Benachrichtigung

Zoll prüft 18 Gastronomiebetriebe – und leitet zehn Ermittlungsverfahren ein

Der Zoll überprüfte Gastronomiebetriebe und Hotellerie. Das Hauptzollamt Singen nahm damit an bundesweiter Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit teil. Foto: pm
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In 18 Gastronomiebetrieben befragte der Zoll am vergangenen Samstag  insgesamt 111 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Mindestlohnverstöße und Probleme mit dem Aufenthaltstitel oder der Arbeitsgenehmigung deckten die Beamten dabei auf.

33 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen waren am Samstag im Einsatz, berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung. Die Kontrollaktion begann demnach bereits mittags und dauerte bis in die Abendstunden an.

Schwerpunkt waren Betriebe in den Landkreisen Rottweil, Schwarzwald Baar Kreis und Konstanz. Die Aktionen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Hotelleriegewerbe. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte von der Steuerfahndung Konstanz.

Vor allem prüfen die Beamtinnen und Beamten nach Angaben des Hauptzollamts die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, auf illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und Sozialleistungsbetrug. Bei einigen Unternehmen würden sich noch umfangreichere Nachprüfungen der Geschäftsunterlagen, auch der Lohn- und Finanzbuchhaltung anschließen.

„Bereits am Samstag gab es in sieben Fällen Hinweise, dass der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wurde und sechs Verstöße gegen die vorgeschriebenen Aufzeichnungsplichten“, teilt der Zoll nun mit. 

Um die tatsächlichen Arbeitszeiten zu verschleiern, seien unter anderem Zeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt worden. „Das bedeutet, die Beschäftigten arbeiten länger als aufgeschrieben wird und der tatsächliche Stundenlohn liegt somit unter dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro“, erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. „Ziel regelmäßiger Stichpunktkontrollen ist, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen“, ergänzt sie.

16 befragte ausländische Angestellte konnten keinen Aufenthaltstitel beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorlegen. In Summe leitete die FKS Singen nach eigenen Angaben zehn Ermittlungsverfahren ein.

Autor / Quelle:Pressemitteilung (pm)
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