Wie soll es bei Schrambergs Großprojekt, dem Schulcampus, weitergehen? Diese Frage hat den nach ihm benannten besonderen Ausschuss am Mittwochabend intensiv beschäftigt. Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob die Stadt den gesamten Prozess mit Ausschreibungen und Bauüberwachung in eigener Regie gestalten könnte. Oder wären andere Modelle wie Generalunternehmer, Totalübernehmer oder öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) vorteilhafter? Weiter befasste sich der Ausschuss mit der Parkierungsfrage auf dem künftigen Campus.
Schramberg. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erinnerte an die vergangenen Beschlüsse des Gremiums, nach Einsparpotenzialen beim Schulcampus zu suchen und die Möglichkeiten anderer Planungs-, Finanzierungs- und Umsetzungsmodelle zu prüfen. Nichtöffentlich habe der Ausschuss auch eine „vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ ins Gespräch gebracht. Die Architekten sollen mit ihrer Planung zunächst warten, bis diese Fragen geklärt sind.
Stadtkämmerer Klemens Walter erinnerte an einen CDU-Antrag, dass die Stadt solche Modelle wie Generalübernehmer oder ÖPP prüfen möge. Daraufhin habe die Verwaltung sich in Sigmaringen über die Berta-Benz-Schule informiert, die nach dem ÖPP-Modell gebaut worden war. Walter erklärte, das Modell der gewerkeweisen Vergabe in Eigenregie sei gesetzlich so vorgesehen. Wenn eine Kommune ein anderes Modell wähle, sei das dann möglich, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dafür sprächen Dazu sei die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich.


Wer soll bauen? Die Stadt oder ein Generalunternehmer?
Eckart Reicherter von der Firma PD – Berater der öffentlichen Hand – stellte per Videokonferenz die verschiedenen Verfahren mit Vor- und Nachteilen vor. Für Schramberg sei das Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft wohl nicht geeignet, weil die Stadt den Campus nach Bauende selbst betreiben will.
Weil auch die Planung schon weit fortgeschritten sei, komme das Modell „Totalübernehmer“ ebenfalls nicht in Frage. Es bliebe das Modell Generalunternehmer, bei dem eine Firma die Planung übernimmt und den Bau dann in Eigenregie umsetzt. Beim Generalübernehmer müsste dieser stärker in den Planungsprozess eingebunden sein.


Der Vorteil solcher Modelle sei, dass das Unternehmen Pauschalfestpreise und verbindliche Zeitpläne anbiete. Der Nachteil: Ein Unternehmer will Gewinn machen.


Entscheidend für die Zuschüsse bei der Schulbauförderung sei, dass die Stadt weiterhin Eigentümerin von Grund und Boden bleibe. Für die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung würde seine Beratungsfirma auch die Risiken bei Baupreiserhöhungen und Ähnlichem einbeziehen, so Reicherter. Da die Untersuchung von der EU gefördert werde, sei sie für Schramberg kostenlos. Bis Juni könne die PD die Untersuchung abschließen.
Fragen zur vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Gefragt, auf welcher Grundlage die PD eine solche Untersuchung anstelle, meinte Reicherter, es gebe schon etliche Unterlagen aus der Planungsphase. Außerdem ziehe man Erfahrungswerte von ähnlichen Projekten heran.
Clemens Maurer (CDU) wollte unter anderem wissen, ob beim jetzigen Planungsstand ÖPP noch Sinn mache. Reicherter nannte einen Generalunternehmer, also die Gesamtvergabe, realistisch. ÖPP sei eigentlich nicht sinnvoll. Maurer bat, zu prüfen, wie sich bei der Einzelvergabe der Einsatz eines Projektsteuerers auswirke. Auch interessierte ihn, ob die Stadt an das Ergebnis der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gebunden sei. Wenn sich die überlegene Wirtschaftlichkeit für die Eigenvergabe herausstelle, müsse man das machen, andersherum nicht, so Reicherter.


Tanja Witkowski (SPD-Buntspecht) wollte wissen, weshalb erst eine vorläufige und später eine abschließende Untersuchung erfolgen müsse. Eisenlohr schloss eine Frage an, was passiere, wenn die beiden Untersuchungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen.
Reicherter riet, wenn die vorläufige Untersuchung nur eine sehr geringe höhere Wirtschaftlichkeit ergebe, bei der Einzelvergabe zu bleiben. Bei fünf bis zehn Prozent Einsparmöglichkeit „gibt es kaum ein Risiko“, so Reicherter.
Die Mitglieder des BAS beschlossen einstimmig, die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf die Eigenvergabe und die Modelle Generalunternehmer und Generalübernehmer zu beschränken. Dabei soll aber der Einsatz eines Projektsteuerers berücksichtigt werden. Das Modell ÖPP wird nicht weiterverfolgt.
Schulcampus-Pläne: Wohin mit den Autos?
Stadtarchitekt Thomas Müller stellte dem Ausschuss die komplexe Projektstruktur vor. Dabei beeinflussten sich die sechs Teilprojekte gegenseitig, hätten aber auch Einfluss auf andere Themen. Wenn etwa Interimslösungen für die Schulen während der Bauphase gebraucht werden, dann müsse man die Zuwegungen zu den bestehenden Schulen und dem Kindergarten beachten. Ähnliches gelte bei der Energieversorgung. Die müsse auch während der Bauarbeiten für die umliegenden Gebäude aufrechterhalten bleiben.
Bei der Parkierung bat Müller, der Ausschuss möge festlegen, dass die beiden Flächen 1 und 7 auf dem Campusgelände für die Parkierung näher untersucht werden.


Zum Zeitplan führte Müller aus, dass nach der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis Sommer die Entscheidung zu einem Generalunternehmer oder zur Einzelvergabe fallen könne. Dann werde die Stadt im dritten Quartal 2027 den Förderantrag stellen, der bis zu selbigem Zeitpunkt im Jahr 2028 beschieden sein sollte. Danach kämen der Antrag auf ein Sanierungsgebiet, die Verabschiedung eines Bebauungsplans, der Baubeschluss und ein Bauantrag … Alles noch in weiter Ferne.
Auf Nachfrage von Thomas Brantner (CDU), weshalb die Stadt den Zuschussantrag erst im Herbst 2027 stellen wolle, erläuterte Eisenlohr später, das hänge mit dem Antrag fürs Gymnasium zusammen. Diesen will die Stadt in diesem Jahr stellen. Landeten zwei Anträge beim RP, wisse man nicht, welchen die Behörde zuerst bewillige. Es könne auch sein, dass das RP einen Antrag früher bewillige. Die Zeit von einem Jahr habe die Verwaltung „sehr großzügig geschätzt“.
Sportflächen nicht vergessen
Zur Parkierung monierte Ralf Rückert, dass die Flächen auf dem Campusgelände lägen und die weitere Entwicklung behinderten. Für eine Hallenerweiterung oder ein Kleinspielfeld fehlten dann die Flächen. Man solle den Parkplatz bei Alesi nochmals prüfen und die Unterführung nutzen. Weiter sollte das bestehende Parkhaus in die Überlegungen einbezogen werden, forderte Rückert.
Über die Fläche 6 sei schon diskutiert worden, erinnerte Fachbereichsleiter Bent Liebrich. Es sei wegen der vierspurigen Bundesstraße kaum möglich, eine Überquerung zu schaffen. Die Unterführung sei nicht barrierefrei. Man werde auch nur eine der beiden Flächen brauchen und habe dann auf der anderen Fläche noch Platz. Die Verwaltung brauche aber jetzt einen Beschluss, damit sie auch das Thema ÖPNV bearbeiten könne.
Liebrich kündigte an, man könne „als Zwischenschritt“ auf einer der beiden Flächen zunächst auch Parkplätze anlegen und erst später ein Parkhaus bauen. Eisenlohr sagte zu, bei den Überlegungen die Karl-Diehl-Halle, das Kleinspielfeld und das bestehende Parkhaus einzubeziehen.
Wann kommt der Bebauungsplan?
Clemens Maurer mahnte, zu einer Entscheidung zu kommen, um das bedeutende Projekt Schulcampus voranzubringen. Das gelte auch für den Bebauungsplan. Er könne nicht nachvollziehen, weshalb man dabei warte, bis das Umsetzungsmodell beschlossen sei. Liebrich erwiderte, es müssten auch noch andere Themen wie der ÖPNV geklärt sein. „Das muss ins Baurecht einfließen.“ Man mache es wie bei der Halle in Tennenbronn. Da habe man auch erst die Halle geplant und dann den Bebauungsplan dem angepasst. Außerdem brauche man den Bebauungsplan für das künftige Sanierungsgebiet.
Guido Neudeck (SPD-Buntspecht) tat es „in der Seele weh“, dass die Autos auf dem Schulcampusgelände stehen sollen. Er warb für den Alesi-Platz. Auch würden durch den Schulcampus an der Schillerstraße Lehrerparkplätze frei. Das könne fehlende Parkplätze im Parkhaus kompensieren.
Liebrich versicherte, man könne Spielflächen auch auf Dächern von Parkhäusern andenken. Eine neue Prüfung von Standorten lehnte er ab. „Das ist ausdiskutiert. Wir müssen mit den Flächen, die wir haben, umgehen.“
Brantner warb darum, bei den Parkierungsflächen von Ausnahmemöglichkeiten in der Bauordnung Gebrauch zu machen. Einstimmig beschloss der Ausschuss, die Stadt solle die Parkierung auf die Standorte 1 und 7 beschränkt weiter fortsetzen, dabei aber die Themen Sportstätten und Parkhausmitnutzung einbeziehen.

