Heckler und Koch: Bundesgerichtshof verschiebt Urteilsverkündung im Mexikoverfahren

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Ursprünglich wollte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag sein Urteil im Revisionsverfahren um illegale Waffenexporte des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler und Koch bekannt geben. Doch am Montag teilt das Gericht mit, der Termin werde aufgehoben.

Der Grund sei, dass ein Senatsmitglied erkrankt sei, so die Pressestelle des BGH. Das Urteil haben Juristen und Vertreter der Friedensbewegung mit Spannung erwartet. Zwei der Angeklagten hatte das Stuttgarter Landgericht bekanntlich wegen des mutmaßlich illegalen Exports von G 36 Sturmgewehren nach Mexiko zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Stuttgarter Richter hatten außerdem die Firma dazu verurteilt, die Einnahmen aus dem Waffengeschäft, etwa 3,7 Millionen Euro, an den Staat abzuführen. Dagegen hatten die Verurteilten, die Staatsanwaltschaft, aber auch die Firma Revision beim BGH beantragt.

Drei ehemalige Geschäftsführer, unter ihnen der ehemalige Rottweiler Landgerichtspräsident Peter Beyerle, hatte das Landgericht frei gesprochen. Die Freisprüche sind rechtskräftig, da die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf Revision verzichtet hatte.

Der Bundesgerichtshof muss nun unter anderem entscheiden, in wieweit die berüchtigten Endverbleibserklärung Teil von Exportgenehmigungen sind oder nicht. Die Stuttgarter Richter sahen sie nicht als Teil der Genehmigungen und kamen unter anderem so zu den drei Freisprüchen.

Wann das Karlsruher Gericht sein Urteil verkünden wird, ist offen: „Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden“, heißt es dazu lediglich.

Das interessiert diese Woche



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Ursprünglich wollte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag sein Urteil im Revisionsverfahren um illegale Waffenexporte des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler und Koch bekannt geben. Doch am Montag teilt das Gericht mit, der Termin werde aufgehoben.

Der Grund sei, dass ein Senatsmitglied erkrankt sei, so die Pressestelle des BGH. Das Urteil haben Juristen und Vertreter der Friedensbewegung mit Spannung erwartet. Zwei der Angeklagten hatte das Stuttgarter Landgericht bekanntlich wegen des mutmaßlich illegalen Exports von G 36 Sturmgewehren nach Mexiko zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Stuttgarter Richter hatten außerdem die Firma dazu verurteilt, die Einnahmen aus dem Waffengeschäft, etwa 3,7 Millionen Euro, an den Staat abzuführen. Dagegen hatten die Verurteilten, die Staatsanwaltschaft, aber auch die Firma Revision beim BGH beantragt.

Drei ehemalige Geschäftsführer, unter ihnen der ehemalige Rottweiler Landgerichtspräsident Peter Beyerle, hatte das Landgericht frei gesprochen. Die Freisprüche sind rechtskräftig, da die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf Revision verzichtet hatte.

Der Bundesgerichtshof muss nun unter anderem entscheiden, in wieweit die berüchtigten Endverbleibserklärung Teil von Exportgenehmigungen sind oder nicht. Die Stuttgarter Richter sahen sie nicht als Teil der Genehmigungen und kamen unter anderem so zu den drei Freisprüchen.

Wann das Karlsruher Gericht sein Urteil verkünden wird, ist offen: „Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden“, heißt es dazu lediglich.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.