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Lebensmittelkontrolle: Behörde beanstandet verdorbene Ware und abgelaufene Geflügelprodukte in Hofladen

Lebensmittelkontrolle in Eschbronn: Behörde dokumentiert verdorbene Lebensmittel und zahlreiche abgelaufene Geflügelprodukte.

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Symbolbild: Hofladen / Direktvermarktung.

Eschbronn. Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Rottweil hat bei einem Lebensmittelbetrieb in einem Ortsteil von Eschbronn erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Nach einem veröffentlichten Kontrollbericht wurden dort Lebensmittel gelagert und nach Einschätzung der Behörde in Verkehr gebracht, die nicht sicher und für den menschlichen Verzehr ungeeignet waren.

Die Kontrolle fand am 24. März statt. Laut der Veröffentlichung beanstandeten die Kontrolleure zahlreiche Geflügelprodukte mit teils deutlich überschrittenem Verbrauchsdatum. Betroffen waren unter anderem Putenbrustfilets, Hähnchen, Gänsekeulen und grillfertige Geflügelprodukte, die in einem Tiefkühlcontainer gelagert wurden. Teilweise lagen die angegebenen Verbrauchsdaten bereits mehrere Monate zurück.

Auch in einer Kühlzelle entdeckten die Kontrolleure nach Angaben der Behörde Lebensmittel mit überschrittenem Verbrauchsdatum. Genannt wird unter anderem eine Packung geriebener Fonduekäse. Darüber hinaus dokumentierte der Bericht verdorbene Lebensmittel: ein angebrochener Weichkäse mit Schimmel, schimmlig-schmierige Schinkenspeck-Anschnitte in einer Kühlschublade sowie verdorbenes Fett in einer Fritteuse.

Die Veröffentlichung erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Transparenzregelungen für erhebliche Verstöße im Lebensmittelbereich.

Betroffen ist ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Hofladen in Mariazell. Nach öffentlich zugänglichen Angaben vermarktet der Betrieb eigene und regionale Lebensmittel direkt an Kundinnen und Kunden. Die NRWZ hat den Betrieb um Stellungnahme gebeten; bis zum Ablauf der Frist lag keine Antwort vor.

Ob die beanstandeten Mängel inzwischen behoben wurden oder ob es eine Nachkontrolle gegeben hat, geht aus der Veröffentlichung zunächst nicht hervor.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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