Rottweil/Freudenstadt. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat im April Anklage gegen einen 59-jährigen Mann vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil erhoben. Der Angeschuldigte stammt aus dem Raum Freudenstadt. Ihm werden schwerwiegende Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie vorgeworfen. Auch in der Region Rottweil sorgt der Komplex für Aufmerksamkeit – nicht zuletzt wegen eines bereits laufenden Verfahrens.
Über 100.000 Dateien sichergestellt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann seit mindestens 2010 eine umfangreiche Sammlung von kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalten angelegt haben. Diese umfasst den Ermittlern zufolge mehr als 100.000 Bilder und Videos.
Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, zwischen Juni und Dezember 2025 entsprechende Inhalte über das Internet verbreitet zu haben. Demnach soll er Dateien über private Chats und Chatgruppen versandt haben.
Verdacht auf versuchte Missbrauchstaten
Die Anklage geht noch weiter: In drei Fällen soll der Mann versucht haben, sich über das Internet zu Treffen zu verabreden, bei denen es nach dem Vorwurf der Ermittler um sexuellen Missbrauch von Kindern und die Herstellung entsprechender Inhalte gegangen sein soll.
In drei weiteren Fällen wird ihm vorgeworfen, Kontakt zu Kindern aufgenommen und auf diese mit sexuellen Inhalten eingewirkt zu haben, um Treffen anzubahnen.
Seit Dezember in Untersuchungshaft
Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Kriminalpolizeidirektion Calw geführt. Der Mann wurde am 18. Dezember 2025 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Rottweil festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Ob das Landgericht Rottweil die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt, ist derzeit noch offen.
Weitere Ermittlungen im Kreis Rottweil
In der Region Rottweil ist das Thema derzeit auch durch ein anderes Verfahren präsent: Gegen einen Jugendtrainer wird seit einiger Zeit ermittelt. Er soll Kinder dazu aufgefordert haben, intime Bilder zu übersenden. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte es mehrere Betroffene geben.
Die Ermittlungen in diesem Fall dauern weiterhin an. Behörden hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Auswertung der sichergestellten Daten und die Identifizierung möglicher Opfer besonders aufwendig sind.
Behörden warnen vor strafbaren Inhalten
Fälle von Kinderpornografie werden von Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent verfolgt. Hinweise ergeben sich häufig aus internationalen Ermittlungen, Auswertungen von Online-Plattformen oder durch Anzeigen.
Die Behörden betonen regelmäßig, dass bereits der Besitz entsprechender Inhalte strafbar ist.
Die Ermittlungen in beiden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
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