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Stiftung St. Franziskus: Kürzungen vom Tisch

von Martin Himmelheber (him)
24. Juni 2020
in NRWZ.de+, Schramberg, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Stiftung St. Franziskus: Kürzungen vom Tisch

Die Bürstenmacherin Christina Häcker ist froh, dass sie wenigstens zeitweise wieder in der Bürstenmacherei in Heiligenbronn arbeiten kann. Archiv-Foto: him

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Wegen der Corona-Pandemie mussten ab Mitte März auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen schließen. Erst vor wenigen Tagen begannen etwa in Heiligenbronn die Menschen in den Werkstätten wie Bürstenmacherei  und Korbflechterei in kleineren Gruppen wieder zu arbeiten.

Wegen der Schließungen hatte die Stiftung angekündigt, sie müsse die Arbeitsentgelte und die Werkstattlöhne für die Beschäftigten kürzen. Nun die erfreuliche Nachricht: Der Bund werde den Werkstattträgern in der Corona-Situation helfen und Erstattungen für Werkstattlöhne gewähren. Das berichtet Gernot Pfau, der Bereichsleiter Arbeit und Soziales Behindertenhilfe Erwachsene in einem Brief an die Angehörigen. Obwohl die Stiftung noch nichts Konkretes wisse, habe man sich „entschlossen auf die Kürzung des Steigerungsbetrages vorerst zu verzichten“.

Der Bund hilft  mit 70 Millionen Euro

Die  SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hatte vor einer Woche die Stiftung besucht und sich vor Ort mit den Verantwortlichen über die derzeitige Situation für behinderte Menschen ausgetauscht. „Menschen mit Behinderungen sind durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie oft besonders hart getroffen. Ich denke da beispielsweise an die Verdienstausfälle für die Beschäftigten in Werkstätten.“

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Mit den Sozialschutzpaketen und dem Konjunkturprogramm nehme die Bundesregierung auch Menschen mit Behinderungen in ihren Fokus und biete wichtige Unterstützung an. Der Bund unterstütze damit etwa 300.000 Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten tätig sind.

Die Schließung der Werkstätten hätte für die Beschäftigten nicht nur zur Folge gehabt, dass sie ihrem gewohnten Rhythmus nicht nachgehen konnten und sie ihre Kolleginnen und Kollegen vermisst haben, so Schwarzelühr-Sutter, sondern auch, dass ihre Entgelte gesunken oder ganz weggefallen seien. Über eine pragmatische Lösung mit den Ländern würde das nun ausgeglichen – rückwirkend ab 1. März. Der Bund werde einen Betrag von etwa 70 Millionen Euro beisteuern.

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