Missbrauch in der Diözese: Aufarbeitungskommission sieht Hinweise auf Täter- und Institutionenschutz

Die Aufarbeitungskommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart legt erste thesenhafte Zwischenerkenntnisse vor: Betroffene waren demzufolge lange kaum im Blick, Täter wurden teils versetzt oder geschützt. Eine abschließende Bewertung soll 2027 folgen.

Autor / Quelle:
Lesezeit 12 Min.
Die Aufarbeitungskommission untersucht den früheren Umgang der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit sexuellem Missbrauch. Der nun vorgelegte Jahresbericht ist ein Zwischenstand. Bildnachweis: EKH-Pictures

Die unabhängige Aufarbeitungskommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihren Jahresbericht 2025 vorgelegt. Darin beschreibt sie erste Zwischenbefunde aus Aktenauswertungen und Zeitzeugengesprächen. Besonders kritisch bewertet die Kommission, dass Betroffene lange kaum im Blick gewesen – und dass Beschuldigte oder Täter in früheren Jahrzehnten offenbar teils geschützt, versetzt oder nicht ausreichend kontrolliert worden seien. Auch auf Gemeindeebene beschreibt der Bericht strukturelle Probleme und Defizite.

Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Der Bericht, der der NRWZ vorliegt, ist noch keine abschließende Bewertung. Diese soll erst mit dem Abschlussbericht erfolgen, der für das Frühjahr 2027 angekündigt ist. Dennoch enthält der Jahresbericht deutliche Zwischenbefunde zum früheren Umgang der Diözese mit Missbrauchsfällen, Beschuldigten, Tätern und Betroffenen. Grundlage sind unter anderem Aktenauswertungen, Gespräche mit Zeitzeugen sowie die Analyse kirchlicher Verfahrensunterlagen.

Die Kommission verweist selbst besonders auf einen Abschnitt innerhalb des Jahresberichts mit ersten „Zwischenerkenntnissen und Hypothesen“ aus der Aktenauswertung. Diese Beobachtungen bezeichnet sie als valide Eindrücke, die jedoch kein Endergebnis vorwegnehmen.

Außerdem erklärt sie thesenhaft, dass ältere Aktenbestände vor allem Täter, Beschuldigte und kirchliche Verfahren sichtbar machen würden. Die Betroffenen seien dagegen als Personen mit eigener Geschichte, eigenen Belastungen und eigenem Hilfebedarf lange Zeit kaum dokumentiert worden.

 Vorrangig konzentriert sich die Kommission nach eigenen Angaben auf die festgelegten Schwerpunkte der Aufarbeitung: 1. quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, 2. Untersuchung des administrativen Umgangs mit Tätern und Täterinnen und Betroffenen  und 3. Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben. 

Ein Schwerpunkt der Arbeit lag 2025 auf der Auswertung von Beschuldigten- und Täterakten. Die Kommission sichtete nach eigenen Angaben Voruntersuchungsakten zu rund 200 Beschuldigten, Protokolle und Unterlagen der Kommission sexueller Missbrauch (KsM) sowie Handakten früherer Personalverantwortlicher wie Domkapitular Hildebrand und Prälat Hufnagel. Zudem wurden Personalakten sowie Akten aus dem sogenannten Geheimarchiv im Bischofshaus gesichtet. Dabei wurden die Fälle nach einem einheitlichen Erhebungsbogen mit 15 Parametern ausgewertet. Erfasst wurden unter anderem Tatkategorien, das Vorgehen der Täter, Hinweise auf Täterschutz, Vertuschung oder Institutionenschutz sowie der Umgang mit Betroffenen.

Funde im Geheimarchiv

Besonders brisant ist ein Befund aus dem Geheimarchiv: Dort fand die Kommission Akten zu 24 Beschuldigten beziehungsweise Tätern mit Bezug zu sexuellem Missbrauch. 19 dieser Fälle seien in keinem anderen Aktenbestand enthalten gewesen. Die Kommission bewertet diese separate Aufbewahrung kritisch, weil dadurch Informationen nicht in den regulären Akten auftauchten und spätere Bewertungen erschwert wurden. Zugleich hält sie fest, dass die Ablage dort nach dem bisherigen Erkenntnisstand eher zufällig wirkt – es handelt sich also nicht zwingend um besonders schwerwiegende Fälle, die gezielt ausgesondert wurden. In wenigstens einem Fall aber hatte die separate Aufbewahrung konkrete Folgen: Die Anzeige einer Betroffenen wurde in ihrer Glaubwürdigkeit in Frage gestellt, obwohl ein Strafurteil gegen den beschuldigten Kleriker im Bischofshaus lag, in dem dieselbe Person als Opfer sexualisierter Gewalt benannt wird.

Auch die Personalakten zeichneten nach Darstellung der Kommission häufig kein vollständiges Bild. Hinweise auf Missbrauch, problematisches Verhalten oder kirchliche Verfahren seien dort teils schlecht dokumentiert worden. Die Ursache liegt nach Einschätzung der Kommission nicht zwingend in systematischen Aktenentnahmen im Sinne einer aktiven Vertuschung, sondern auch in einer Personalaktenordnung von 1984, nach der nur gehört wurde, was „üblicherweise“ in Personalakten aufgenommen wird – mit der Folge, dass selbst belegte Missbrauchsvorfälle keinen Niederschlag fanden. Die Kommission sieht darin gleichwohl erhebliche Probleme in der früheren Aktenführung und Dokumentation.

Warum das Geheimarchiv eine Rolle spielt

Im sogenannten Geheimarchiv des Bischofshauses fand die Aufarbeitungskommission Akten zu 24 Beschuldigten beziehungsweise Tätern mit Bezug zu sexuellem Missbrauch. 19 dieser Fälle waren laut Jahresbericht in keinem anderen Aktenbestand enthalten. Nach bisherigem Erkenntnisstand wirkt die Ablage dort eher zufällig – eine gezielte Aussonderung besonders schwerer Fälle lässt sich daraus nicht ableiten. Die Kommission kritisiert die separate Aufbewahrung dennoch, weil dadurch wichtige Informationen nicht in den üblichen Akten sichtbar waren. In wenigstens einem Fall hatte dies konkrete Folgen für eine Betroffene, deren Aussage in Zweifel gezogen wurde – obwohl ein Strafurteil gegen den Beschuldigten im Bischofshaus vorlag. Für die Aufarbeitung ist das bedeutsam, weil gerade solche Akten Hinweise darauf geben können, was frühere Verantwortliche wussten – und wie sie gehandelt haben.

Betroffene nicht im Fokus

Deutlich wird im Bericht nach aktuellem Stand auch: Betroffene standen über lange Zeit offenbar nicht im Mittelpunkt des kirchlichen Handelns. Vor allem für frühere Jahrzehnte beschreibt die Kommission, dass Akten vor allem den Blick auf Täter, Beschuldigte und innerkirchliche Verfahren widerspiegelten. Die Folgen für Betroffene, Hilfen, Gespräche oder langfristige Belastungen seien dagegen oft kaum dokumentiert worden. Briefe, in denen Betroffene ihre Situation schildern, sind selten – und dokumentierte Reaktionen kirchlicher Amtsträger darauf fehlten fast vollständig, so die Kommission.

Für die Zeit vor Gründung der Kommission sexueller Missbrauch (KsM) im Jahr 2002 standen der Aufarbeitungskommission nach deren Angaben im Wesentlichen Personalakten sowie Akten aus kirchlichen Untersuchungs- und nur selten Strafverfahren zur Verfügung. Diese Akten seien ihrer Struktur nach auf Beschuldigte und Täter ausgerichtet gewesen – nicht auf die Situation der Betroffenen.

Erst mit der Einrichtung der KsM im Jahr 2002 habe sich der Blick stärker verändert. Allerdings habe auch sie erst lernen müssen, betroffenensensibel zu arbeiten. Besonders nach den Enthüllungen am Berliner Canisius-Kolleg im Jahr 2010, die zu einem starken Anstieg von Meldungen auch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart führten, seien sowohl die Diözesanleitung als auch die KsM an ihre Grenzen gestoßen, heißt es im Bericht. Die Kommission stellt fest, dass dabei teilweise gravierende Fehler im Umgang mit Betroffenen gemacht worden seien.

„Paralysierte Gemeinden“

Die Kommission sieht in ihren bisherigen Auswertungen Hinweise darauf, dass Täter in früheren Jahrzehnten teilweise geschützt oder zumindest nicht konsequent gestoppt wurden. Genannt werden unter anderem Versetzungen, Ruhestandsregelungen aus angeblich gesundheitlichen Gründen, mangelnde Kontrolle und fehlende Information betroffener Gemeinden. In einzelnen Fällen sollen seitens kirchlicher Hauptamtlicher auch Versuche stattgefunden haben, Einfluss auf die Presse zu nehmen. Es habe dem Bericht zufolge – der an dieser Stelle ungeprüft und zusammenfassend wiedergegeben werden soll – auch Versuche gegeben, staatliche Strafverfolgungsbehörden zu beeinflussen. Dies geschah demnach etwa durch Bemühungen um Strafminderung oder die Verhinderung von Einträgen ins Vorstrafenregister. In früheren Jahrzehnten seien Täter zudem in andere Diözesen, ins Ausland oder in klösterliche Einrichtungen „abgeschoben“ worden. Der Bericht zitiert aus einem Schreiben von 1957: „Wir sind alle froh, dass es nun gelungen ist, Sie wieder unterzubringen.“

Eine zentrale Rolle spielen in dem Bericht auch die Gemeinden, in denen Täter eingesetzt waren. Zeitzeugengespräche hätten gezeigt, dass es dort häufig Hinweise, Gerüchte, Unbehagen oder konkrete Wahrnehmungen gegeben habe – und dass daraus oft kein klares oder ausreichend konsequentes Handeln erwachsen sei. Die Kommission beschreibt dabei ein Phänomen, das sie „paralysierte Gemeinden“ nennt: Sprachlosigkeit, starre Hierarchien, Loyalität gegenüber Geistlichen und die Tabuisierung von Sexualität hätten dazu beigetragen, dass offensichtliche Warnsignale ignoriert oder als „nicht konkret genug“ abgetan wurden. Die Kommission spricht in diesem Zusammenhang von betroffenen Gemeinden und nicht nur von „irritierten Gemeinden“. Damit soll deutlicher werden, dass nicht nur einzelne Betroffene, sondern ganze Gemeindestrukturen durch Missbrauch, Schweigen und spätere Aufarbeitung belastet sein können – und dass Aufarbeitung auch auf dieser Ebene aktiv geleistet werden muss.

Umgang mit Missbrauchsfällen im Wandel

Strukturell weist der Bericht zudem darauf hin, dass der Umgang mit Missbrauchsfällen innerhalb der Diözese über lange Zeit auf einen sehr engen Kreis beschränkt geblieben sei – im Wesentlichen auf Bischof und Personalchef. Die Ebene der Dekane sei dabei lange nicht ausreichend einbezogen worden. Sie seien weder systematisch informiert noch in relevante Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse eingebunden gewesen.

Als seltene Ausnahme nennt der Bericht einen Briefwechsel von Bischof Georg Moser, in dem dieser eine Ärztin gebeten habe, sich um das Opfer einer Vergewaltigung zu kümmern. Für die Zeit vor 2000 sei dies nach Darstellung der Kommission ein Einzelfund.

Zugleich hält die Kommission fest, dass die heutige Zusammenarbeit mit der Diözese reibungslos verlaufe. Die notwendigen Akten würden zur Verfügung gestellt, die Unabhängigkeit der Kommission werde gewahrt. Auch der neue Bischof Klaus Krämer habe der Kommission seine Unterstützung zugesichert. Die Kritik des Jahresberichts richtet sich damit vor allem auf frühere Strukturen, frühere Verantwortlichkeiten und den historischen Umgang mit Missbrauchsfällen.

Für 2026 plant die Kommission die weitere Auswertung der Erhebungsbögen sowie die Vorbereitung des Abschlussberichts, der im Frühjahr 2027 vorgelegt werden soll. Er soll neben einer Bewertung der bisherigen Erkenntnisse auch Empfehlungen an die Diözese enthalten – etwa zu Prävention, Intervention, Transparenz und dem Umgang mit Betroffenen. Zudem will die Kommission die Quellenlage durch Gespräche mit Betroffenen erweitern.

Was ist die Aufarbeitungskommission?

Die unabhängige Aufarbeitungskommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart wurde Ende 2021 eingesetzt. Sie untersucht nicht einzelne Strafverfahren neu, sondern Strukturen, Verantwortlichkeiten und den kirchlichen Umgang mit sexuellem Missbrauch. Im Zentrum stehen drei Fragen: Wie viele Fälle lassen sich feststellen? Wie ging die Diözese mit Tätern, Beschuldigten und Betroffenen um? Und welche kirchlichen Strukturen haben Missbrauch ermöglicht, erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert?

Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern: zwei Betroffenenvertreter beziehungsweise Betroffenenvertreterinnen, drei vom Land Baden-Württemberg benannte Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Justiz und Verwaltung sowie zwei Vertreter der Diözese. Co-Vorsitzende sind der Tübinger Strafrechtsprofessor Jörg Eisele und der frühere Ministerialdirektor Thomas Halder.

Der nun vorgelegte Jahresbericht 2025 ist ein Zwischenbericht. Die abschließende Bewertung ist für den Abschlussbericht vorgesehen, der im Frühjahr 2027 erscheinen soll.

Mehr zum Thema:Sexuelle Gewalt an Kindern – nicht der Ausnahmefall„, „Missbrauchsskandal beschäftigt Canisius-Kolleg bis heute„, „Missbrauchsfälle werden aufgearbeitet

Die Jahresberichte der Kommission sind unter ak.drs.de/jahresberichte.html abrufbar.

Quelle: Rechenschaftsbericht 2025 der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen