Schadnagerkot und Hygienemängel: Speisenabgabe bei Rottweiler Imbiss vorübergehend untersagt – Eigentümer verweist auf Baustellen

Nach der Veröffentlichung der Hygienemängel meldet sich der Eigentümer der Rottweiler Markthalle zu Wort. Er schildert, wie die Schadnager ins Gebäude gelangt sein sollen – und welche Maßnahmen inzwischen ergriffen wurden.

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Die Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises Rottweil hat bei einer Kontrolle des Imbisses Souk Kitchen in der Wilhelmstraße in Rottweil erhebliche Hygienemängel festgestellt. Wegen der festgestellten Zustände wurde die Abgabe von Speisen zunächst untersagt. Nach der Beseitigung der Mängel durfte der Betrieb einen Tag später wieder öffnen.

Update 13. Juni 2026: Nach Veröffentlichung der Kontrolle hat sich Markthallen-Eigentümer Jens von Stamm gegenüber der NRWZ zu den Vorwürfen geäußert. Das Problem sei unmittelbar nach Bekanntwerden angegangen worden. Man habe einen professionellen Schädlingsbekämpfer beauftragt, der den Befall beseitigt habe.

Von Stamm führt das Auftreten der Schadnager auf die zahlreichen Baustellen in der Innenstadt zurück. Die Tiere würden dadurch in neue Bereiche ausweichen und jede noch so kleine Öffnung nutzen, um in Gebäude zu gelangen. In die Markthalle seien sie nach seiner Darstellung nicht aufgrund mangelnder Hygiene gelangt, sondern über bauliche Schwachstellen, etwa an Ver- und Entsorgungsleitungen wie im Bereich des elektrischen Hausanschlusses.

Die Kontrolle im April sei eine Routinekontrolle der gesamten Markthalle gewesen. Beanstandungen habe die Behörde nach Angaben von Stamm ausschließlich im Bereich der Küche des Imbisses Souk Kitchen festgestellt. Als Ursache nennt er eine Veranstaltung am Vorabend, nach der spät in der Nacht nicht mehr vollständig aufgeräumt worden sei.

Nach Angaben des Eigentümers wurden unmittelbar nach der Kontrolle zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Neben der Schädlingsbekämpfung setzt die Markthalle demnach auf tägliche Kontrollen und ein Monitoring-System, das einen erneuten Schädlingsbefall frühzeitig erkennen soll. Das Team der Markthalle arbeite eng zusammen, um eine Wiederholung des Vorfalls zu verhindern.

Das ist vorgefallen: Bei einer Kontrolle am 16. April 2026 stellte die Lebensmittelüberwachung im Imbiss Souk Kitchen in der Markthalle in Rottweil mehrere schwerwiegende Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften fest. Nach Angaben des Landratsamts wurden im Lagerbereich an verschiedenen Stellen teils erhebliche Mengen an sogenanntem Schadnagerkot entdeckt. Zudem fanden die Kontrolleure Fraßspuren an zwei verschlossenen Mehlsäcken. Ein weiterer Mehlsack war bereits geöffnet. Nach Angaben der Behörde war am Vortag im Lager Pizzateig hergestellt worden. Während der Kontrolle wurden aus den vorhandenen Teiglingen weiterhin Pizzen zur Abgabe an Kunden zubereitet.

Die Behörde bewertete die hergestellten Pizzen als nicht sicher beziehungsweise nicht verkehrsfähig. Offene Lebensmittel, die vorhandenen Teiglinge sowie das gesamte Mehl wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Darüber hinaus stellten die Kontrolleure zahlreiche Hygienemängel bei den verwendeten Küchenutensilien fest. Nach Angaben des Landratsamts waren sämtliche zur Lebensmittelproduktion bereitgehaltenen Bedarfsgegenstände bereits vor Produktionsbeginn verschmutzt. Betroffen waren unter anderem Töpfe, Pfannen, Dosenöffner, Zangen, Schneebesen und Pfannenwender. Diese seien teilweise in verschmutzten Behältern gelagert worden. In einem Sieb fanden die Kontrolleure zudem Reste von gegartem Dönerfleisch. Auch der Kessel der Teigknetmaschine im Lager war laut Bericht altverschmutzt.

Wegen der Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln untersagte die Behörde nach eigenen Angaben die Abgabe von Speisen. Gleichzeitig wurde umgehend eine Schädlingsbekämpfung eingeleitet.

Nach Mitteilung des Landratsamts wurden sämtliche offenen Lebensmittel entsorgt und die verschmutzten Arbeitsgeräte sowie Maschinen gereinigt. Nachdem die festgestellten Mängel beseitigt worden waren, durfte der Betrieb die Speisenabgabe bereits am 17. April 2026 wieder aufnehmen.

Die Veröffentlichung erfolgte auf Grundlage der Vorschriften des Verbraucherinformationsrechts und der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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