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Strom vom Balkon

Katharina Baudis, Regionalgeschäftsführerin des BUND, war mit ihrem Vortrag über Kleinsolaranlagen in Tennenbronn zu Gast.

Photovoltaikanlagen auf Dächern sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Doch für deren Anschaffung und Installation ist in den meisten Fällen Fachpersonal gefragt. Ein echtes „Laienthema“ sind dagegen die kleinen Geschwister der Dachanlagen: Balkonkraftwerke. Wie diese funktionieren und was beim Kauf und der Installation beachtet werden muss, darüber referierte Katharina Baudis in der vergangenen Woche im Feuerwehrhaus in Tennenbronn.

Tennenbronn. Balkonkraftwerke bestehen aus nur vier Komponenten: Aus Solarpaneelen, einem Wechselrichter, Kabeln und einer Halterung, mit der die Paneele am Balkongeländer oder auf einem Garagendach befestigt werden können. Die Anlagen können an eine handelsübliche Steckdose angeschlossen werden und speisen dann Strom für den direkten Verbrauch im Haus ein. Überschüssiger Strom wird ins allgemeine Stromnetz weitergeleitet.

Installation erleichtert

Katharina Baudis ist BUND-Geschäftsführerin für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg und war bereits vor zwei Jahren auf Einladung des BUND Ortsverband Schramberg mit ihrem Vortrag im Stadtgebiet zu Gast. Allein in diesen beiden Jahren hat sich zum Thema Balkonkraftwerke einiges geändert: „Während alles andere in den letzten Jahren eher teurer geworden ist, haben Balkonkraftwerke einen regelrechten Preissturz zu verzeichnen,“ berichtete Baudis.

Sogar Discounter haben den Markt für sich entdeckt und bieten Komplettpakete mit Solarmodulen, Wechselrichter und Halterung an. An sich hat Katharina Baudis gegen diesen Trend nichts einzuwenden. Einen Tipp hat sie allerdings: Bei jedem Kauf lohnt es sich, die Garantiezeiten der einzelnen Komponenten zu überprüfen. Da die Solarpaneele sehr langlebig und nicht selten mehr als 20 Jahre nutzbar sind, sollte der Wechselrichter eine Garantiezeit von mindestens zehn Jahren haben, um frühe Mehrkosten zu vermeiden. Auch die Halterung sollte auf eine jahrzehntelange Befestigung ausgelegt sein.

Weitere Änderungen gibt es seit 2023 in den gesetzlichen Vorgaben zu verzeichnen: Die erlaubte Leistung der Anlagen wurde inzwischen von 600 auf 800 Watt angehoben. Zudem wurden die Rechte von Mietern gestärkt, die am Balkon ihrer Wohnung ein Solarkraftwerk anbringen wollen.

Die Teilnehmerinnen des Vortrages waren interessiert bei der Sache und es war durchzuhören, dass der eine oder andere sich bereits vorgenommen hatte, selbst ein Balkonkraftwerk zu installieren. Zum Zeitpunkt des Vortrages waren laut Baudis im Schramberger Stadtgebiet 299 Balkonkraftwerke angemeldet. Vielleicht kommt ja demnächst das Dreihundertste hinzu.

Info: Die Präsentation zum Vortrag von Katharina Baudis mit allen Informationen zum Thema ist online abrufbar auf der Startseite des BUND Regionalverbands unter www.bund-sbh.de.




Pressemitteilung (pm)

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