Sportanlagen nicht mehr gratis: Stadt Rottweil plant Nutzungsgebühren für Vereine

Die Stadt Rottweil will die Nutzung ihrer kommunalen Sportanlagen künftig bepreisen und dafür eine eigene Entgeltordnung einführen.

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Rottweil. Die Stadt Rottweil will für die Nutzung kommunaler Sportanlagen künftig Entgelte erheben. Eine entsprechende Entgeltordnung steht Anfang März auf der Tagesordnung des Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschusses. Für Vereine bedeutet das: Der bislang kostenfreie Trainingsbetrieb in Hallen und auf Plätzen soll ab April nicht mehr gratis sein.

Hintergrund und Beschlusslage

Bislang konnten örtliche Sportvereine und Sportvereinigungen die städtischen Sportanlagen für den Übungs- und Trainingsbetrieb unentgeltlich nutzen. Mit Beschluss vom 12. November 2025 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Sportstättennutzungsentgelte einzuführen. Die jetzt vorliegende Vorlage aus der Abteilung Kultur und Sport sieht vor, dass der Gemeinderat eine entsprechende Entgeltordnung zum 1. April 2026 beschließt. Parallel dazu sollen die Benutzungsordnungen der Doppelsporthalle beim Leibniz-Gymnasium sowie der Stadionplätze an die neue Regelung angepasst werden.

Ziel der Neuregelung ist es, einen angemessenen Beitrag zur Deckung der anteiligen Betriebs- und Unterhaltungskosten der Sportanlagen zu leisten und zugleich eine einheitliche, transparente Handhabung gegenüber allen Sportvereinen der Kernstadt und der Ortschaften sicherzustellen.

Welche Sportanlagen betroffen sind

Die Entgeltordnung gilt für die Nutzung folgender kommunaler Sportanlagen in Kernstadt und Ortsteilen:

  • Sporthallen (einteilig und mehrteilig)
  • Turn- und Gymnastikräume
  • Sport- und Fußballplätze
  • Multifunktionsspielfelder, sofern dort ein regulärer Trainingsbetrieb stattfindet
  • Leichtathletikanlagen
  • Lehrschwimmbecken

Nicht erfasst sind Anlagen, die überwiegend der informellen sportlichen Nutzung dienen – insbesondere Skateanlagen, Bolzplätze, Boulefelder und vergleichbare Angebote. Der Schulsport bleibt von der Entgeltordnung vollständig ausgenommen.

So funktionieren Belegung und Abrechnung

Grundlage der Entgelterhebung sind verbindliche Belegungspläne für den Übungs- und Trainingsbetrieb. Diese Pläne erstellt die Abteilung Kultur und Sport in Abstimmung mit den Nutzern und den Ortschaftsverwaltungen getrennt für Sommer- und Winterhalbjahr.

  • Sommerbelegung: vom ersten Montag der Osterferien bis zum Beginn der Herbstferien.
  • Winterbelegung: vom ersten Montag der Herbstferien bis zum Beginn der Osterferien.

Bestehende Sonderregelungen zur Nutzung in den Ferien bleiben zu beachten. Der Wett- und Regelspielbetrieb – etwa Verbandsspiele – ist mit den Entgelten für den Übungs- und Trainingsbetrieb abgegolten.

Die Abrechnung der Entgelte erfolgt halbjährlich zentral durch die Abteilung Kultur und Sport, pro Belegungszyklus (Sommer/Winter) werden pauschal 19 Belegungswochen zugrunde gelegt. Angemeldete, aber nicht genutzte Zeiten werden vollständig berechnet. Fallen Nutzungszeiten aus Gründen aus, die die Stadt zu vertreten hat, werden sie nicht in Rechnung gestellt. Nutzungen, die über die im Belegungsplan festgelegten Zeiten hinausgehen, werden nach der tatsächlichen Dauer abgerechnet.

Veranstaltungen, Sondernutzungen und gewerbliche Nutzungen müssen gesondert angemeldet und genehmigt werden und können abweichend abgerechnet werden; der Wett- und Regelspielbetrieb der Vereine bleibt hiervon unberührt. Nicht mehr benötigte Übungs- und Trainingszeiten sind unverzüglich schriftlich der Stadt oder der zuständigen Ortschaftsverwaltung zu melden.

Die neuen Stundensätze im Überblick

Die Entgelte gelten für Rottweiler Sportvereine und Vereinigungen und werden als Netto-Beträge je angefangene Stunde erhoben; hinzukommt die Umsatzsteuer nach dem jeweils gültigen Steuersatz. Sie gelten gleichermaßen für Jugend- wie für Erwachsenensportgruppen.

Netto-Entgelte je angefangene Stunde:

  • Einteilige Sporthallen: 3,60 Euro
  • Mehrteilige Sporthallen: 1,60 Euro je Hallenteil
  • Turn- und Gymnastikräume: 1,60 Euro
  • Sport- und Fußballplätze: 0,80 Euro
  • Multifunktionsspielfelder: 0,80 Euro
  • Leichtathletikanlagen: 0,80 Euro
  • Lehrschwimmbecken: 3,60 Euro

Die Stundensätze beziehen sich jeweils auf eine Mannschaft oder Sportgruppe eines Vereins. Nutzen mehrere Gruppen gleichzeitig dieselbe Sportstätte, wird das Entgelt für jede Gruppe in voller Höhe fällig.

Im Einzelfall können innerhalb des Rahmens der Entgeltordnung Pauschalentgelte vereinbart werden; für Großveranstaltungen wird das Benutzungsentgelt gesondert festgelegt.

Aufschläge und Energiekostenpauschale

Für bestimmte Nutzergruppen sieht die Stadt einen Aufschlag von 100 Prozent auf die genannten Netto-Entgelte vor. Betroffen sind:

  • Betriebssportgruppen
  • Freizeitgruppen
  • externe Sportvereine
  • sonstige Nutzer

Bei Sportveranstaltungen mit Bewirtung wird zusätzlich eine Energiekostenpauschale in Höhe von 100 Euro je Nutzungstag und Sportstätte erhoben. Der Wett- und Regelspielbetrieb von Vereinen ist von dieser Pauschale ausgenommen.

Finanzielle Auswirkungen und weiteres Verfahren

Für die Einführung der Entgeltordnung rechnet die Stadt mit Einnahmen aus Nutzungsentgelten in Höhe von 26.750 Euro im Jahr 2026 – basierend auf dem Inkrafttreten zum 1. April und der Sommerbelegung. Ab 2027, wenn Sommer- und Winterhalbjahr vollständig unter die Regelung fallen, werden jährlich 53.500 Euro veranschlagt.

Auf der Ausgabenseite stehen unter anderem die Beschaffung eines Sportstättenverwaltungsprogramms – einschließlich der Verwaltung von Veranstaltungsräumen wie der Stadthalle – mit einmalig 5.474 Euro und laufenden jährlichen Kosten von gut 7.268 Euro brutto. Hinzu kommt ein erhöhter Verwaltungs- und Personalaufwand, dessen Umfang die Verwaltung derzeit bisher nicht konkret beziffern kann; bei dauerhaft höherem Arbeitsaufkommen könnte eine Personalaufstockung nötig werden.

Formell befasst sich der Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 4. März 2026 mit der Vorlage. Über die endgültige Einführung der Entgeltordnung entscheidet anschließend der Gemeinderat.

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