Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Mit staatlich verordneten Notfallgesetzen sollte man sehr vorsichtig umgehen

Leserbrief zu Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen

Fast täglich wird über Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen berichtet. Dies ist auf den Stichtag 30. Juni 2025 zurückzuführen. An diesem Tag sind die befristeten Notfallmaßnahmen zur Genehmigung von Windkraftanlagen abgelaufen, die im Jahr 2022 aufgrund der Energiekrise im Zuge des Ukrainekriegs erlassen wurden.

Diese Notfallmaßnahmen beinhalten, dass „Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht erforderlich sei“, so der Bürgermeister Moser von Eschbronn-Locherhof im Schwabo-Artikel vom 22. Juli 2025. Dort im „Feuermoos“ sollen fünf Anlagen mit einer Höhe von 285 Metern gebaut werden.

Mit diesen Notfallmaßnahmen wird auch die Stadt Rottweil und der Gemeinderat gezwungen im „Vorranggebiet“ bei Neukirch/Vaihinger Hof Windkraftanlagen bauen zu lassen und gleichzeitig das Planungs- und Baurecht an den Landkreis abzugeben. Meines Erachtens ist dieser politische Eingriff in unsere kommunale Selbstverwaltung einmalig seit der Gebietsreform im Jahr 1973. Sogar bei der Standortsuche der neuen JVA hat das Land darauf verzichtet uns die Entscheidung abzunehmen.

Wo bleibt eigentlich die öffentliche Diskussion und Information zu diesem Thema? Immerhin sollen im Bereich Neukirch/Vaihinger Hof für Jahrzehnte Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 300 Metern gebaut werden. Mit staatlich verordneten Notfallgesetzen sollte man sehr vorsichtig umgehen, um bewährte Strukturen zu erhalten und Mensch und Natur nicht zu schaden.

Dr.-Ing. Peter Schellenberg, Rottweil




NRWZ-Redaktion

Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

Schreiben Sie einen Kommentar

Back to top button