Mit Ende des Infektionsschutzgesetzes am 2. April ist auch die Maskenpflicht im Einzelhandel zum Schutz vor Corona gefallen. Wer nun glaubte, die Menschen rissen sich „den Lappen“, wie Gegner der Maske sie gerne nennen, vom Gesicht und gingen strahlend einkaufen, der irrt offenbar. Obwohl sie niemand mehr dazu drängt, behalten fast alle viele weiterhin einen Mund-Nasenschutz auf. Jedenfalls im Lebensmitteleinzelhandel, wie eine Umfrage der NRWZ ergeben hat.
Das wurde vielfach kritisiert: Die deutsche Bundesregierung hat entschieden, dass nahezu alle Coronaregeln ab dem 2. April auslaufen. Betreiber von Supermärkten und Discountern haben jedoch die Wahl. Sie können die Maskenpflicht per Hausrecht verlängern. Sie tun es jedoch nicht, auch wenn einzelne Masken für sinnvoll und eine gesetzliche Vorgabe für geboten halten. Sie überlassen die Entscheidung vielmehr ihren Kunden. Und diese haben sich festgelegt. Auf die Maske als Schutz vor einer Ansteckung etwa mit Covid-19.
Kritik an der Politik kam etwa von Aldi. Es fehlten die Möglichkeiten der Kontrollen, sagte eine Edeka-Sprecherin der Deutschen Presseagentur. So könne die Regierung nicht erwarten, dass die Lebensmittel-Einzelhändler mithilfe ihres Hausrechts weiterhin die Maskenpflicht durchsetzten, wird die Sprecherin zitiert. Damit werde die Verantwortung auf die Supermärkte abgewälzt.
Der Einzelhandelsverband Handelsverband Deutschland (HDE) hatte auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) noch im März die Bedeutung von Masken für das Verhindern von Infektionen herausgestellt. Zwar gehöre die Maske für viele Kunden inzwischen zum Alltag, eine Pflicht sei aber keine dauerhafte Lösung, sagte dem RND zufolge HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Wann der Zeitpunkt für den Wegfall der Maskenpflicht gekommen ist, müssen die Expertinnen und Experten aus der Medizin einschätzen“, wird der HDE zitiert. Damit gab der Verband seinen Mitgliedern keine Empfehlung für die Zeit nach dem 2. April an die Hand.
Die Bundesregierung hatte die Maskenpflicht im Einzelhandel deshalb auslaufen lassen, weil „flächendeckend eine Überlastung der Krankenhäuser aktuell nicht zu befürchten ist“, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt. Zugleich warnte die Behörde am Donnerstag gegen 12.30 Uhr aber vor der weiter herrschenden hohen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus. Die Handlungsempfehlungen: Hände waschen, Kontakte meiden, Lüften. Und natürlich Booster-Impfen.
Edeka in Rottweil: 90 Prozent oder mehr tragen Maske
Neukauf-Culinara Betreiber Detlev Maier: „Wir empfehlen den Kunden eine Maske zu tragen, für den eigenen Schutz sowie den Schutz der Mitarbeiter.“ Die Beschäftigten des Rottweiler Supermarkts seien angehalten, bei der Arbeit selbst einen Mund-Nasenschutz zu tragen. „Wir haben dies so mit den Mitarbeitern vereinbart, es wäre ja ein Desaster, wenn wir durch übermäßig viele Ansteckungen unserer Mitarbeiter den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten könnten, weil viele in Quarantäne sind“, begründet Maier das. Dies mache teilweise seinen Vorlieferanten große Schwierigkeiten. Sie hätten Probleme, Ware rechtzeitig anzuliefern, „weil es immer noch sehr viele Menschen in Quarantäne sind“, so Maier.
Tragen denn viele seiner Kundinnen und Kunden selbst weiterhin freiwillig Maske? „Ja, ich würde schätzen 90 Prozent oder gar darüber“, lautet die Antwort des Supermarktbetreibers. Ob es deshalb zu Provokationen und Konfrontationen kommt zwischen Maskengegnern und Maskenträgern? Davon ist jedenfalls in den einschlägigen Chatgruppen die Rede. „Nein, da ist mir nichts bekannt“, so Maier.
Aldi Süd: Zahlreiche Kunden tragen Masken freiwillig
„Bei unseren Schutz- und Hygienemaßnahmen halten wir uns stets an die jeweils gültigen Coronaschutzverordnungen und folgen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts“, antwortet eine Sprecherin von Aldi Süd auf die Nachfrage der NRWZ ganz allgemein. Hinsichtlich der Maskenpflicht seien für den Discounter die Coronaschutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer maßgebend. Die darin festgelegten Regelungen seien maßgebend. „Überall dort, wo die Verordnungen eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme vorsehen, werden wir diese gesetzliche Vorgabe selbstverständlich umsetzen“, so die Unternehmenssprecherin. Sie stellt klar, dass Aldi das Hausrecht nicht ausüben werde: „Wird keine Maskenpflicht vorgeschrieben, behalten wir uns eine Empfehlung an Mitarbeiterbeitende und Kunden vor, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.“
Sie bittet derweil um Geduld, was die Bereitschaft, weiterhin eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, angeht. „Wir erleben heute den dritten Werktag nach dem Auslaufen zahlreicher Coronaregeln“, erklärte sie am Mittwoch. „Daher ist es noch sehr früh, um hier eine Einschätzung abzugeben.“ Die Momentaufnahme aber zeige, dass sich auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht zahlreiche Kundinnen und Kunden in den Aldi-Süd-Filialen freiwillig mit einer Mund-Nasen-Bedeckung schützen.
Netto: Kritik an Regierung, Appell an Kundinnen und Kunden
„Seit Beginn der Pandemie tragen wir alle rechtlichen Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung mit und setzen alle Vorgaben best- und schnellstmöglich um“, versichert eine Sprecherin des Discounters Netto. Generell wolle das Unternehmen betonen, dass es das Tragen einer medizinischen Maske beim Besuch seiner Filialen zum Selbstschutz der Kundinnen und Kunden und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfehle.
„Leider hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann“, so die Netto-Sprecherin weiter. „Hier hat sich die Regierung deutlich positioniert und einen möglichen Flickenteppich an Vorgaben in Kauf genommen.“ Man könne daher nun nicht erwarten, „dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen“, stellt sie klar. Da fehle es an den Möglichkeiten der Kontrollen. „Wir können nur appellieren, dass alle unsere Kundinnen und Kunden freiwillig weiterhin die Maske beim Einkaufen tragen werden.“
Lidl & Kaufland: Kunden sollen selbst entscheiden
„Wir orientieren uns grundsätzlich an den Verordnungen der Bundesländer, den jeweiligen regional gültigen Allgemeinverfügungen sowie der Corona-Arbeitsschutzverordnung und setzen diese entsprechend um“, sagt ein Sprecher der Schwarz-Gruppe, zuständig für die Unternehmenskommunikation von Lidl und Kaufland. Hinsichtlich der Aufhebung der Maskenpflicht folgten die Lebensmitteleinzelhändler den jeweiligen Landesverordnungen. „Somit können unsere Kunden selbst entscheiden, ob sie beim Einkauf in unseren Filialen eine Maske tragen möchten“, sagt der Unternehmenssprecher,
Den Filial-Mitarbeitern machen Lidl und Kaufland dem Sprecher zufolge ebenfalls keine Vorgaben zum Tragen einer Maske. „Zur Gesundheitsprävention realisieren wir in den Filialen, Logistiklagern und Verwaltungsstandorten weiterhin ein umfängliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept auf Basis der gültigen Verordnungen und Allgemeinverfügungen“, ergänzt er. Und bitte „um Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich keine Angaben zum Kundenverhalten machen.“