Die Grünen im Rottweiler Gemeinderat wollen an städtischen Schulen Bundesgeld für Kühlung und Hitzeschutz nutzen. Die Stadtverwaltung soll prüfen, welche Gebäude infrage kommen, und die Förderanträge stellen. Die Zeit ist knapp: Die zugrunde liegende Kälte-Klima-Richtlinie des Bundes gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2026.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist auf den 14. Oktober datiert und an Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf gerichtet. Der Gemeinderat soll beschließen, dass die Stadt die Förderung noch vor Ablauf der Antragsfrist prüft und beantragt.
Was die Fraktion beantragt
Der Antrag umfasst fünf Punkte:
- Bestandsaufnahme: Die Verwaltung soll berichten, ob und welche Schulen in städtischer Trägerschaft bereits Bedarf an Kühlung, Hitzeschutz oder neuer Kälte- und Klimatechnik angemeldet haben, seit wann diese Meldungen vorliegen und wie weit sie bearbeitet sind.
- Prüfung der Förderfähigkeit: Diese Vorhaben und weitere Schulgebäude sollen auf ihre Förderfähigkeit geprüft werden – vorrangig energiesparende Lösungen wie Verdunstungskühlung, Freikühlung, Kältespeicher, Abwärmenutzung und die Einbindung von Solarstrom.
- Antrag vor Fristablauf: Für geeignete Vorhaben soll die Stadt als Schulträgerin bis spätestens 31. Dezember beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge stellen. Nötige Vorarbeiten wie der sogenannte BAFA-Effizienzcheck sollen sofort beginnen.
- Begründungspflicht: Verzichtet die Verwaltung bei einem gemeldeten Bedarf auf einen Antrag, soll sie dem Gemeinderat die Gründe noch vor Jahresende schriftlich darlegen.
- Mittelfristige Übersicht: Für alle städtischen Schulen soll eine priorisierte Aufstellung des Hitzeschutzbedarfs mit grober Kostenschätzung und Zeitplan entstehen – damit die Stadt auf ein mögliches Nachfolgeprogramm schnell reagieren kann.
So begründen die Grünen ihren Vorstoß
Die Fraktion verweist darauf, dass Hitzesommer häufiger werden. Überhitzte Klassenzimmer belasteten die Gesundheit und Konzentration von Schülerinnen und Schülern und erschwerten die Arbeit der Lehrkräfte.
Weil die Stadt Schulträgerin und Eigentümerin der Gebäude ist, könne nur sie das Förderverfahren zum Abschluss bringen, argumentieren die Grünen. Würden die Anträge nicht rechtzeitig gestellt, verfielen Bundesmittel, die den städtischen Haushalt entlasten könnten.
Die Fraktion bezeichnet ihren Antrag als „Angebot an alle Fraktionen und an die Verwaltung“, die Förderung gemeinsam zu nutzen.
NRWZ-DOSSIER · HITZESCHUTZ
Hitzeschutz in Rottweiler Pflegeheimen
Rottweiler Pflegeeinrichtungen setzen auf Verschattung, Ventilatoren und zusätzliche Getränke. Ein Arzt sieht wachsende gesundheitliche Gefahren, der Rettungsdienst verzeichnet deutlich mehr Einsätze.
Was der Bund fördert
Die Kälte-Klima-Richtlinie stammt vom Februar 2024 und gehört zur Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes. Gefördert werden Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten, also klimafreundlicheren Kältemitteln arbeiten. Hinzu kommen Komponenten wie Kältespeicher, Freikühlung und die Einbindung erneuerbarer Energien, etwa einer Photovoltaikanlage.
Antragsberechtigt sind laut Richtlinie unter anderem Kommunen und Schulen. Je Maßnahme sind höchstens 200.000 Euro Zuschuss möglich. Wichtig ist der Zeitpunkt: Wer vor der Bewilligung bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließt, geht leer aus. Nach dem Förderbescheid bleiben 24 Monate, bis die Anlage abgenommen sein muss.
Ob es ein Nachfolgeprogramm gibt, ist offen. Eine Verlängerung ist nach Angaben der Grünen bislang nicht beschlossen. Branchenverbände der Kälte- und Klimatechnik hatten Ende 2025 gefordert, das Programm über 2026 hinaus fortzuführen.
Auch Landesgeld soll geprüft werden
Ergänzend soll die Verwaltung prüfen, ob sich Mittel aus dem Landesprogramm Klimaschutz-Plus nutzen lassen – etwa für baulichen Hitzeschutz an der Gebäudehülle. Nach Darstellung der Fraktion gibt es dort für Maßnahmen an der Gebäudehülle einen Landesbonus von 25 Prozent, der an eine Bundesförderung für effiziente Gebäude anknüpft. Auch dort ende die Einreichfrist am 31. Dezember 2026.
Wie es weitergeht
Wann der Antrag im Gemeinderat behandelt wird, ist noch nicht bekannt. Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung liegt bislang nicht vor.
Die Kälte-Klima-Richtlinie in Kürze
- Was: Zuschüsse für Kälte- und Klimaanlagen mit klimafreundlichen Kältemitteln
- Wer: unter anderem Kommunen, Schulen, Unternehmen, Vereine
- Wie viel: höchstens 200.000 Euro je Maßnahme
- Antragsfrist: Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026
- Umsetzung: 24 Monate nach Bewilligung
- Zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)