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Heckler und Koch kontra Betriebsrat: Einigung vor Arbeitsgericht

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Nach jahrelangem Streit haben der  stellvertretende Betriebsratsvorsitzende von Heckler und Koch (HK), Martin Stussak, und der Oberndorfer Waffenhersteller sich auf einen Vergleich geeinigt. Stussak scheidet „aus gesundheitlichen Gründen“ aus dem Betriebsrat aus, bleibt aber weiterbeschäftigt.

Auf Nachfrage der NRWZ hat HK-Sprecher Marco Seliger bestätigt, dass diese Einigung vor dem Landesarbeitsgericht  in Freiburg am Dienstag zustande gekommen war.

Gegenseitige Vorwürfe

HK hatte Stussak ursprünglich fristlos gekündigt, weil dieser einen nicht für ihn bestimmten Brief bewusst geöffnet habe. Stussak seinerseits beklagte sich wegen einer Videoüberwachungsanlage, die die Tür zum Betriebsratsbüro im Blick habe. Bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Villingen am 28. Juni 2019  hatten sich die beiden Seiten nicht einigen können. Eine außergerichtliche Einigung war auch danach nicht zustande gekommen. Die Kündigung hatte die Geschäftsleitung zwar zurückgenommen, bestand aber darauf, dass Stussak den Betriebsrat verlässt.

Häufiger Treffpunkt von Geschäftsleitung und Betriebsrat. Foto: him

Freiwillig wollte er nicht gehen. Es sei „diskriminierend, wenn man den Betriebsrat ständig anschießt“, hießt es von Seiten des Klägers im Villinger Verfahren. Der Preis werde hoch sein. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts vom November, das er den  Betriebsrat verlassen müsse, hatte Stussak nicht akzeptiert, und so kam es zur Verhandlung in Freiburg.

In der dortigen Verhandlung fand das Gericht nun  den gesichtswahrenden  Ausweg, dass Stussak „aus gesundheitlichen Gründen“ ab sofort sein Betriebsratsmandat aufgibt.

Neue Unternehmenskultur

Laut HK-Sprecher Seliger ist Stussak weiter im Unternehmen beschäftigt. Einen finanziellen Ausgleich habe es nicht gegeben. „Das Verhältnis Betriebsrat Geschäftsleitung sei inzwischen „konstruktiver und kooperativer“, versichert Seliger. „Es geht ums Unternehmen, man zieht an einem Strang.“

In der Vergangenheit hatten sich Betriebsräte und Geschäftsleitung häufiger vor dem Arbeitsgericht getroffen. Inzwischen sei eine neue Kultur eingezogen, so Seliger. „Solche Prozesse schaden dem Betriebsfrieden, das haben alle Seiten verstanden.“

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