Der schräge Tesla von Rottweil

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Die Ladesäule für Elektrofahrzeuge in der Rottweiler Innenstadt war vor knapp einem Jahr schon einmal in unseren Schlagzeilen. Dort parkten immer wieder sogenannte Verbrenner falsch, versperrten E-Autos den Platz. Die Stadt wollte prüfen, ob sie ein Piktogramm aufbringen wird – und hat sich jetzt entschieden. Zugleich sorgt dort neuerdings ein schicker, schwarzer Tesla für Aufsehen. Dessen Fahrerin will die Stadtverwaltung nun anschreiben.

Sind ein, zwei Sprüche erlaubt? Es wäre doch schade, diese Vorlage nicht zu verwandeln. So etwa: „Tesla fahren, aber nicht parken können.“ Oder: „Aha, sich einen Tesla leisten, aber dann kein Geld mehr haben für ein ordentliches Ladekabel …“ So, wie es Porschefahrer geben soll, die kein Geld mehr haben für eine Tankfüllung.

In Rottweil jedenfalls ist ein Tesla aufgefallen, der an der E-Ladesäule in der Hochbrücktorstraße parkt – und das schräg, auf dem für Fußgänger vorgesehen Bereich. Der Grund: Das Ladekabel ist schlicht zu kurz, das Auto kann nur geladen werden, wenn es ein Stück neben der Säule geparkt wird.

Das hat bereits für Diskussionen auf Facebook gesorgt:

Auch die NRWZ erhielt die Bilder von dem schräg parkenden E-Auto – und lehnte zunächst dankend ab. Da sei ja wohl das Ordnungsamt zuständig.

Eine der typischen Reaktionen auf Facebook auf die Bilder vom schrägen Tesla:

Erstens: Eure Sorgen hätt‘ ich gerne. Zweitens: Was willst machen.. Rückwärts darfste nich und so sieht’s kacke aus und die Leute regen sich auf. Das Kabel ist zu kurz um vernünftig an die Ladesäule zu parken. Ich würde mich auch wundern und evtl. kurz aufregen. Aber um 3 (oder mehr) Fotos zu machen und diese dann in Facebook zu teilen, ist mir die Sache zu unwichtig.

Das war am 17. Januar. Fünf Tage später, am 23. Januar, stand der Tesla dann wieder da. Diesmal noch frecher. Denn der Stellplatz für ladende E-Autos war von Mülltonnen blockiert. Weshalb der Tesla vollends auf den Gehwegbereich ausweichen musste.

Diesmal bat die NRWZ die Stadtverwaltung um Stellungnahme. Hintergrund, ohne allzu sehr so einen marginalen Einzelfall aufbauschen zu wollen: Es gibt so etwas wie eine Rechtserosion. Wenn Leute beobachten, dass andere für ihr ordnungs- oder verbotswidriges Verhalten nicht bestraft und zur Kasse gebeten werden, dann nehmen sie sich künftig dieselben Freiheiten heraus. „Gleiches Recht für alle.“ Beziehungsweise: Gleiches Unrecht für alle.

Interessant ist: Der Tesla ist ein Dienstfahrzeug. Er gehört zu einem landeseigenen Betrieb, darf laut einem Ausweis auf dem Armaturenbrett vor landeseigenen Behörden-Gebäuden abgestellt werden. Nun sind „Cecil“ und die „Kloster Festfein Boutique“ aber natürlich keine landeseigenen Gebäude. Der „Parkierungsausweis“, gültig bis Ende 2020, ist insofern für die Katz‘.

Die Stadtverwaltung brauchte ein paar Tage, doch jetzt hat sie reagiert. Der NRWZ antwortet Ordnungsamtsleiterin Renate Glatthaar: „Das Ordnungsamt wird die Fahrerin des Tesla anschreiben und darauf hinweisen, dass sie nicht auf dem Gehweg parken darf und sich ein längeres Ladekabel besorgen sollte, damit sie ordnungsgemäß vor der Ladesäule parken kann.“

Die Tesla-Fahrerin sei in der Vergangenheit bereits verwarnt worden, weil sie ihren Wagen nicht korrekt an der E-Ladestation abgestellt hatte.

Ohnehin mal beim Thema Ladesäule in der Hochbrücktorstraße berichtet Glatthaar darüber hinaus: „Im Frühjahr wird der Parkplatz außerdem mit einem Piktogramm markiert, um die Funktion des Parkplatzes nochmals zusätzlich zu verdeutlichen.“

Das ist interessant, weil es darum Diskussionen gegeben hatte, manchen die Bedeutung des Hinweisschilds nicht klar gewesen ist, die NRWZ den Rottweil Rechtsanwalt und Verkehrsexperten Christoph Burkard bitten musste, das mal verständlich zu erklären und es manche dann immer noch nicht glauben wollten.

Übrigens: Gleich in der Nachbarschaft der E-Ladesäule, auf dem Kapellenplatz, entsteht in diesen Tagen ein quasi illegaler Parkplatz. Manchmal stehen dort, im klar für Fußgänger reservierten Bereich, bis zu fünf Autos.

Dazu berichtet Ordnungsamtsleiterin Glatthaar: „Wegen des Gerüstes an der Kapellenkirche sind leider einige Privatparkplätze derzeit nicht nutzbar. Dies hat dazu geführt, dass Anwohner ihre Fahrzeuge zum Be- und Entladen auf dem Kapellenhof abstellen müssen.“ Sie macht klar: „Dies ist von unserer Seite auch erlaubt.“

Dauerhaftes Parken will die Stadtverwaltung allerdings weiterhin nicht erlauben. „Wir sind deshalb auch bereits auf die Anwohnerschaft zugegangen und haben dafür um Verständnis gebeten.“ Darüber hinaus sei der Vollzugsdienst angewiesen, Verwarnungen zu erteilen, „damit sich der Kapellenhof nicht zu einem öffentlichen Parkplatz entwickelt.“

Das interessiert diese Woche



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Die Ladesäule für Elektrofahrzeuge in der Rottweiler Innenstadt war vor knapp einem Jahr schon einmal in unseren Schlagzeilen. Dort parkten immer wieder sogenannte Verbrenner falsch, versperrten E-Autos den Platz. Die Stadt wollte prüfen, ob sie ein Piktogramm aufbringen wird – und hat sich jetzt entschieden. Zugleich sorgt dort neuerdings ein schicker, schwarzer Tesla für Aufsehen. Dessen Fahrerin will die Stadtverwaltung nun anschreiben.

Sind ein, zwei Sprüche erlaubt? Es wäre doch schade, diese Vorlage nicht zu verwandeln. So etwa: „Tesla fahren, aber nicht parken können.“ Oder: „Aha, sich einen Tesla leisten, aber dann kein Geld mehr haben für ein ordentliches Ladekabel …“ So, wie es Porschefahrer geben soll, die kein Geld mehr haben für eine Tankfüllung.

In Rottweil jedenfalls ist ein Tesla aufgefallen, der an der E-Ladesäule in der Hochbrücktorstraße parkt – und das schräg, auf dem für Fußgänger vorgesehen Bereich. Der Grund: Das Ladekabel ist schlicht zu kurz, das Auto kann nur geladen werden, wenn es ein Stück neben der Säule geparkt wird.

Das hat bereits für Diskussionen auf Facebook gesorgt:

Auch die NRWZ erhielt die Bilder von dem schräg parkenden E-Auto – und lehnte zunächst dankend ab. Da sei ja wohl das Ordnungsamt zuständig.

Eine der typischen Reaktionen auf Facebook auf die Bilder vom schrägen Tesla:

Erstens: Eure Sorgen hätt‘ ich gerne. Zweitens: Was willst machen.. Rückwärts darfste nich und so sieht’s kacke aus und die Leute regen sich auf. Das Kabel ist zu kurz um vernünftig an die Ladesäule zu parken. Ich würde mich auch wundern und evtl. kurz aufregen. Aber um 3 (oder mehr) Fotos zu machen und diese dann in Facebook zu teilen, ist mir die Sache zu unwichtig.

Das war am 17. Januar. Fünf Tage später, am 23. Januar, stand der Tesla dann wieder da. Diesmal noch frecher. Denn der Stellplatz für ladende E-Autos war von Mülltonnen blockiert. Weshalb der Tesla vollends auf den Gehwegbereich ausweichen musste.

Diesmal bat die NRWZ die Stadtverwaltung um Stellungnahme. Hintergrund, ohne allzu sehr so einen marginalen Einzelfall aufbauschen zu wollen: Es gibt so etwas wie eine Rechtserosion. Wenn Leute beobachten, dass andere für ihr ordnungs- oder verbotswidriges Verhalten nicht bestraft und zur Kasse gebeten werden, dann nehmen sie sich künftig dieselben Freiheiten heraus. „Gleiches Recht für alle.“ Beziehungsweise: Gleiches Unrecht für alle.

Interessant ist: Der Tesla ist ein Dienstfahrzeug. Er gehört zu einem landeseigenen Betrieb, darf laut einem Ausweis auf dem Armaturenbrett vor landeseigenen Behörden-Gebäuden abgestellt werden. Nun sind „Cecil“ und die „Kloster Festfein Boutique“ aber natürlich keine landeseigenen Gebäude. Der „Parkierungsausweis“, gültig bis Ende 2020, ist insofern für die Katz‘.

Die Stadtverwaltung brauchte ein paar Tage, doch jetzt hat sie reagiert. Der NRWZ antwortet Ordnungsamtsleiterin Renate Glatthaar: „Das Ordnungsamt wird die Fahrerin des Tesla anschreiben und darauf hinweisen, dass sie nicht auf dem Gehweg parken darf und sich ein längeres Ladekabel besorgen sollte, damit sie ordnungsgemäß vor der Ladesäule parken kann.“

Die Tesla-Fahrerin sei in der Vergangenheit bereits verwarnt worden, weil sie ihren Wagen nicht korrekt an der E-Ladestation abgestellt hatte.

Ohnehin mal beim Thema Ladesäule in der Hochbrücktorstraße berichtet Glatthaar darüber hinaus: „Im Frühjahr wird der Parkplatz außerdem mit einem Piktogramm markiert, um die Funktion des Parkplatzes nochmals zusätzlich zu verdeutlichen.“

Das ist interessant, weil es darum Diskussionen gegeben hatte, manchen die Bedeutung des Hinweisschilds nicht klar gewesen ist, die NRWZ den Rottweil Rechtsanwalt und Verkehrsexperten Christoph Burkard bitten musste, das mal verständlich zu erklären und es manche dann immer noch nicht glauben wollten.

Übrigens: Gleich in der Nachbarschaft der E-Ladesäule, auf dem Kapellenplatz, entsteht in diesen Tagen ein quasi illegaler Parkplatz. Manchmal stehen dort, im klar für Fußgänger reservierten Bereich, bis zu fünf Autos.

Dazu berichtet Ordnungsamtsleiterin Glatthaar: „Wegen des Gerüstes an der Kapellenkirche sind leider einige Privatparkplätze derzeit nicht nutzbar. Dies hat dazu geführt, dass Anwohner ihre Fahrzeuge zum Be- und Entladen auf dem Kapellenhof abstellen müssen.“ Sie macht klar: „Dies ist von unserer Seite auch erlaubt.“

Dauerhaftes Parken will die Stadtverwaltung allerdings weiterhin nicht erlauben. „Wir sind deshalb auch bereits auf die Anwohnerschaft zugegangen und haben dafür um Verständnis gebeten.“ Darüber hinaus sei der Vollzugsdienst angewiesen, Verwarnungen zu erteilen, „damit sich der Kapellenhof nicht zu einem öffentlichen Parkplatz entwickelt.“

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