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Gestohlenes Schaf ausgeweidet und Reste in der Prim entsorgt

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Rottweil. Einen gruseligen Fund machte ein Hundebesitzer an der Prim am Montagnachmittag: Er entdeckte ein vermeintlich ertrunkenes Schaf. Der Mann rief den Förster hinzu, dieser wiederum die Polizei und die Feuerwehr. Denn der Hintergrund ist ein Verbrechen eine Straftat*.

Laut dem Förster „kommt das gar nicht so selten vor“. Man müsse sich nur mit Schäfern unterhalten, dann erfahre man, dass immer wieder Schafe gestohlen würden. So liegt offenbar auch dieser Fall: In der Prim zwischen Rottweil und Neufra, unterhalb einer Steinbrücke, hatte sich ein Schaf im Wasser verfangen. Genauer: die Reste von dem Tier.

Denn wie der hinzugerufene Förster gegenüber den Streifenbeamten der Polizei weiter ausführte, handelte es sich mutmaßlich um ein zunächst gestohlenes, dann getötetes und ausgeweidetes Tier, dem schließlich das Fell abgezogen worden sei. Was da vor ihm am Boden lag: tatsächlich ein Schaffell, weit weniger sauber bearbeitet, als man es aus dem Möbelhaus oder vom Weihnachtsmarkt kennt.

Die Reste des Schafs. Foto: Peter Arnegger

Die Kräfte der Feuerwehr um Stadtbrandmeister Frank Müller, angerückt aus der Altstadt, zogen das Fell aus dem Wasser. Keine große Sache und allemal schneller erledigt, als hätte es sich um ein ganzes Schaf gehandelt. Und dennoch lag leichte Beklemmung über der spätherbstlichen Szene. Um das nasse Fell, von dem noch Hautfetzen hingen, kümmerte sich der Förster.

Der Hund des Entdeckers allerdings, eine 13-jährige Dame, zeigte sich völlig unbeeindruckt von der Szenerie. Die Hündin begab sich während der Einsatzarbeiten auf eine ausgedehnte Entdeckungstour durch eine nahe Wiese.

*Laut Strafgesetzbuch ist ein Verbrechen eine Tat, auf die eine Freiheitsstrafe von wenigstens einem Jahr steht. Das trifft etwa auf Diebstahl nicht zu. Daher haben wir eine andere, ggf. bessere Formulierung gewählt. Vielen Dank für die Hinweise.

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

7 Kommentare

  1. Das war sträflicher Leichtsinn, man kann nur erschüttert den Kopf schütteln. Kein Rettungswagen, keine Drehleiter, nichts. Was wenn an dem Fell noch ein Schaf drangewesen wäre, das verzweifelt mit dem Tode ringend, für die Retter nicht zu erreichen, oder schnell von Spezialisten medizinisch zu versorgen gewesen wäre? Sind wir für den Ernstfall wirklich gerüstet? Eine ernste Frage, welche sich zu stellen, unsere Gesellschaft endlich bereit sein muss.

    • Dachte da an Diebstahl, der hat aber keine Mindeststrafe. Dann ist das Vorliegende wohl ein Vergehen – im Sinne des Strafgesetzbuchs. Im gesellschaftlichen Sinne liegt wohl ein Verbrechen vor. Ich mache jetzt eine Straftat daraus.

    • Wenn jemand ein Schaf von einer Weide klaut ist das keine Wilderei sondern Diebstahl. Nichts anderes liegt hier vor. Die einen klauen die Tiere und wiederum andere klauen die Früchte – seien es Kartoffeln usw.

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