Das Bebauungsplanverfahren für die Erweiterung des Neubaugebiets Schoren in Sulgen geht in eine weitere Offenlegungsrunde. Dennoch können schon im Juli Kaufinteressenten mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kaufverträge schließen. Auch Bauanträge könne die Baurechtsbehörde genehmigen, selbst wenn der Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich sei, betonte Bent Liebrich im Ausschuss für Umwelt und Technik auf entsprechende Fragen von Jürgen Kaupp (CDU)
Zunächst hatte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr betont, dass zahlreiche Bauwillige den Bebauungsplan „sehnsüchtig erwarten“. Stadtplaner Liebrich berichtete, dass bei diesem B’plan „viel Zeit ins Land gegangen“ sei. Drei Jahre allein habe es gedauert, bis das Problem eines Feldlerchenersatzquartiers gelöst werden konnte.

Zwei Änderungen erzwingen weitere Offenlage
Weil es zum bisherigen Bebauungsplanentwurf im Wesentlichen zwei Änderungen gebe, müsse dieser erneut offen gelegt werden. Das Polizeipräsidium Konstanz hatte moniert, dass entlang der Hardt-Straße Bäume zu nah an der Straße vorgesehen seien. Sie sollen nun auf Privatgrund gepflanzt werden. Weil ein Grundstücksbesitzer die erforderlichen 30 Quadratmeter seines Grundstücks für eine Erschließungsstraße nicht verkaufen will, muss die Stadt die Straße nun anders planen.
Wegen dieser Änderungen müsse die Stadt den Bebauungsplan erneut offen legen und die Öffentlichkeit beteiligen. Allerdings könne man diese Beteiligung auf die beiden Änderungspunkte beschränken und die Offenlegungszeit auf drei Wochen verkürzen, so Liebrich. Er gehe davon aus, dass im September der Rat den Bebauungsplanbeschluss fassen und man im Dezember dann den Satzungsbeschluss fassen könne.
Klagerisiko besteht immer
Stadtrat Kaupp fand es ärgerlich, dass die „fast unendliche Geschichte“ wegen einiger Bäume und 30 Quadratmetern Grunderwerb weiter gehe. Die Bürger interessiere nicht, ob die Bäume weiter links oder rechts stünden, sondern ab wann sie zum Notar gehen könnten. „Ab Juli“, so Liebrich sei dies möglich. Das habe ihm Reiner Bernhard von der Wirtschaftsförderung bestätigt.

Sorgen wegen möglicher Klagen einzelner Grundeigentümer dort konnten beim Durchlesen der Einwendungen aufkommen. Diese seien teils „recht aggressiv formuliert“, war zu hören. Liebrich verwies auf die eigene „sehr gute rechtliche Beratung“. Er gab aber zu, dass es bei Bebauungsplänen immer ein Klagerisiko gebe. Man habe aber alles so abgearbeitet, dass es rechtssicher sei.
Ob die umgeplanten Bäume an der Hardtstraße möglicherweise Bauwillige behindern könnten, fragte Oskar Rapp (Freie Liste). Dies sei nicht zu erwarten, die Bäume könne man versetzen, antwortete Liebrich. Sein Fraktionskollege Emil Rode erkundigte sich nach der Entwässerung des Gebiets und dem geplanten Löschwasserbehälter. Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) kritisierte, dass die vorgesehenen Grünflächen teures Bauland beanspruchten. Er fand, man sollte andere Flächen dafür nutzen. Außerdem wollte er wissen, wie intensiv die Stadt die Grünflächen pflegen werde.
Da der Ausschuss virtuell tagte, wird erst der Gemeinderat am Donnerstag einen Beschluss zur erneuten Offenlage fassen.
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