Haustürvertrieb:
- Falsche Dringlichkeit – Vertreter behaupten, der Anschluss sei „kostenlos nur jetzt“, das Kupfernetz werde „bald abgeschaltet“ und wer nicht sofort unterschreibe, bekomme später keinen Internetzugang mehr. Das ist in dieser Absolutheit falsch, aber psychologisch wirksam. Experten gehen davon aus, dass das bestehende Netz wenigstens einige Jahre weiterbestehen bleiben wird und muss. Der Brief aus dem Rottweiler Rathaus bleibt in diesem Punkt immerhin moderat – die 999-Euro-Frist ist real, die Formulierung aber nicht panisch.
- Identitätstäuschung — Vertreter treten teils unter dem Namen lokaler Stadtwerke oder im Auftrag der Kommune auf, um Vertrauen zu erzeugen. Der Rottweiler Brief erwähnt das Risiko explizit („lassen Sie sich die Legitimation zeigen“) – was zeigt, dass die Stadt selbst weiß, dass das ein Problem ist.
- Drucksituationen an der Haustür – Verträge werden noch am selben Abend abgeschlossen, oft bei älteren Menschen, die die technischen Details nicht vollständig verstehen.
- Versteckte Laufzeiten und Kosten – häufig 24-Monats-Verträge, die sich automatisch verlängern, oder Installations-Zusatzkosten, die im Gespräch nicht erwähnt wurden.
Was rechtlich gilt
Bei Haustürgeschäften gilt in Deutschland ein 14-tägiges Widerrufsrecht – das ist gesetzlich verankert und gilt unabhängig davon, was der Vertreter sagt. Kein seriöser Anbieter darf dieses Recht einschränken oder bestreiten. Hier wird die Ambivalenz des Schreibens der Rottweiler Wirtschaftsförderung besonders deutlich: Einerseits ruft der Brief dazu auf, Vertreter nach dem Ausweis zu fragen – ein vernünftiger Hinweis. Andererseits verstärkt der offizielle Stadtbrief genau das Vertrauensklima, das Drückerkolonnen anschließend ausnutzen können. Wer einen amtlichen Brief von der Stadt bekommen hat, der die Telekom lobt und eine Frist nennt, ist psychologisch weit empfänglicher für einen Haustürvertreter, der genau dasselbe sagt.
Empfehlungen der Verbraucherzentralen
Daher gilt und wird auch bundesweit konsistent geraten: Niemals sofort unterschreiben, immer Bedenkzeit nehmen. Das 14-tägige Widerrufsrecht kennen und nutzen. Vertragsunterlagen vollständig lesen, besonders Laufzeit und Verlängerungsklauseln. Ausweis und Vollmacht des Vertreters zeigen lassen. Im Zweifel die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kontaktieren.
Was Verbraucher wissen sollten
Unabhängig von der politischen Einordnung des Briefes gibt es einige praktische Punkte, die das Schreiben des Wirtschaftsförderers hätte deutlicher machen können:
Zur Frist: Der Hausanschluss ist kostenlos, wenn bis zum 29. Juli 2026 ein Glasfasertarif gebucht wird. Wer später wechseln möchte, zahlt laut Brief 999 Euro für die Verlegung ins Haus. Dies betrifft nur den Hausanschluss – die Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze wird ohnehin verlegt.
Zur Anbieterwahl: Es lohnt sich, vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter zu vergleichen. Auf dem Telekom-Glasfasernetz können auch andere Internetanbieter ihre Tarife anbieten. Ob die 999-Euro-Freistellung auch für Verträge mit Drittanbietern gilt, sollte man im Zweifelsfall direkt bei der Telekom oder der Stadt erfragen.
Zum Zeitdruck: Das Kupfernetz, über das derzeit die meisten DSL-Anschlüsse laufen, wird mittelfristig abgeschaltet – aber nicht von heute auf morgen. Aktuelle Regulierungsvorhaben der Bundesnetzagentur sehen einen geordneten, mehrphasigen Übergang vor. Unmittelbarer Handlungsdruck besteht nicht – wohl aber ein finanzieller Vorteil, wenn man die Frist nutzt.
Zum Haustürbesuch: Der Brief weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertreter – sowohl der Telekom als auch anderer Anbieter – an der Haustür erscheinen werden. Ausweise zeigen lassen, Verträge nicht unter Druck unterschreiben und im Zweifel Bedenkzeit nehmen, sind die Ratschläge.
Fazit
Die Stadt Rottweil bewegt sich mit ihrem Schreiben im rechtlich zulässigen Rahmen ihrer Wirtschaftsförderungsaufgabe. Die nachgereichte Erklärung der Stadtverwaltung entkräftet den Vorwurf einer unzulässigen Bevorzugung der Telekom weitgehend – das Regulierungsrecht sorgt für Wettbewerb auf der Ebene der Tarife, auch wenn die Infrastruktur in einer Hand liegt.
Kritikwürdig bleibt der Ton: Ein amtliches Informationsschreiben, das so stark für ein bestimmtes Unternehmen wirbt und den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anbietern auf demselben Netz nicht klar erklärt, verfehlt den Anspruch behördlicher Neutralität. Nicht alles, was legal ist, ist auch kommunikativ klug – und nicht alles, was kommunikativ klug ist, muss mit dem Briefkopf einer Stadtverwaltung versehen sein.
Und eins noch: Die 999-Euro-Drohung ist ein klassisches Marketinginstrument – real genug, um nicht ignoriert zu werden, aber historisch selten dauerhaft durchgesetzt. Wer ohnehin auf Glasfaser wechseln will, handelt rational, wenn er die Frist nutzt. Wer unsicher ist, muss kein schlechtes Gewissen haben. Die Chance auf eine spätere Aktion ist real. Nur darauf verlassen sollte man sich nicht.
Quellen: Informationsschreiben der Stadt Rottweil, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, vom 11. März 2026; schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung Rottweil; Telekommunikationsgesetz (TKG) § 34; Bundesnetzagentur, Regulierungskonzept Kupfer-Glas-Migration, Konsultation März 2026.

