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Der nächste Schritt für den Discounter

Aldi-Bebauungsplan für Sulgen im Gemeinderat

von Martin Himmelheber (him)
18. Juli 2022
in Schramberg, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Für das umrandete Gebiet soll der neue Bebauungsplan gelten. Foto: Stadt

Für das umrandete Gebiet soll der neue Bebauungsplan gelten. Foto: Stadt

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Schramberg – Der Abriss des ehemaligen Autohauses Hils auf dem Sulgen liegt nun auch schon ein Jahr zurück. Doch mit der Ansiedlung eines Aldi-Marktes geht es nur langsam voran. Der Grund: Der Bebauungsplan für das Gebiet ist noch nicht abgeschlossen. Doch am kommenden Donnerstag könnte es einen wichtigen Schritt weiter gehen. Dann wird der Gemeinderat über den Bebauungsplan „Lebensmittelfilialbetrieb Sulgen“ beraten.

Der Plan hat eine längere Vorgeschichte. Ursprünglich hatte der Gemeinderat ein großes Gebiet von Trumpf Laser bis hinunter an das Autohaus mit einem Bebauungsplan überplanen wollen. Entsprechende Aufstellungsbeschlüsse fasste der Rat Anfang 2016.

Abbruch Hils Sulgen Aldi dk 300621 1
Im vergangenen Sommer hat eine Abbruchfirma das ehemalige Autohaus Hils abgerissen. Archiv-Foto: him

Ausgliederung

Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass dabei zu viele Dinge zu berücksichtigen sind und so die Aldi-Pläne nicht zeitnah umgesetzt werden können. Also beschloss der Rat im vergangenen Jahr, das Gebiet um  den geplanten Aldi-Markt aus dem Gesamtplan herauszunehmen und einen eigenen Bebauungsplan „Lebensmittelfilialbetrieb Sulgen“  auszuarbeiten.

Viele der für den großen Plan bereits erstellten Gutachten konnte die Verwaltung nun mit nutzen. Allerdings, so Stadtplaner Bent Liebrich in einer Vorlage für den Gemeinderat, „musste eine Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung des Aldi-Süd-Marktes beauftragt und ausgearbeitet werden“. Diese habe ergeben, dass der Markt zu keinen negativen Auswirkungen führen werde.

Bebauungsplan Lebensmittelfilialbetrieb Sulgen pm 180722
Das Bebauungsplangebiet und seine Vorschriften. Grafik: Stadt

Ebenfalls hinzu kam eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung. Darin seien die notwendigen Schallschutzmaßnahmen  aufgeführt, die „eine erhöhte Lärmbelastung der angrenzenden Wohngebiete“ verhindern sollen. Die „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung aus dem Jahr 2016 dagegen konnte die Verwaltung ohne Aktualisierung weiterverwenden.

Öffentliche Auslage

Zum  großen Bebauungsplan hatten die sogenannten Träger öffentlicher Belange bereits Stellungnahmen abgegeben. Soweit sie das kleinere Gebiet betreffen, werden diese Einwände nun ebenfalls am Donnerstag im Rat diskutiert.

Danach wird der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt. Die dann eingehenden Anmerkungen und Hinweise muss die Verwaltung prüfen und gegebenenfalls in den Bebauungsplan einbauen. Sollten dabei keine gravierenden Änderungen nötig werden, kann der Rat den Bebauungsplan beschließen – und Aldi mit dem Bau seines neuen Marktes beginnen.

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Martin Himmelheber (him)

Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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