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Drei Schramberger Unternehmen stellen Insolvenzantrag – Amtsgericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Kaupp Oberflächentechnik, Kaupp Unfall & Lack und die Werbepioniere GmbH betroffen – drei vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt

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Schramberg. Gleich drei Unternehmen aus Schramberg haben Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Rottweil hat am 3. Juli für die Kaupp Oberflächentechnik GmbH, die Kaupp Unfall & Lack GmbH sowie die Werbepioniere GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet und jeweils einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Über die eigentliche Eröffnung der Insolvenzverfahren ist damit noch nicht entschieden.

Betroffen sind die Kaupp Oberflächentechnik GmbH und die Kaupp Unfall & Lack GmbH mit Sitz in der Max-Planck-Straße 25 sowie die Werbepioniere GmbH in der Max-Planck-Straße 31 in Schramberg. Geschäftsführer aller drei Gesellschaften ist Matthias Kaupp. Nach den Beschlüssen des Amtsgerichts haben die Unternehmen die Eröffnung der Insolvenzverfahren jeweils selbst beantragt.

Vorläufige Insolvenzverwalter bestellt

Für die drei Gesellschaften wurden unterschiedliche vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt:

  • Für die Kaupp Oberflächentechnik GmbH wurde Rechtsanwalt Till Teufel aus Rottweil bestellt.
  • Für die Kaupp Unfall & Lack GmbH übernimmt Rechtsanwalt Dr. Steffen Hattler, ebenfalls aus Rottweil, diese Aufgabe.
  • Für die Werbepioniere GmbH wurde Rechtsanwalt Alexander Kästle aus Rottweil zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter sollen das Vermögen der Unternehmen sichern und unter anderem prüfen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Außerdem sollen sie bewerten, ob eine Fortführung der Betriebe möglich erscheint.

Unternehmen dürfen nicht mehr frei über Vermögen verfügen

Mit den Beschlüssen hat das Amtsgericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. So dürfen die Gesellschaften nur noch mit Zustimmung der jeweiligen vorläufigen Insolvenzverwalter über ihr Vermögen verfügen. Außerdem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Unternehmen zunächst untersagt.

Den Banken wurde auferlegt, den Insolvenzverwaltern Auskünfte über die Konten zu erteilen. Schuldner der Unternehmen dürfen offene Forderungen nur noch an die jeweiligen vorläufigen Insolvenzverwalter bezahlen.

Entscheidung über Verfahren steht noch aus

Mit der jetzigen Anordnung beginnt das sogenannte vorläufige Insolvenzverfahren. In dieser Phase wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Sanierung oder Fortführung der Unternehmen möglich ist. Wann das Amtsgericht über die Eröffnung der Insolvenzverfahren entscheidet, ist derzeit noch offen.

Nicht von den genannten Insolvenzverfahren erfasst ist nach den vorliegenden Angaben die Kaupp Verwaltung GmbH. Sie hat ihren Sitz ebenfalls in der Max-Planck-Straße 25 in Schramberg-Sulgen und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 481148 eingetragen. Die Gesellschaft ist von den operativen Gesellschaften Kaupp Oberflächentechnik GmbH, Kaupp Unfall & Lack GmbH und Werbepioniere GmbH zu unterscheiden. Öffentlich zugängliche Registerdaten weisen sie als Verwaltungs- beziehungsweise Beteiligungsgesellschaft aus; unter anderem wird sie als persönlich haftende Gesellschafterin der Kaupp Beteiligung GmbH & Co. KG genannt.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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