back to top
...
    NRWZ.deSchrambergGrundsteuer: Barbara Kunst korrigiert sich etwas

    Grundbesitzer mit älteren Gebäuden sind früher besser weggekommen / +++ Jetzt Beispielrechnungen auf der Homepage der Stadt

    Grundsteuer: Barbara Kunst korrigiert sich etwas

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    „Wie viel Grundsteuer muss ich künftig zahlen?“ Das fragen sich viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mussten die Gesetzgeber die Grundlage für die Besteuerung gerechter machen. Bislang gelten sogenannte Einheitswerte aus dem Jahr 1964. Ab 1. Januar sollen in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte gelten. Insgesamt sollen die Kommunen nach der Reform nicht mehr Geld einnehmen als zuvor.

    Schramberg. Das sind die Regeln, die der Landtag beschlossen hat. Bei der Grundsteuer wird nun tatsächlich der „Grund“ besteuert. Ein weiteres Kriterium ist, wird das Grundstück für Wohnen genutzt oder nicht. Das Alter des Gebäudes spielt beispielsweise keine Rolle mehr.

    Das Prinzip

    Das führt in der Tendenz dazu, dass bei Mehrfamilienhäusern die Grundsteuer, umgelegt auf die einzelnen Wohnungen, geringer ausfallen dürfte. Unbebaute Grundstücke aber teurer werden.  Im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hatte Steuerberaterin Barbara Kunst dieses Prinzip so erläutert und erklärt, für Einfamilienhäuser werde wohl alles etwa gleichbleiben.

    Die Praxis

    Nachdem sie eine Mail eines Ehepaars aus Waldmössingen erreicht habe, müsse sie sich korrigieren, schreibt Kunst der NRWZ. Das Paar habe ihr vorgerechnet, „dass sie für ihr Grundstück nun mehr als doppelt so viel Grundsteuer bezahlen müssten als vorher“. Statt etwa 220 Euro bislang seien es künftig etwa 500 Euro.

    „Ich war etwas überrascht, weil sich das aus meinen internen Recherchen nicht so ergab“, so Kunst. „Tatsächlich stimmt die Berechnung der Eheleute aber.“

    Ältere Gebäude kamen früher besser weg

    Bei ihrer Aussage im Verwaltungsausschuss habe sie Grundstücke in Schramberg und Sulgen im Blick gehabt. „Ich denke, ich habe unterschätzt, dass durch das Alter des Gebäudes bei der bisherigen Grundsteuer deutlich niedrigere Werte herauskamen und die Grundstücksgröße nicht so entscheidend war.“

    Nun gelten die neuen, am Bodenwert orientierten Werte – und Grundbesitzer mit älteren Gebäuden und etwas größeren Grundstücken zahlen unter Umständen deutlich mehr Grundsteuer.

    Kunst bekennt, ihre Aussage, dass für die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer sich nichts ändern werde, sei so nicht korrekt gewesen. „Trotzdem dürfte es für viele Ein- und Zweifamilienhäuser ähnlich bleiben, aber halt nicht für alle!“

    Info: Auf der städtischen Homepage kann man an sofort hier Beispielrechnungen anschauen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    NRWZ-Redaktion Schramberg
    NRWZ-Redaktion Schramberg
    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

    Beiträge

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Schramberger Weihnachtsmarkt gestartet

    Weithin klangen die Trompetentöne vom Rathaustürmle. Mit Weihnachtsliedern eröffneten die Türmlebläser am frühen Freitagabend den diesjährigen Schramberger Weihnachtsmarkt. In einer kurzen Ansprache wünschte Oberbürgermeisterin...

    Business as usual

    Ohne lange Diskussion hat der Verwaltungsausschuss den Wirtschaftsplan es Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung durchgewunken und eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gegeben. Wirtschaftsförderer Ralf Heinzelmann berichtete, der...

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Das interessiert heute

    Die Geschichte der Presse in Rottweil

    Rottweil kann auf eine über zweihundertjährige Zeitungsgeschichte zurückblicken, die bis in die Reichsstadtzeit zurückgeht. Das am 4. Januar 1799 erstmals erschienene „Reichsstadt Rottweilsche Wochenblatt“...

    „Wie viel Grundsteuer muss ich künftig zahlen?“ Das fragen sich viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mussten die Gesetzgeber die Grundlage für die Besteuerung gerechter machen. Bislang gelten sogenannte Einheitswerte aus dem Jahr 1964. Ab 1. Januar sollen in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte gelten. Insgesamt sollen die Kommunen nach der Reform nicht mehr Geld einnehmen als zuvor.

    Schramberg. Das sind die Regeln, die der Landtag beschlossen hat. Bei der Grundsteuer wird nun tatsächlich der „Grund“ besteuert. Ein weiteres Kriterium ist, wird das Grundstück für Wohnen genutzt oder nicht. Das Alter des Gebäudes spielt beispielsweise keine Rolle mehr.

    Das Prinzip

    Das führt in der Tendenz dazu, dass bei Mehrfamilienhäusern die Grundsteuer, umgelegt auf die einzelnen Wohnungen, geringer ausfallen dürfte. Unbebaute Grundstücke aber teurer werden.  Im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hatte Steuerberaterin Barbara Kunst dieses Prinzip so erläutert und erklärt, für Einfamilienhäuser werde wohl alles etwa gleichbleiben.

    Die Praxis

    Nachdem sie eine Mail eines Ehepaars aus Waldmössingen erreicht habe, müsse sie sich korrigieren, schreibt Kunst der NRWZ. Das Paar habe ihr vorgerechnet, „dass sie für ihr Grundstück nun mehr als doppelt so viel Grundsteuer bezahlen müssten als vorher“. Statt etwa 220 Euro bislang seien es künftig etwa 500 Euro.

    „Ich war etwas überrascht, weil sich das aus meinen internen Recherchen nicht so ergab“, so Kunst. „Tatsächlich stimmt die Berechnung der Eheleute aber.“

    Ältere Gebäude kamen früher besser weg

    Bei ihrer Aussage im Verwaltungsausschuss habe sie Grundstücke in Schramberg und Sulgen im Blick gehabt. „Ich denke, ich habe unterschätzt, dass durch das Alter des Gebäudes bei der bisherigen Grundsteuer deutlich niedrigere Werte herauskamen und die Grundstücksgröße nicht so entscheidend war.“

    Nun gelten die neuen, am Bodenwert orientierten Werte – und Grundbesitzer mit älteren Gebäuden und etwas größeren Grundstücken zahlen unter Umständen deutlich mehr Grundsteuer.

    Kunst bekennt, ihre Aussage, dass für die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer sich nichts ändern werde, sei so nicht korrekt gewesen. „Trotzdem dürfte es für viele Ein- und Zweifamilienhäuser ähnlich bleiben, aber halt nicht für alle!“

    Info: Auf der städtischen Homepage kann man an sofort hier Beispielrechnungen anschauen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]