
Vom Taxifahrersohn aus Tunis zum Angeklagten: 19-Jähriger gesteht Raubserie
Am Landgericht Rottweil hat der Prozess gegen einen 19-jährigen Tunesier begonnen. Die Anklage wirft ihm zwölf Taten im...
WeiterlesenWas im Gerichtssaal verhandelt wird, welche Fragen offenbleiben und wie Verfahren ausgehen: Hier finden Sie die Gerichtsberichterstattung der NRWZ – ergänzt um Hintergründe zu Rottweil als Gerichtsstandort.
Foto: Peter Arnegger
Verhandlungen, Entscheidungen und Hintergründe aus der Region. Die Artikelstrecke bündelt die Beiträge mit dem Schlagwort „Bei Gericht“.

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WeiterlesenProzessankündigung, Verhandlungsbericht und Urteilsmeldung beschreiben unterschiedliche Verfahrensstände. Bitte beachten Sie Datum, Quellenkennzeichnung und mögliche Folgebeiträge. Aus einem älteren Artikel lässt sich der heutige Stand eines Verfahrens nicht automatisch ableiten.
Amtsgericht und Landgericht teilen sich das Gerichtsgebäude in der Königstraße 20. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz in der Schillerstraße 6. Die Einrichtungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sind nicht austauschbar.
Adressen: Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft Rottweil.
Das Amtsgericht bearbeitet unter anderem Zivil- und Strafsachen sowie Familien-, Nachlass- und Betreuungssachen. Nicht alle Abteilungen befinden sich im Hauptgebäude.
Hauptgebäude:
Königstraße 20
78628 Rottweil
Für einen eigenen Termin ist die Anschrift auf der Ladung oder dem gerichtlichen Schreiben entscheidend.
Das Landgericht entscheidet in Zivil- und Strafsachen sowohl in erster Instanz als auch als Berufungs- und Beschwerdegericht. Welche Aufgabe es in einem konkreten Verfahren hat, hängt von dessen Art ab.
Adresse:
Königstraße 20
78628 Rottweil
Die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht. Bei einem Straftatverdacht ermittelt sie den Sachverhalt für die Entscheidung über eine Anklage. Dabei muss sie belastende und entlastende Umstände berücksichtigen.
Adresse:
Schillerstraße 6
78628 Rottweil
Zum Bezirk gehören die sechs Amtsgerichte Rottweil, Oberndorf, Spaichingen, Tuttlingen, Horb und Freudenstadt. Der Gerichtsstandort hat damit Bedeutung für eine Region, die über den Landkreis Rottweil hinausreicht.
Rottweils Gerichtsgeschichte beginnt lange vor dem heutigen Amts- und Landgericht. Die historische Darstellung des Landgerichts erinnert unter anderem an das Kaiserliche Hofgericht.
Das Hofgericht bestand über mehrere Jahrhunderte bis zum Ende des Alten Reiches. Der historische Hofgerichtsstuhl nahe dem Landgericht erinnert an diese Zeit.
Im Zuge der Neuordnung der Gerichtsorganisation ersetzten Amtsgerichte die bisherigen Oberamtsgerichte. An die Stelle der Kreisgerichtshöfe traten Landgerichte.
Der von Baurat Hees entworfene Jugendstilbau entstand als neue Heimat des Gerichts. 1910 zog das Landgericht ein.
Das Gebäude besteht aus einem Hauptbau und zwei Seitenflügeln. Die offizielle Beschreibung hebt den Schwurgerichtssaal, die Treppen und die Treppenfenster hervor. Heute sind hier Amts- und Landgericht untergebracht. Daraus ergibt sich jedoch kein allgemeines touristisches Besichtigungsangebot.
Quellen: Geschichte des Gerichts und Beschreibung des Gerichtsgebäudes.
Die folgenden Erläuterungen helfen beim Lesen der Berichte. Sie beziehen sich auf Strafverfahren und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Die Strafprozessordnung unterscheidet: Nach Erhebung der öffentlichen Klage heißt der Beschuldigte „Angeschuldigter“. „Angeklagter“ ist er, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde.
In der Beweisaufnahme wird die Tatsachengrundlage des Verfahrens untersucht. Das Gericht muss die Beweiserhebung auf die für seine Entscheidung bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel erstrecken.
Die Schlussvorträge folgen auf die Beweisaufnahme. Staatsanwaltschaft und Verteidigung tragen ihre Bewertung und Anträge vor. Eine dabei geforderte Strafe ist noch kein Urteil. Dem Angeklagten steht das letzte Wort zu.
Gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts sieht die Strafprozessordnung die Berufung vor. Das Berufungsgericht prüft das Urteil in dem Umfang, in dem es angefochten wurde.
§ 312 StPO und § 327 StPO
Eine Revision richtet sich gegen Rechtsfehler eines Urteils. Nach der Strafprozessordnung kann sie darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht.
Ein Tatvorwurf ist keine festgestellte Schuld. Auch die Berichterstattung darf eine gerichtliche Entscheidung nicht vorwegnehmen. Der Pressekodex verpflichtet die Presse zu einer vorurteilsfreien Darstellung.
Achten Sie darauf, ob ein Bericht nur die Verkündung eines Urteils beschreibt oder auch Angaben zu Rechtsmitteln und Rechtskraft enthält. Diese Dossierseite ergänzt bei einzelnen Artikeln keinen automatisch abgeleiteten Verfahrensstatus.
Wer eine Verhandlung besuchen möchte oder selbst geladen ist, sollte die Angaben des zuständigen Gerichts prüfen. Dieses Dossier führt bewusst keinen eigenen Sitzungskalender.
Das Landgericht veröffentlicht Tagesordnungen und Informationen zu Verfahrensgegenständen. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben ohne Gewähr erfolgen und sich ändern können.
Prüfen Sie Gericht, Gebäude, Saal, Uhrzeit und Aktenzeichen auf Ihrem Schreiben. Das Amtsgericht arbeitet auch mit Außenstellen; die Königstraße 20 ist deshalb nicht für jedes Anliegen die richtige Adresse.
Fragen zu einem konkreten Termin richten Sie an die im Schreiben genannte Geschäftsstelle. Planen Sie für Orientierung und mögliche Einlasskontrollen ausreichend Zeit ein.
Für Gerichtsverhandlungen gilt grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip. Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen: etwa bei Familiensachen und grundsätzlich bei Strafverfahren, in denen ausschließlich Jugendliche angeklagt sind.
Auch in anderen Verfahren kann die Öffentlichkeit unter gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Eine Terminveröffentlichung ist deshalb keine uneingeschränkte Zusage für den Zugang.
Für das Hauptgebäude beschreibt das Amtsgericht einen Zugang von der Goethestraße über den Innenhof. An einer Tür auf der rechten Seite des mittleren Gebäudeteils befindet sich eine Klingel. Auf Anforderung wird geöffnet; dahinter ist ein Aufzug erreichbar.
Der Haupteingang zur Königstraße ist laut Gerichtswebsite nur über Treppen erreichbar. Für Außenstellen oder besondere Unterstützung bitte vorab beim Gericht nachfragen.
Ton- und Filmaufnahmen einer Verhandlung zur Veröffentlichung sind grundsätzlich unzulässig. Für Aufnahmen im Gerichtsgebäude sind außerdem die Vorgaben des Gerichts zu beachten. Klären Sie Foto- und Aufnahmefragen vorab, statt aus der Öffentlichkeit einer Sitzung eine Aufnahmeerlaubnis abzuleiten.
Gerichtsberichte sollten kenntlich machen, wer etwas behauptet, was in der Verhandlung zur Sprache kommt und was das Gericht entscheidet. Diese Unterschiede sind auch beim Lesen wichtig.
Ein Vorwurf der Anklage, eine Aussage im Zeugenstand, die Darstellung der Verteidigung und die Feststellungen eines Urteils sind unterschiedliche Ebenen. Achten Sie auf die jeweilige Zuordnung im Artikel.
Der Pressekodex verlangt eine Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und Persönlichkeitsschutz. Bloßes Sensationsinteresse rechtfertigt keine identifizierende Berichterstattung.
Ein Bericht vom ersten Verhandlungstag ist kein Abschlussbericht. Prüfen Sie, ob spätere Beiträge über weitere Beweise, eine Entscheidung oder ein Rechtsmittel vorliegen. Das Themenarchiv dient als Einstieg, nicht als amtliches Verfahrensregister.
Publizistische Orientierung: Pressekodex, insbesondere Sorgfalt, Persönlichkeitsschutz und Unschuldsvermutung.
Im Themenarchiv „Bei Gericht“ . Die Artikelstrecke auf dieser Seite zeigt bis zu neun Beiträge mit dem zugehörigen Schlagwort.
Das Themenarchiv umfasst auch Ankündigungen, Pressemitteilungen und weitere Justizthemen. Die Art des Beitrags und seine Quellenkennzeichnung sind im jeweiligen Artikel zu beachten.
Eine zweite Terminliste könnte veralten. Deshalb verlinkt dieses Dossier die offiziellen Verhandlungstermine. Das Landgericht weist dort ausdrücklich auf mögliche Änderungen hin.
Der Landgerichtsbezirk reicht über den Landkreis hinaus. Ihm sind auch die Amtsgerichte in Freudenstadt, Horb, Spaichingen und Tuttlingen zugeordnet. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, steht im jeweiligen Bericht.
Diese Seite verspricht kein allgemeines Besichtigungsangebot. Ein Besuch einer öffentlichen Verhandlung ist von einer Gebäudeführung zu unterscheiden. Fragen zu Besichtigungen oder Gruppenbesuchen sind vorab mit dem Gericht zu klären.
Nein. Ein Artikel beschreibt den Stand seiner Veröffentlichung beziehungsweise der angegebenen Aktualisierung. Diese Übersichtsseite bescheinigt weder Rechtskraft noch einen späteren Ausgang, wenn dazu kein entsprechender Bericht vorliegt.
Nein. Das Dossier ist ein journalistisches Angebot. Es ersetzt weder anwaltliche Beratung noch Auskünfte des zuständigen Gerichts zu einem konkreten Verfahren.
Diese Seite ist ein redaktionelles Angebot der NRWZ und kein Internetauftritt eines Gerichts. Die Artikelstrecke bündelt die NRWZ-Beiträge mit dem Schlagwort „Bei Gericht“. Für Inhalt und Verfahrensstand sind die Angaben im jeweiligen Artikel maßgeblich.
Hintergrund- und Serviceabschnitte sind eigene, verkürzte Zusammenfassungen der nachfolgend genannten Quellen. Die Begriffserklärungen dienen der allgemeinen Orientierung und nicht der Rechtsberatung.
Die Artikelstrecke wird über das Schlagwort gespeist. Adressen, Zugangshinweise und amtliche Informationen können sich ändern. Vor einem Besuch sind die aktuellen Angaben des zuständigen Gerichts zu prüfen.
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