Link zu Bekanntmachungen ist jetzt auf der Startseite

www.rottweil.de

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

„Das ist wieder Deutschland“, fand OB Dr. Christian Ruf – und mal wieder Bürokratie: Der Gemeinderat muss die Bekanntmachungssatzung der Stadt ändern. Der Verwaltungsausschuss (KSV) hat dem zugestimmt.

Rottweil – Schon seit 2020 ist es möglich und auch so geregelt, dass die Stadt amtliche Bekanntmachungen auf ihrer Webseite veröffentlichen darf, damit diese gültig sind. Bis dahin war eine Veröffentlichung in der lokalen Zeitung (bis 2004: beide Tageszeitungen) Pflicht. Mit der Änderung wurde nun auch die „Notbekanntmachung“ geregelt – mittels Anzeige in der Tageszeitung. Mit der Satzungsänderung habe wieder ein Anwaltsbüro beauftragt werden müssen, klagte Ruf.

Zehn bis 15 Cent je Seite

Denn laut Gesetz und Satzung darf jede Bekanntmachung zu den Öffnungszeiten des Rathauses kostenlos eingesehen werden. Das richtet sich vor allem an Menschen ohne Internet-Zugang. Gegen eine „Kostenerstattung“ bekommen die Interessenten auch Ausdrucke der Veröffentlichung. Hier hakte Elke Reichenbach (SPD+FFR) ein: Kann das nicht manche Bürger finanziell überfordern? Doch Ruf winkte ab: Das werden je Seite zehn bis 15 Cent und eine kleine „Aufwandspauschale“.

Nicht in der Satzung, aber doch von Ruf erwähnt: Auf die Bekanntmachungen muss die Stadt auf der Startseite des städtischen Web-Auftritts hinweisen. Worauf sich auch Rufs Klage „das ist wieder Deutschland“ bezog. Das wurde inzwischen auch so eingerichtet.

Dass in den Zeitungen standesamtliche Veröffentlichungen von vielen Gemeinden zu lesen seien, aber nicht aus Rottweil, bemerkte Benjamin Sigrist (Grüne). Aus Datenschutz-Gründen, so antwortete Ruf, könnten nicht alle Daten des Standesamts veröffentlicht werden. Die empfindlichen Informationen müssten händisch entfernt werden, eine entsprechende Funktion gebe es in der Software nicht. Und für diese Bearbeitung fehle schlicht das Personal.

Dem Entwurf der Satzung stimmte der Ausschuss einmütig zu. Die endgültige Entscheidung trifft aber das Plenum des Gemeinderats am 21. Mai.




NRWZ-Redaktion

Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

Schreiben Sie einen Kommentar




Back to top button