Der Rottweiler Gemeinderat schaltet den „Turbo“ ein. Eine Entscheidung im Einzelfall, die aber weitere Beschlüsse auslösen könnte.
Rottweil – Es geht um ein Bauvorhaben in der Imster Straße. In einem Wohngebiet, dessen Bebauungsplan „Obere Heerstraße – Krummer Weg“ aus den 60er-Jahren nur einstöckige Bebauung zulässt. Diese Vorschrift legt den Charakter des Wohngebiets fest und stellt einen der „Grundzüge der Planung“ dar, weshalb keine Ausnahmen zulässig waren. Bis vor kurzem. Da wurde die entsprechende Vorschrift im Bundesbaugesetz geändert – eben durch den „Bauturbo“, wie Abteilungsleiterin Sandra Graf am Mittwoch dem Rat erläuterte.
Der Käufer des Grundstücks in der Imster Straße möchte nun nicht nur das alte Haus und die Garage abreißen, sondern auch ein neues Haus bauen Und zwar zweistöckig. Graf und Bürgermeisterin Ines Gaehn zählten auf, was alles für den Antrag sprach: Keine Einschränkung bei den Nachbarn. Zweistöckige Gebäude in der Nachbarschaft, der Straße Charlottenwäldle, und in der Nähe auch mehrstöckige. Und: mehr Wohnraum, ohne mehr Fläche zu beanspruchen.
Aber auch auf die Folgewirkung machte Graf den Rat aufmerksam: Wenn diese eine Ausnahme genehmigt werde, müssten aus Gleichbehandlungsgründen vergleichbare Anträge auch angenommen werden. Dr. Peter Schellenberg (FWV) regte daher an, gleich den ganzen Bebauungsplan zu ändern.
Dem widersprach Gaehn: Der Bauturbo sei auch dafür da, um den großen Aufwand einer Planänderung zu vermeiden. Ingeborg Gekle-Maier (Grüne) begrüßte den Antrag. Sie freute sich über eine Attraktivierung des Baugebiets und hoffte auf Nachahmer.
So stimmten alle dem Antrag zu. Nur Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf konnte an der Behandlung des Themas und an der Abstimmung nicht teilnehmen – wegen Befangenheit.

