Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nahm am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine „risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung“ mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ vor, berichtet die Behörde. An den Maßnahmen beteilige sich auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen, mit seinen Standorten Singen und Waldshut. Unter anderem fanden Kontrollen auch in Rottweil statt.
Das Augenmerk legten die 16 Beschäftigten des Standorts Waldshut und die 25 Beschäftigten des Standorts Singen bei dieser Aktion insbesondere auf die Prüfung von Modegeschäften, Schnellrestaurants und Gastronomiebetrieben sowie Süßwarenläden. So wurden im Landkreis Waldshut 24 Betriebe und in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen und Rottweil 20 Betrieben, geprüft. Insgesamt wurden 91 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
„In insgesamt 43 Fällen sind im Nachgang weitere Prüfungen erforderlich“, teilt der Zoll mit. Bereits vor Ort wurden in drei Fällen Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt beziehungsweise des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung und Verstöße gegen den Mindestlohn leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner ein.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet, teilt der Zoll weiter mit. An die vorgenommenen Prüfungen schließen sich in der Regel Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse verschiedener Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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