Vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Rottweil muss sich ab Dienstag, 19. Mai, ein zur Tatzeit 18-jähriger Deutscher wegen besonders schweren Raubes verantworten. Die Kammer verhandelt unter Vorsitz von Richter Münzer, zwei Berufsrichtern und zwei Jugendschöffen; anberaumt sind zwei Verhandlungstage am 19. und 21. Mai, jeweils ab 9 Uhr in Saal 201. Für die Beweisaufnahme sind elf Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Nach der Anklage soll der damals 18-Jährige am 17. Dezember 2025 einen Lebensmittel-Discounter am Kriegsdamm in Rottweil betreten und sich zunächst wie ein normaler Kunde verhalten haben. An der Kasse habe er dann eine geladene, schussbereite Schreckschusspistole auf den Kassierer gerichtet und damit einen unmittelbar bevorstehenden Angriff auf Leib oder Leben angedroht. Der Kassierer öffnete daraufhin die Kasse, aus der der Täter laut Anklage mindestens 2400 Euro entnahm und anschließend zu Fuß flüchtete.
Ermittlungen: Festnahme kurz nach der Tat
Schon kurz nach dem bewaffneten Überfall hatte die Polizei über den Fall informiert: Demnach ereignete sich der Raub an einem Mittwochabend gegen 18.30 Uhr in einem Discounter am Kriegsdamm in Rottweil. Der Täter soll seine angeblichen Einkäufe aufs Kassenband gelegt haben, bevor er den Angestellten mit der Waffe bedrohte und Bargeld forderte. Direkt eingeleitete Fahndungsmaßnahmen blieben zunächst ohne Erfolg; verletzt wurde nach damaligem Stand niemand.
Die Kriminalpolizei Rottweil wertete im Anschluss die Aufnahmen der Überwachungskameras aus und konnte den mutmaßlichen Täter so identifizieren. Am Freitagnachmittag nach der Tat wurde der 18-Jährige festgenommen, seine Wohnung durchsucht und er am folgenden Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil dem Haftrichter vorgeführt. Seither befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft, aus der heraus er sich nun vor der Jugendkammer verantworten muss.
Drohende Strafe nach Jugendstrafrecht
Die Anklage legt dem Heranwachsenden besonders schweren Raub zur Last, unter anderem nach den Paragraphen 249 Absatz 1 und 250 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Strafgesetzbuch. Weil der Beschuldigte zur Tatzeit 18 Jahre alt war, verhandelt die Jugendkammer nach den Regeln des Jugendgerichtsgesetzes; maßgeblich ist damit auch, ob es sich bei der Tat aus Sicht des Gerichts eher um jugendtypisches Fehlverhalten oder ein „Erwachsenendelikt“ handelt. Im Raum stehen – je nach Bewertung der Schuld und der persönlichen Verhältnisse – eine längere Jugendstrafe und mögliche erzieherische Auflagen.
Der Prozess ist öffentlich, Interessierte können die Verhandlung im Landgericht Rottweil, Königstraße 20, Saal 201 (2. Obergeschoss) verfolgen. Mit Spannung erwartet wird insbesondere die Einlassung des Angeklagten sowie die Aussagen der elf geladenen Zeugen – darunter mutmaßlich Marktmitarbeiter und Ermittler – und die Einschätzung des Sachverständigen zu Persönlichkeit und Entwicklung des jungen Mannes.
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