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Lebensmüder Trainspotter in Rottweil?

von Peter Arnegger (gg)
9. September 2018 - Aktualisiert 10. September 2018
in Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Lebensmüder Trainspotter in Rottweil?

Hobbyfotograf auf einer Bahnbrücke in Rottweil. Foto: privat

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Die Bahn warnt eindringlich davor, denn der Ausgang kann tödlich sein: Fotos von Zügen direkt an den Gleisen zu schießen. Diese Hobbyfotografen, auch “Trainspotter” genannt, begeben sich in große Gefahr. So nun am Sonntagnachmittag offenbar auch einer in Rottweil. Er wurde selbst dabei von einem Mitarbeiter der Bahn fotografiert – und konnte unerkannt verschwinden.

“Die Evolution kennt das als natürliche Auslese.” “Diese Trottel… Wahnsinn… ‘Wegen Personen im Gleis verzögert sich…'” “Ja und wegen solcher Idioten kann man dann seine Termine nicht einhalten weil wieder mal alles steht.” Die Kommentare von Fans der Facebookseite “Störungen im Bahnverkehr” sind eindeutig. Verständnis hat für diesen offenkundigen Hobbyfotografen dort niemand.

Er ist im Rottweiler Neckartal, am Eingang eines Tunnels entdeckt worden.

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Der Mann, der ihn entdeckt und fotografiert hat, ist Leser der NRWZ. Er hat der Redaktion das Foto am Abend zugesandt. Es sei um 14.20 Uhr entstanden, schreibt er. “Er hat offensichtlich das perfekte Bild vom IC 188 schießen wollen”, mutmaßt der NRWZ-Leser. Dessen Abfahrt im Bahnhof Rottweil war um 14.16 Uhr.

Der Informant arbeitet selbst bei der Bahn: “Leider muss ich sowas beruflich immer häufiger beobachten. Auch am Bahnhof Rottweil selbst. Da werden Hinweisschilder einfach ignoriert.” Er ist Fahrdienstleiter. Den fotografierten Mann, der auf der Bahnbrücke entlang geklettert ist, bezeichnet er als einen Hobbyfotografen – er habe eine Kamera um den Hals hängen gehabt. 

“Als ich aus dem Auto gesprungen war und das Handy gezückt hatte, ist er von der Eisenbahnbrücke geklettert und hat sich vor mir versteckt. Konnte ihn leider nicht mehr auffinden. Bin den näheren Bereich sogar abgelaufen.” So schildert der NRWZ-Informant den weiteren Verlauf.

Eine Anzeige bei der Polizei hat er nicht erstattet – “leider weiß ich, dass die Polizei da nichts macht beziehungsweise machen kann”, sagt er. Er möchte vielmehr, dass das Bild veröffentlicht wird, “um die Bevölkerung nochmals auf die Gefahren im Bahnbereich aufmerksam zu machen”. Er als Fahrdienstleiter in Rottweil und seine Kollegen hätten es immer wieder mit “Personen im Gleis” oder “Notarzteinsätzen am Gleis” zu tun. “Das sind in erster Linie menschliche Tragödien aber eben auch Verspätungsursachen bei der Bahn.”

Dieter Hutt, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Offenburg, wirkt aber beim Anruf der NRWZ alarmiert. Er sieht das Bild des mutmaßlichen Trainspotters und sagt: “Wahnsinn! Der ist ja …! Wahnsinn.” Er wolle dem Fall definitiv nachgehen. Die NRWZ stellt daher in beider Einverständnis den Kontakt zwischen dem Informanten und der Bundespolizei her. 

Hutt verweist, neben dem Aspekt der Bestrafung, auf den, dass sich der mutmaßliche Trainspotter in größte Lebensgefahr begeben habe. „Er war wohl etwa eineinhalb Meter von der Oberleitung weg, da droht ein tödlicher Spannungsüberschlag”, so der Polizist. Dem Hobbyfotografen sei das womöglich nicht klar gewesen, „er ist einfach auf ein gutes Bild aus.” Hutt will den NRWZ-Bericht über den augenscheinlich lebensmüden Fotografen zu seinen künftigen Vorträgen in Schulen mitnehmen, die er und seine Kollegen regelmäßig hielten. „Das eignet sich gut dafür, mal nachzuhaken, was da falsch gelaufen ist”, so der Bundespolizist. Er rät zudem dazu, sofort die örtliche Polizei anzurufen, wenn man einen Menschen im Gleisbereich entdecke. Ein Streife sei dann schnell da und könne sich des Falles annehmen.

Die Deutsche Bahn hat sich im Mai 2016 bereits an Hobbyfotografen und -filmer gewandt. Grundsätzlich seien Aufnahmen zu privaten Zwecken ohne vorherige Zustimmung der Deutschen Bahn nur in öffentlich zugänglichen Bereichen der Deutschen Bahn erlaubt. Zudem dürfe die eigene Sicherheit und die Sicherheit Anderer durch die Foto- oder Filmaufnahmen nicht gefährdet werden. Eine Behinderung der betrieblichen Abläufe und der Bahnkunden ist untersagt. Flucht- und Rettungswege seien stets freizuhalten. Und der Aufenthalt im Gleis- und Gefahrenbereich ist ebenfalls verboten.

Das unbefugte Betreten von Gleisanlagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 25 Euro Verwarngeld geahndet, so die Bundespolizei, die für solche Fälle zuständig ist und immer wieder warnt. In schwerwiegenden Fällen, wenn zum Beispiel ein herannahender Zug eine Gefahrenbremsung einleiten muss, wird gegen den Verursacher strafrechtlich wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. 

 

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