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Ein Brief voller Vorwürfe, oder: Drei Behörden, null Befund – anonyme Sauna-Club-Anzeige verpufft

Wie ein anonymes Schreiben die NRWZ auf eine Spur setzte – und was die Recherche über den Wert solcher Hinweise verrät.

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Behördlich geprüft - hinter anonym vorgetragenenen Beschuldigungen steckt offenbar ein Nachbarschaftsstreit. Symbol-Foto: Pixabay

Es ist ein Schreiben, das keine Zweifel lässt. Auf mehreren Seiten schildern „besorgte Bürger“ – anonym –, was sich in einem Rottweiler Teilort abspielen soll: ein illegaler Sauna-Club, der seit mindestens zehn Jahren jeden zweiten Samstag in Betrieb sei. Gastronomie ohne Konzession. Ein selbst gebauter Saunaofen, nicht abgenommen, befeuert mit behandeltem Holz. Akute Kaminbrandgefahr. Gäste, die alkoholisiert ins Auto stiegen. Rettungswege zugeparkt. Und Behörden, die von alledem wüssten – und trotzdem nichts täten.

Der Brief benennt Namen, Adressen, Kennzeichen, Uhrzeiten. Er beschreibt, wann wer wen besucht, was dabei mitgebracht wird und welche Motive dahinterstecken sollten. Er zitiert Aktenzeichen, nennt Behörden, an die angeblich bereits Anzeige erstattet wurde – Ordnungsamt, Polizei, Finanzamt, Zoll, Landratsamt. Und er endet mit einer unmissverständlichen Aufforderung an die Redaktion: investigativ tätig zu werden, im Rathaus unbequeme Fragen zu stellen, die Öffentlichkeit über das Behördenversagen zu informieren. Denn mehrere Anfragen und Anzeigen hätten bislang keine Besserung der Zustände gebracht.

Gesagt, getan.

Was die Behörden sagen

Zunächst die Polizei. Auf presserechtliche Anfrage der NRWZ, ob beim Polizeirevier Rottweil Beschwerden / Einsätze im Umfeld der genannten Adresse bekannt seien, antwortet ein Sprecher der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Konstanz klar: Nein, es es seien „keine entsprechenden Vorfälle, Beschwerden oder Einsätze bekannt“.

Der Brief hatte behauptet, das Polizeirevier sei „bereits mehrfach detailliert informiert“ worden. Aus Sicht der Polizei ist davon nichts aktenkundig. Der Konstanzer Beamte hat dazu eigens Rücksprache beim zuständigen Rottweiler Revier gehalten. Ohne Befund. Diesen aber würde er erwarten, denn: „Die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt beziehungsweise den Kommunalbehörden funktioniert grundsätzlich sehr gut“, schreibt der Polizeisprecher. Diese seien als verantwortliche Bußgeldstelle ohnehin in die entsprechenden Verfahren eingebunden und Adressat eventueller Anzeigen im Ordnungswidrigkeitenverfahren. „Unterhalb der Schwelle findet aber innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten auch immer ein Informationsaustausch, zum Beispiel in Form von Berichten statt“, so der Konstanzer Beamte.

Parallel dazu wandte sich die NRWZ an die Stadtverwaltung Rottweil und an das Landratsamt, das in die Prüfung eingebunden war. Die Antwort des städtischen Pressesprechers Tobias Hermann fiel ausführlicher aus, als man es bei einem harmlosen Vorgang erwarten würde. Denn die Stadt hat sich mit dem Fall beschäftigt – intensiver, als der Brief vermuten lässt.

Ja, Beschwerden seien eingegangen – allerdings erst ab 2024, nicht seit zehn Jahren. Es habe sich dabei um anonyme Hinweise gehandelt. In der Folge seien mehrere Ämter tätig geworden. Es habe Vor-Ort-Kontrollen gegeben.

2024 gingen erstmals anonyme Hinweise zu genannter Adresse ein.  Hierbei ging es von Lärm- und Geruchsbeschwerden, über die Meldung eines illegalen Gewerbes bis hin zu Verstößen nach der StVO. Es waren mittlerweile verschiedene Ämter mit der Angelegenheit und deren Überprüfung beschäftigt: städtische Ordnungsverwaltung und Bauordnung, Schornsteinfegerwesen des Landratsamts, zuständiger Schornsteinfeger.

Tobias Hermann, Sprecher der Stadt Rottweil

Das Ergebnis, das der Medienreferent der Stadt mitteilt und der in seiner E-Mail den Ordnungsamtsleiter, den Leiter des Rottweiler Polizeireviers sowie die Sprecherin des Landratsamts einbezieht, ist folgendes: Bei allen Überprüfungen und Kontrollen sind keine Mängel oder Beanstandungen aufgetreten. Weitere Maßnahmen seien daher nicht eingeleitet worden. Außerdem habe es weder eine Gewerbeanmeldung noch einen Nachweis einer Gewerbeausübung gegeben. Daher bestehe kein Handlungsbedarf. Die Sicht der Verwaltung in einem Satz: „Nach unserer Einschätzung ist das ein Nachbarschaftsstreit.“

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass eine Lokalisierung der betroffenen Personen aus Datenschutzgründen problematisch sei – und bittet ausdrücklich um Anonymisierung.

Was der Reporter vor Ort sieht

Zum Zeitpunkt eines Besuchs der NRWZ an der Adresse wirkt die Straße ruhig. Das Haus macht einen gepflegten Eindruck: Rasen gemäht, Holzvorräte sauber gestapelt und abgedeckt. Hinweise auf einen Betrieb sind in diesem Moment nicht zu sehen.

Anwohner sind auf der Straße nicht anzutreffen. Eine Nachbarin einige Häuser entfernt ist bereit, kurz zu sprechen. Ihr Urteil ist knapp: Von einem Saunabetrieb habe sie nichts mitbekommen. Auch nicht von irgendwelchen Störungen durch fremde Autos in der Straße.

Was bleibt

Ein anonymer Brief, der präzise formuliert ist und behördliches Versagen anklagt. Und auf der anderen Seite: Behörden, die geprüft haben – mehrfach, auf mehreren Ebenen – und nach eigener Aussage nichts gefunden haben. Eine Nachbarin, die nichts weiß. Ein Wohnhaus, das wie ein solches aussieht. Das bedeutet nicht, dass der Briefschreiber notwendigerweise lügt. Es bedeutet, dass das, was er als Tatsachen schildert, einer behördlichen Überprüfung nicht standgehalten hat. Und es bedeutet: Eine Berichterstattung, die die Vorwürfe des Briefes ungeprüft weitergegeben hätte, hätte Privatpersonen zu Unrecht an den Pranger gestellt.

Die NRWZ nennt deshalb keine Namen – auch, weil die Verwaltung zur Anonymisierung rät und weil alle zuständigen Stellen nach eigener Einschätzung keinen Anlass zum Eingreifen sehen.

Das Ergebnis zeigt eine andere Geschichte: die über das Risiko, dass Anzeigen in Nachbarschaftskonflikten eingesetzt werden können. Und über das, was investigativer Journalismus in solchen Fällen leisten muss: hinschauen, fragen, abwägen. Und im Zweifel schweigen, wo Reden Schaden anrichten würde.

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