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Startseite Schramberg

Kita-Gebühren sollen um knapp zwei Prozent steigen

von Martin Himmelheber (him)
9. September 2020
Lesezeit: 2 Minuten
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Eingang zum Kindergarten am Kirchplatz in Sulgen. Archiv-Foto: him

Eingang zum Kindergarten am Kirchplatz in Sulgen. Archiv-Foto: him

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In den ersten Sitzungen nach der Sommerpause werden sich die kommunalpolitischen Gremien mit den Kindergarten- und Krippengebühren befassen. Die Verwaltung schlägt eine  moderate Steigerung um 1,9 Prozent vor.

Damit schließe man sich der Empfehlung der Kommunalen Landesverbände und Kirchen in Baden-Württemberg an, heißt es in einer Vorlage für die Ortschaftsräte von Waldmössingen und Tennenbronn. Wegen der Coronapandemie sei eine gemeinsame Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 durch die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen lange nicht möglich gewesen. Erst Anfang Juli 2020 hätten sich die Gremien darauf verständigt, „die Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil zu berücksichtigen“.

Stadt folgt Landesempfehlung

Gemäß den Kindergartenverträgen der Stadt Schramberg mit den Kirchengemeinden seien die Elternbeiträge jeweils mindestens dem Landesrichtsatz anzupassen, wenn einer besteht.  Auch strebe man grundsätzlich eine zwanzigprozentige Kostendeckung durch Elternbeiträge an. In Schramberg seiend diese 20 Prozent aber noch nicht erreicht.

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„Die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots in Zeiten einer solch einschneidenden Pandemie beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten, besonders zur Bewältigung der Hygieneanforderungen, auch finanziell zu Buche“, heißt es in der Vorlage weiter.

Kostendeckung weiter deutlich unter 20 Prozent

Hinzu kämen, unabhängig von der Coronapandemie, die allgemeinen Kostensteigerungen. Mit der moderaten Erhöhung, die bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurückbleibe, sollten „die Eltern nicht über Gebühr“ belastet werden. Auch nach der Erhöhung der Elterneiträge liege der Kostendeckungsgrad bei etwa 15 Prozent. 85 Prozent der Kindergartenkosten zahlt die Stadt aus dem allgemeinen Steueraufkommen.

Ab November 2020 werden die Elternbeiträge  je nach Gruppenart und nach der Zahl der Kinder in der Familie sozial gestaffelt steigen. Bei einem Kind in der Regelgruppe Ü 3 beispielsweise steigt der Beitrag um zwei Euro auf 130 Euro pro Monat. Bei einem Krippenkind werden fünf Euro pro Monat mehr fällig, der Beitrag steigt bei einem Kind auf 325 Euro.

Geringverdiener-Regelung wird überflüssig

Die Struktur der Elternbeiträge aus dem Jahr 2009 habe sich in den letzten Jahren bewährt und bei den Betroffenen Akzeptanz gefunden, heißt es weiter. Allerdings sollen die Sozialtarife für Familien mit niedrigem Jahreseinkommen („Geringverdiener-Regelung“) entfallen. Zur Begründung heißt es in der Vorlage, diese Änderungen ergäben sich durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes. „Bei Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld beziehen, werden in Zukunft die Kindergartengebühren im Rahmen der Jugendhilfe übernommen.“

Ziel dieser Gesetze sei es, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohne. „Unsere bisherige Satzungsregelung für Geringverdiener bei Ganztagesplätzen ist somit nicht mehr notwendig.“

Eine gute Nachricht gibt es für das Mittagessen: Da soll es bei den bisherigen 3,20 Euro bleiben.

Einheitliche Beiträge im ganzen Stadtgebiet

Wenn die Ortschaftsräte beraten haben, werden auch der Verwaltungsausschuss und der Gemeinderat sich damit beschäftigen. Bis zur Beratung im Gemeinderat  sollten auch die kirchlichen Gremien die Änderungen beschlossen haben. Über das Ergebnis der Beratungen in den Kirchengemeinden werde in der Sitzung des Gemeinderats berichtet.

Ziel sei es weiterhin, „einheitliche Gebührensätze im Stadtgebiet zu erheben, unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung“.

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